Im Zusammenhang mit der anstehenden Genehmigung einer Unterkunft für Flüchtlinge am Forellenweg
hat sich die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein Anfang November in mehreren Schreiben an den
Hochtaunuskreis gewendet. Diese gingen an die Bauaufsicht sowie an die für Flüchtlinge zuständige
Kreisbeigeordnete Katrin Hechler.
Geplante Flüchtlingsunterkunft am Forellenweg.
Es handelt sich um die Umrüstung eines sanierungsbedürftigen Altbaus
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„Als stärkste Fraktion in Königstein sind wir an dem Bauvorhaben sehr interessiert, da viele Bürger
Königsteins, nicht nur Anwohner, sich bei uns melden und die Pläne vor dem Hintergrund stark sinkender
Flüchtlingszahlen kritisch betrachten“, erklärte die ALK-Fraktionsvorsitzende Nadja Majchrzak.
ALK für eine Gemeinschaftsunterkunft von maximal 50 Personen
Der unabhängigen Wählergemeinschaft gehe es dabei weniger um die Flüchtlingsunterkunft an sich, sondern
viel mehr um die Anzahl der dort geplanten 99 Plätze. Gemäß den von der Liga der freien Wohlfahrtsverbände
aufgestellten Mindeststandards trete die ALK für eine dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in einer
Gemeinschaftsunterkunft von maximal 50 Personen ein. Die Mindeststandards sehen für eine menschenwürdige
Unterbringung eine Mindestquadratmeterzahl von neun Quadratmetern pro Erwachsenem und sechs Quadratmetern
pro Kind vor, erläuterte die ALK-Sprecherin.
Keine Veranlassung mehr, Mindeststandards außer Acht zu lassen
In den bislang am Forellenweg geplanten Einheiten mit einer Größe von 24,7 Quadratmetern dürften demnach
pro Zimmer maximal eine dreiköpfige Familie oder nicht mehr als zwei Erwachsene untergebracht werden.
Angesichts der Entwicklung der Flüchtlingszahlen bestehe keine Veranlassung mehr, diese Mindeststandards
außer Acht zu lassen, schrieb die ALK. Gemäß den geplanten Räumlichkeiten könnten dort gut 50 Menschen
akzeptabel untergebracht werden.
Engagierte Bürger, die sich im Freundeskreis Asyl ehrenamtlich einbringen, sehen die Entwicklung am
Forellenweg ebenfalls kritisch, schrieb Majchrzak. Als Paten von Asylbewerbern seien sie mit den Problemen
vor Ort sehr vertraut. Integration gelinge am besten dort, wo die Unterkünfte sich organisch in das Wohnumfeld
einfügen und keinen Fremdkörper bilden. Ein gelungenes Beispiel sei die Flüchtlingsunterkunft in Falkenstein
mit rund 20 Bewohnern.
Anzahl der Flüchtlinge und Vertragsdauer abwandeln
Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage sei nicht nachzuvollziehen, warum der Hochtaunuskreis sich gegenüber
dem Investor vertraglich für zehn Jahre binden wolle, heißt es in dem Schreiben weiter. Solange keine baulichen
Fakten geschaffen sind, sollte der Vertrag im Hinblick auf Anzahl der Flüchtlinge und Vertragsdauer abgewandelt
werden. Bei anderen Einrichtungen in Königstein gebe es keine Laufzeit oder aber eine Vereinbarung über fünf
Jahre. Im vorliegenden Fall handele es sich nicht um den Neubau eines Appartmenthauses, sondern um die Umrüstung
eines sanierungsbedürftigen Altbaus, argumentiert die Wählergemeinschaft.
„Wir bitten Sie, unsere Stellungnahme aufgrund der Entwicklung der Flüchtlingszahlen zu berücksichtigen“,
heißt es abschließend in den Schreiben. (28.11.2016)