ALK unterstützt Änderung des Bebauungsplans Kohlweg II

Als sinnvoll bewertet die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein den Vorschlag des Magistrats, den Bebauungsplan für das Gebiet „Kohlweg II“ in Schneidhain zu ändern. Das Gebiet umfasst die Straßen Kohlweg, Milcheshohl, Am Wickenstück, Am Wäldchen, An der Försterwiese, Birkenweg, Erlenweg und Mittelgewann.

Der "Wohnturm" Am Wickenstück 4 ist offenbar der Auslöser für eine
Überarbeitung des 30 Jahre alten Bebauungsplans "Kohlweg II"

Der Bebauungsplan wurde bereits 1985 aufgestellt. Es habe sich inzwischen aber herausgestellt, dass die Festsetzungen nicht ausreichten, um den Charakter der vorhandenen Wohnbebauung zu sichern, erklärte der ALK-Bauexperte Günther Ostermann. Vor 30 Jahren seien keine Höhenbegrenzungen (Firsthöhe, Traufhöhe) vorgeschrieben worden. Beispiele in der Vergangenheit, aber auch das Ausmaß beabsichtigter Neubauten zeigten, dass die Siedlungsstruktur in dem Gebiet gefährdet sei. In dem eher durch ein- und zweigeschossige Wohnhäuser geprägten Gebiet seien viergeschossige Neubauten nicht akzeptabel, unterstrich der ALK-Stadtverordnete.

Zwar komme diese Änderung des Bebauungsplans im Hinblick auf den fast fertig gestellten „Wohnturm“ Am Wickenstück 4 zu spät, möglicherweise könnten aber auf weiteren Flächen in dem Gebiet ähnliche Fehlentwicklungen noch verhindert werden.

Zugleich verwies Ostermann auf einen aktuellen Neubau im Mammolshainer Ortskern. Hier entstehe auf einer Fläche von nur rund 630 Quadratmetern ein gewaltiger Neubau mit fast 1.000 Quadratmetern Wohn- und Nutzfläche, der den Charakter des Areals negativ beeinträchtige. Dass bei einer derartigen Ausnutzung nur sehr kleine Anteile des Grundstücks unbebaut bleiben und die Bebauung sehr nahe an die öffentlichen Grundstücke heranrücke liege auf der Hand. Die umliegende ortstypische Bebauung insgesamt nehme sich wesentlich bescheidener aus. Dieses gewaltige Bauwerk sei nur genehmigt worden, da zuvor der Bebauungsplan Oberstraße/Vorderstraße aufgehoben wurde, ein neuer Bebauungsplan noch nicht aufgestellt und eine Veränderungssperre nach zwei Jahren abgelaufen war. Zusätzlich seien vom Magistrat der Stadt Königstein zahlreiche Abweichungen von der Gestaltungssatzung akzeptiert worden, kritisierte der Sprecher der stärksten Fraktion des Stadtparlaments.

Diese Erfahrung, dass Bauträger geschickt jede sich bietende Lücke im Baurecht nutzen könnten zeige, dass es mehr als sinnvoll sei, im Fall des Gebiets „Kohlweg II“ eine Veränderungssperre von zwei Jahren gleich mit zu beschließen, um eventuelle juristische Schlupflöcher zu verstopfen, betonte Ostermann. Allerdings zeige auch hierbei die Erfahrung, dass trotzdem gebaut werden könne, wenn der Magistrat mehrheitlich der Auffassung sei, dass das Vorhaben dem zukünftigen B-Plan gerecht werde. (30.8.2016)

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