Bebauungsplan K58 Kaltenborn III beschlossen

Trotz erheblicher Bedenken der ALK hat das Vier-Parteien-Bündnis im Stadtparlament am 13. Oktober 2016 mit 18 zu 12 Stimmen einen weiteren großen Schritt in Richtung Bebauung des Gebiets Kaltenborn III an der Straße nach Mammolshain beschlossen.

Planzeichnung des Bebauungsplans K58 "Kaltenborn III"

Nachfolgend die Rede des ALK-Stadtverordneten Günther Ostermann:

Die Geschichte des Bebauungsplanes, die aus Sicht der ALK nicht positiv verlief, haben wir schon bei der ersten Einbringung des Entwurfs im Februar erläutert. Gegenüber diesem Entwurf wurden nur wenige der zahlreich eingegangenen Anregungen von Bürgern aufgenommen.

Die wesentlichste Änderung zum Entwurf aus dem Februar ist die Festlegung von nur einem Vollgeschoss für alle Gebäude innerhalb des Plangebietes mit Ausnahme des Mehrfamilienhauses. Da die zulässigen Gebäudehöhen und die Anzahl der Wohneinheiten nicht angepasst wurden, sieht die ALK keine positive Entwicklung durch diese Änderung.

Die Motivation für diese Festlegung ist, so nehmen wir an, die rechtlich nicht angreifbare und sehr geschickt angewendete Auslegung der Festlegungen in einem mit gültigem Bebauungsplan geregelten Gebiet, der die Verwaltung mal wieder durch vollendete Tatsachen aufgeschreckt hatte. Auch bei diesem Objekt bleibt jedoch die Frage offen, warum die Verwaltung erst reagierte, als die Nachbarschaft durch den Bau aufmerksam und unruhig wurde und nicht schon, als der Bauantrag durch den Magistrat zu beurteilen war und augenscheinlich in einer Genehmigung mündete. Hoffen wir alle, dass mit der geänderten Festlegung im Kaltenborn III zumindest Bauten, für die die SPD den Begriff „Monsterbauten“ geprägt hat, vermieden werden können.

Hoffen auf bezahlbaren Wohnraum, aber keine Garantie

Ob im mehrstöckigen Wohngebäude (zur Tankstelle hin) mit 12 Wohneinheiten wirklich sogenannter bezahlbarer Wohnraum in Königstein entstehen wird, darf angesichts der anhaltenden Entwicklung zu hochpreisigen Luxuswohnungen stark in Frage gestellt werden.

Die Erschließung ist nun so geregelt, dass es jeweils eine Einfahrt und eine Ausfahrt geben wird, was nach Meinung der CDU, die dies beantragte, die Verkehrssituation im Baugebiet und auf dem Mammolshainer Weg entschärfen soll. In den letzten Wochen konnte häufig beobachtet werden, dass der Rückstau zu Hauptverkehrszeiten im Mammolshainer Weg mindestens über die zukünftige Einfahrt zum Wohnbaugebiet hinausreichte und damit trotz dieser Maßnahme beim ein- und den ausfahrenden Verkehr zum und vom Kaltenborn auf den Mammolshainer Weg zu Problemen geführt hätte.

Zweifel an Verkehrszählung

Die Verkehrszahlen beruhen noch immer auf den gleichen stichprobenartig durchgeführten Zählungen aus dem Jahr 2013 und werden deshalb von der ALK weiterhin nicht als gesunde Basis für die Hochrechnungen zukünftiger Verkehrsbelastungen akzeptiert. Noch immer werden die weiterführenden Verkehrswege, hier insbesondere der noch immer nicht wie geplant funktionierende Kreisel, nicht in die Beurteilung aufgenommen.

Bei näherer Betrachtung der Verkehrszählung für das Neubaugebiet fällt auf, dass dort offenbar eine Fahrzeugsenke bestehen muss, da eine Anzahl von Fahrzeugen dort hineinfährt, aber nicht wieder herausfährt. Eigentlich wäre eine ausgeglichene Bilanz zu erwarten, so dass wir die Verwaltung auffordern, diese Diskrepanz im weiteren Verfahren zu prüfen, beziehungsweise zu klären.

Gewerbeansiedlung nicht garantiert

Dass in den Gebäuden in den Gebieten 4 und 5, die Mischgebiet sein sollen und zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben, an denen in Königstein sicher keine Überfluss herrscht, gedacht ist, pro Gebäude zwei Wohneinheiten zuzulassen, ist nicht stimmig und wird dazu führen, dass dort statt Gewerbebetrieben bevorzugt Wohnungen entstehen werden.

