Mobilfunk-Turm – Faustschlag für das Stadtbild

Als Faustschlag für das Königsteiner Stadtbild hat die ALK den Mobilfunkturm der Firma 02 am Königsteiner Ortseingang bezeichnet. Nachdem die unabhängige Wählergemeinschaft von Bürgern auf den entstehenden Turm hingewiesen worden war, hatte die ALK den Bürgermeister informiert und verschiedene Initiativen gestartet, um die Anlage noch zu verhindern.

Neu errichteter Bad Sodener Funkturm in unmittelbarer Nachbarschaft zur Königsteiner KVB-Klinik

Die ALK ist klar gegen den Standort des neuen Turms. Auf diesem werden acht bis zehn Richtfunkstationen installiert, die hauptsächlich in Richtung Königstein senden. Von 02 werden zusätzlich zwei UMTS-Antennen angebracht sowie zwei weitere Anlagen von Vodafone und E-Plus.

Bereits am 15. Juli schickte die ALK Protestbriefe an den Bürgermeister der Nachbarstadt Bad Soden und den Landrat des Main-Taunus-Kreises, da der Turm auf dem äußersten Zipfel des Bad Sodener Gemarkung errichtet wurde. Die ALK bewertet den Turm als schweren Schaden für das Stadtbild und als Gefährdung für den Standort der in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen KVB-Klinik. Trotz aller von den Betreibern vorgelegten gesundheitlichen Gutachten gibt es auch andere Expertenmeinungen und die Befürchtung vieler Bürger, dass die von solchen Sendeanlagen ausgehenden Strahlungen gefährlich für die Gesundheit von Menschen sein können.

Die ALK hat sich deshalb stets gegen die Errichtung von Mobilfunkanlagen in Wohngebieten ausgesprochen. So wurde die ALK aktiv gegen die Anlagen am Schneidhainer Bahnhof, am Königsteiner Bahnhof (2003), auf dem Kurbad (2006). 1997 hatte die ALK den Magistratsbeschluss begrüßt, Sende- und Empfangsmasten abzulehnen, falls sich Wohngebäude in der Nähe befinden. Gleichzeitig hatte die ALK Bedenken gegen Mobilfunkanlagen auf den Türmen der Königsteiner und der Falkensteiner Burg vorgebracht, da eine Wohnbebauung nicht allzu weit entfernt ist und die Sendemasten nicht zu historischen Gebäuden passen.

Auch bei dem Vorschlag des Magistrats, den Hardtbergturm durch einen Mobilfunkturm samt Aussichtsplattform zu ersetzen, hatte die ALK frühzeitig Kritik angemeldet – nicht nur wegen der Nähe zur KVB-Klinik sondern auch im Hinblick auf das Landschaftsbild. Auch vielen Bürgern war es absurd vorgekommen, auf eine Mobilfunksendeanlage zu steigen, um einen Blick über die schöne Taunuslandschaft zu werfen.

Der Königsteiner Magistrat hatte sich seinerzeit im Herbst 2004 mit deutlicher Mehrheit für den Sendeturm mit Aussichtsplattform ausgesprochen. In seiner Sitzung am 6. Oktober 2004 hatte der Bauausschuss des Stadtparlaments ebenfalls mehrheitlich den Vorschlag unterstützt. Nachdem aber in der Öffentlichkeit und auch von der Klinikleitung massiver Protest vorgebracht wurde, zog der seinerzeitige Bürgermeister Fricke die Beschlussvorlage (ohne Rücksprache mit dem Magistrat) zurück und verhinderte so, dass das Königsteiner Stadtparlament überhaupt ein Votum zu der Angelegenheit abgeben konnte. In der Folgezeit gab es keine erneute Vorlage des Beschlussvorschlags im Stadtparlament und auch über eine Suche nach alternativen Standorten auf Königsteiner Gemarkung wurde nichts bekannt. Bürgermeister Fricke deutete lediglich an, dass ein Sendemast möglicherweise in der Nähe der Klinik, aber auf Kronberger Gemarkung, errichtet würde. In der Bauausschusssitzung am 1. Juni 2005 fragte deshalb ein ALK-Stadtverordneter den Bürgermeister, ob der Magistrat die Leitung der KVB-Klinik über den geplanten neuen Standort des Mobilfunk-Sendemastes in der Nähe der Klinik (auf Kronberger Gemarkung) informiert habe. Dazu erklärte Bürgermeister Fricke wörtlich, „dass diese Information durch die Verwaltung erfolgt“.


