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Bürgermeisterin verweigert Akteneinsicht

Die ALK fragt: Was verschweigt die Bürgermeisterin?

In der letzten Parlamentssitzung vor der Weihnachtspause hatte die ALK einen Akteneinsichtsausschuss zur Innenstadtplanung beantragt. Für die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses genügen laut Hessischer Gemeindeordnung (§ 50 Abs. 2 HGO) der Antrag einer Fraktion oder 25 % der Gemeindevertreter. Der Antrag wurde gegen die Stimmen aller anderen Fraktionen angenommen.

Bebauungsplan K82 der Konrad-Adenauer-Anlage mit neu versiegelten Flächen und TG-Zufahrt
Von den Bäumen sollen nur die fünf mit schwarzem Punkt erhalten werden.

Nein zu Transparenz?

Nun hat Bürgermeisterin Schenk-Motzko (CDU) gegen die Akteneinsicht Widerspruch eingelegt. Während der Debatte war es stets darum gegangen, ob der Ausschuss eingerichtet werden darf. Schenk-Motzko (CDU) wollte nur für den Zeitraum bis 18. März 2024 Einsicht in die Akten gewähren. An diesem Tag hatte Königstein eine vorläufige Zusage über 4,99 Millionen Euro Fördergelder aus Berlin erhalten. Die ALK hingegen beantragte, dass alle diesbezüglichen Unterlagen bis zum 23. Oktober 2025 vorgelegt werden sollten, dem Zeitpunkt, als in der Stadtverordnetenversammlung der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan zur Innenstadt mehrheitlich beschlossen wurde. Mit diesem Meilenstein sei für einen konkreten Teil des insgesamt komplexen Verfahrens die Willensbildung abgeschlossen, eine der Voraussetzungen, dass Akteneinsicht möglich ist. Beide Seiten beharrten auf ihrem Standpunkt.

Fördermittel fraglich

Die weitere Begründung ist, dass die Bürgermeisterin im Antrag „kein berechtigtes Interesse“ erkennen möchte. Dieser Wortlaut stehe jedoch so nicht in der HGO. Es komme darauf an, dass der Umfang der Einsichtnahme genau beschrieben werde. Genau das habe die ALK in ihrem Antrag getan. Selbstverständlich ist das Interesse auch berechtigt, wenn bei einem 16-Millionen-Euro-Projekt die Fördermittel fraglich sind, in einer Stadt, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung erklärtermaßen in einer Haushaltsnotlage befunden hat.

In dem Paragrafen, den auch die Bürgermeisterin zitiert, heißt es: Ein Ausschuss kann bei unklaren oder nicht schlüssigen Auskünften des Gemeindevorstands gebildet werden. Seit Monaten werden die genauen Informationen zu den Bedingungen der Förderung aus Berlin zurückgehalten. In der Novembersitzung sei von der Bürgermeisterin lediglich gesagt worden, dass der vorläufige Fördermittelbescheid nicht mehr dem heutigen Planungsstand entspreche. Genau aus diesem Grund fordert die ALK die Akteneinsicht.

Was soll nicht öffentlich bekannt werden?

Die ALK, die sich neben der HGO auch auf Paragraf 84 im hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz beruft, der ein Recht auf den Zugang zu Informationen vorsieht, wenn diese nicht vertraulich sind, fragt sich, was die Bürgermeisterin der Öffentlichkeit vorenthalten möchte. Der Ausschuss wäre mit Vertretern aller Fraktionen, also auch CDU, FDP, SPD und Bündnis 90/die Grünen besetzt. Somit sei ein gleicher Zugang aller politischen Akteure zu den Informationen gewährleistet.

Wenn hier alles mit rechten Dingen zugehe, gebe es aus Sicht der ALK keinen Grund, Informationen zurückzuhalten. Der Bürgermeisterin stehe es frei, der Akteneinsicht jederzeit zuzustimmen, auch, ohne sich Rückendeckung vom Hessischen Städte- und Gemeindebund holen zu müssen.


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