Positiv vermerken wir, dass vorgesehen ist, den bestehenden Gehölzstreifen zwischen der Landesstraße und der Wohnbebauung zu erhalten. Das ist gut für die die Natur. Allerdings ist der Gehölzstreifen nicht in öffentlichem Besitz, sondern wird den für Gewerbebetriebe vorgesehenen Grundstücken zugeschlagen. Da es sich zudem vorwiegend um alte Obstbäume und „Wildwuchs“ handelt, könnte – trotz der gut gemeinten Festlegungen im Bebauungsplan, im Verlauf der Jahre der natürliche Sichtschutz verschwinden und nur die Schallschutzwand bleiben.

Wer pflegt die begrünte Schallschutzwand?

Positiv haben wir vermerkt, dass die Schallschutzwand bereits als dauerhaft begrünte Schallschutzwand errichtet werden soll. Es bleibt zu hoffen, dass die Begrünung der Schallschutzwand so gewählt wird, dass nur eine extensive Pflege notwendig wird, da nicht davon auszugehen ist, dass auf der Straßenseite irgendjemand diese Pflege übernehmen wird. Ohnehin ist nicht klar, wem künftig die Schallschutzwand gehört und wer die Kosten für die Errichtung tragen wird.

ALK und CDU für Gehweg

Weil es sinnvoll und offensichtlich ist, haben ALK und CDU den gleichen Gedanken aufgegriffen und schließlich in einem gemeinsamen Antrag gefordert, einen Gehweg entlang der Mammolshainer Straße zwischen Ein- und Ausfahrt in das Gebiet Kaltenborn III anzulegen und die Schallschutzwand um 1,5 Meter zurückzusetzen. Dieser Antrag fand im Bauausschuss einstimmige Zustimmung.

Die Verwaltung hat diesen Antrag in dem vorliegenden Bebauungsplan umgesetzt und sogar noch mehr getan, indem nun für die gesamte Länge des Plangebietes entlang des Mammolshainer Weges ein Gehweg geplant wurde. Darüber hinaus ist die Verlängerung dieses Gehweges bis zur Einfahrt des Waldparkplatzes Opel-Zoo vorgesehen. Dies ist ein positiver Ansatz für die Zukunft. Da es jedoch bisher noch nicht geschafft wurde, den südlichen Gehweg um die wenigen Meter bis zur Einfahrt des Waldparkplatzes oder besser noch bis zum Kammerweg, die kürzeste und angenehmste fußläufige Verbindung nach Mammolshain, zu verlängern, ist es mehr als unwahrscheinlich, dass wir die nördliche Fortsetzung des Weges bis zum Waldparkplatz bei wesentlich schwierigeren baulichen Voraussetzungen – es werden Aufschüttungen und Stützmauern sowie die Querung eines Feuchtgebietes notwendig – jemals realisiert erleben dürfen.

Zebrastreifen für die Sicherheit der Fußgänger

Für die Sicherheit der zukünftigen Anwohner hat die ALK die Prüfung der Einrichtung eines Zebrastreifens in Höhe der Bushaltestellen beantragt. Der stadteinwärts rechts gelegene Fußweg kann, da das Gelände nicht im Eigentum der Stadt oder des Landes ist, nicht um die Kurve in Richtung Innenstadt verlängert werden. Auch dieser Antrag wurde im Bauausschuss einstimmig angenommen. Um der Sicherheit der Fußgänger willen, zu denen zukünftig hoffentlich auch eine Reihe von Kindern gehören werden, hoffen wir auf ein positives Prüfergebnis im weiteren Verfahren.

Mangels Erfolgsaussichten keine ALK-Anträge

Eine erneute Beantragung der Verminderung von Grundflächenzahlen, Geschossflächenzahlen, Gebäudehöhen, etc. haben wir uns erspart, da angesichts der Mehrheiten im Parlament die Abstimmungsergebnisse absehbar sind.