Protestschreiben der ALK an den Landrat des Main-Taunus-Kreises (15. Juli 2006):

Sehr geehrter Herr Landrat Gall,

die Stadt Bad Soden hat offensichtlich die Errichtung eines sehr hohen Mobilfunkmastes (O2) am Ortsausgang von Königstein an der Abfahrt der B8 nach Neuenhain genehmigt. Der Standort ist zwar formal auf Bad Sodener Gemarkung, er ist aber nur wenige Meter von Königsteiner Gebiet entfernt.

Während der Mast sehr weit entfernt von der Wohnbebauung Neuenhains ist, steht er nur wenige Meter entfernt von einer Klinik auf Königsteiner Gebiet und einem Königsteiner Neubaugebiet (ehemaliges GdED-Gelände). Offensichtlich erfolgte die Genehmigung ohne Abstimmung mit der Stadt Königstein.

Die Gutachten zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks sind widersprüchlich.

  • Unabhängig von den möglichen gesundheitlichen Gefahren wird sich der Standort der Anlage negativ auf den Verkauf der Häuser in dem Neubaugebiet auswirken, da durch in der Bevölkerung bestehende Ängste (ob zu Recht oder Unrecht sei dahingestellt) die Absatzmöglichkeiten der Immobilien beeinträchtigt werden. Den Eigentümern entsteht also möglicherweise ein wirtschaftlicher Schaden.
  • Der Standort des Mobilfunkmastes ist unmittelbar gegenüber der KVB-Klinik. In dieser werden vorwiegend Herzpatienten (auch Herzschrittmacher) behandelt. Mit Mobilfunk verbundene Ängste können zu einem Rückgang der Belegung dieser Klinik und damit mittel- bis langfristig zur Aufgabe dieses Klinikstandortes führen. Diese Klinik ist der größte Arbeitgeber in Königstein. Durch den Standort des Mastes werden demnach ganz massiv Königsteiner Interessen und Interessen des Klinikbetreibers beeinträchtigt.
  • Auch das Image Königsteins als heilklimatischer Kurort kann durch eine derart prominent angebrachte Mobilfunkanlage beeinträchtigt werden.
  • Im Sinne des Landschaftsbildes hat die Stadt Königstein bei der Aufstellung des Bebauungsplanes GdED (am Ortsausgang gegenüber dem Sendemast) darauf gedrungen, dass eine Art Hochhaus abgerissen wird und die Höhe der Neubauten an das Landschaftsprofil angepasst wird. Mit dem sehr hohen neuen Mobilfunkmast werden aber die Absichten der Stadt Königstein hinsichtlich des Landschaftsbildes konterkariert. Dieser Mast ist von der Rhein-Main-Ebene aus weithin sichtbar und schädigt das Königsteiner Stadtbild.

Wir sind der Ansicht, dass ein Mast dieser Höhe an dieser Stelle nicht errichtet werden darf. Wir bitten Sie, unter den genannten Aspekten die Genehmigung dieses Standortes zu überprüfen und eine Demontage des Mastes zu veranlassen.

Generell halten wir es für keinen glücklichen Umgang von Nachbarstädten miteinander (auch wenn sie in zwei verschiedenen Landkreisen liegen), ein derartiges Problemobjekt zwar weit entfernt von der eigenen Bebauung, aber sehr dicht an der Bebauung der Nachbarstadt zu genehmigen.

Bad Soden und Kreis sehen keinen Anlass für Einschreiten.

In seinem Antwortschreiben erklärt der Main-Taunus-Kreis unter Hinweis auf die Landschaftsschutzrechtliche und die Naturschutzrechtliche Genehmigung und die Zustimmung des Forstamtes Königstein: „Die Baugenehmigung wurde daher nach eingehender Prüfung zu Recht erteilt.“

Und die Stadt Bad Soden wies darauf hin, dass das Einvernehmen der Stadt erteilt wurde, „weil dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegen stehen.“ Die Stadt schrieb weiter: „Vor allem aufgrund der Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur, die den Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern bestätigt, sieht die Stadt Bad Soden am Taunus keine Möglichkeit gegen die Errichtung der Mobilfunkbasisstation vorzugehen.“ (27.8.2006)

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