Durch die zukünftige Bebauung mit nur einem Vollgeschoss haben wir im Bauausschuss die Frage aufgeworfen, welchen Sinn die Schallschutzberechnung in 6 Meter Höhe über Straßenniveau – oberhalb der Schallschutzmauer - macht. Seitens der Verwaltung wurde hierzu angemerkt, dass im weiteren Verfahren geprüft werde, ob eine Überarbeitung des Schallschutzgutachtens notwendig wird. Wir sehen schon jetzt diese Notwendigkeit in jedem Fall und hoffen, dass dies im Rahmen des weiteren Verfahrens geschieht. Die bisherige, den geänderten Unterlagen beigefügte Stellungnahme des Schallschutz-Gutachters, betrifft nur die Verschiebung der Schallschutzmauer hinter den Gehweg, wobei der Gutachter weiterhin eine Höhe von mindestens 2 Metern über Straßenniveau für erforderlich ansieht.

Kleine Verbesserungen reichen nicht

Es wird keine Überraschung sein, wenn die ALK, trotz der erkennbaren kleinen Verbesserung des Bebauungsplanes, bei ihrer ablehnenden Haltung zum B-Plan bleibt.

Die Notwendigkeit der Schließung von vermeintlichen Baulücken sehen wir nicht. Durch die Bebauung werden lediglich wieder bislang natürliches Gelände versiegelt und zusätzlicher Verkehr an einer bereits jetzt stark belasteten Straße generiert. Ob dies für die Stadt Königstein eine erwünscht positive Entwicklung ist, bezweifeln wir und begrüßen daher das Aufgreifen der Anregung des Regionalverbandes durch die Verwaltung, ein längst überfälliges Baulückenkataster zu erstellen und so aufzuzeigen, wo innerhalb der bebauten Bereiche noch Entwicklungspotential liegt.

Wie man in den letzten Monaten aus Pressemitteilungen des Regionalverbandes entnehmen konnte, finden sich zudem an anderen Stellen im Frankfurter Umland ausreichend Entwicklungsflächen, um den zukünftigen Bedarf an Wohnraum zu decken, selbst wenn durch den Brexit Banken und Banker von London nach Frankfurt wechseln sollten.

Agieren statt reagieren bei Baupolitik notwendig

In diesem Zusammenhang kann die Verwaltung z.B. an die Anträge von SPD und ALK aus der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses anknüpfen, die die Überarbeitung von bestehenden Bebauungsplänen, die Neuerstellung von aufgehobenen Bebauungsplänen sowie die längst überfällige Überprüfung der Notwendigkeit zur Erstellung von Bebauungsplänen in bisher nur durch § 34 BauGB geregelten Bereichen aufgreifen und integrieren. Nur wenn die Verwaltung diese Hausaufgaben erledigt, kann das bislang ständige Reagieren zu einem Agieren gewandelt werden. Viele andere Städte haben einen Masterplan zur städtischen Entwicklung in Arbeit oder sogar schon fertiggestellt.

Kehrtwende der Grünen

Vier Parteien dieses Parlaments werden dem B-Plan heute erneut zustimmen, obwohl noch in diesem Frühjahr bei den Abstimmungen des Vorentwurfs eine dieser vier Parteien - die sich mit einem ökologisch grünen Anstrich schmückt - noch darum gekämpft hatte, dass in Königstein nicht die letzten ökologisch bedeutsamen Flächen zugebaut werden. Die damaligen echten grünen Abgeordneten sitzen heute nicht mehr im Parlament, äußern sich aber öffentlich äußerst kritisch über das völlig konträre Abstimmungsverhalten ihrer Nachfolger im Königsteiner Stadtparlament.

Wie einer Pressemitteilung vom Bündnis 90/Die Grünen vor der letzten Stadtverordnetensitzung im September zu entnehmen war, wird die eigentlich ökologischen Beurteilungskriterien verbundene Partei nicht nur dem heute zur Abstimmung stehenden Bebauungsplan Am Kaltenborn III sondern auch dem weiteren auf grünen Wiesen geplanten Baugebiet Am Hardtberg zustimmen.

Diese Zustimmung erfolgt unter Bezug auf Ausgleichsmaßnahmen, die jedoch für viele Königsteiner nicht erkennbar auf unbekannten und weitgehend unzugänglichen Flächen im Wald bei Königstein eine ökologische Aufwertung schaffen sollen.

Weiterhin sind wir sehr gespannt, wo der in der Pressemitteilung angekündigte Waldspielplatz in der unmittelbaren Nachbarschaft zum Gebiet Kaltenborn III angesiedelt werden soll, den die Grünen nach eigenen Angaben mit ihren politischen Kooperationspartnern vereinbart haben, und ob dieser die Erwartung eines sozialen Treffpunktes erfüllt oder aber ob daraus ein sozialer Brennpunkt im Wald mit unbeobachteten nächtlichen Partys entsteht. (16.10.2016)

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