Die ALK fragt: Was verschweigt die Bürgermeisterin?
In der letzten Parlamentssitzung vor der Weihnachtspause hatte die ALK einen Akteneinsichtsausschuss zur
Innenstadtplanung beantragt. Für die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses genügen laut Hessischer
Gemeindeordnung (§ 50 Abs. 2 HGO)
der Antrag einer Fraktion oder 25 % der Gemeindevertreter. Der Antrag wurde gegen die Stimmen aller anderen
Fraktionen angenommen.
Bebauungsplan K82 der Konrad-Adenauer-Anlage mit neu versiegelten Flächen und TG-Zufahrt
Von den Bäumen sollen nur die fünf mit schwarzem Punkt erhalten werden.
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Nein zu Transparenz?
Nun hat Bürgermeisterin Schenk-Motzko (CDU) gegen die Akteneinsicht Widerspruch eingelegt. Während der Debatte
war es stets darum gegangen, ob der Ausschuss eingerichtet werden darf. Schenk-Motzko (CDU) wollte nur für den
Zeitraum bis 18. März 2024 Einsicht in die Akten gewähren. An diesem Tag hatte Königstein eine vorläufige Zusage
über 4,99 Millionen Euro Fördergelder aus Berlin erhalten. Die ALK hingegen beantragte, dass alle diesbezüglichen
Unterlagen bis zum 23. Oktober 2025 vorgelegt werden sollten, dem Zeitpunkt, als in der Stadtverordnetenversammlung
der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan zur Innenstadt mehrheitlich beschlossen wurde. Mit diesem Meilenstein
sei für einen konkreten Teil des insgesamt komplexen Verfahrens die Willensbildung abgeschlossen, eine der
Voraussetzungen, dass Akteneinsicht möglich ist. Beide Seiten beharrten auf ihrem Standpunkt.
Fördermittel fraglich
Die weitere Begründung ist, dass die Bürgermeisterin im Antrag „kein berechtigtes Interesse“ erkennen möchte.
Dieser Wortlaut stehe jedoch so nicht in der HGO. Es komme darauf an, dass der Umfang der Einsichtnahme genau
beschrieben werde. Genau das habe die ALK in ihrem Antrag getan. Selbstverständlich ist das Interesse auch berechtigt,
wenn bei einem 16-Millionen-Euro-Projekt die Fördermittel fraglich sind, in einer Stadt, die sich zum Zeitpunkt der
Antragstellung erklärtermaßen in einer Haushaltsnotlage befunden hat.
In dem Paragrafen, den auch die Bürgermeisterin zitiert, heißt es: Ein Ausschuss kann bei unklaren oder nicht
schlüssigen Auskünften des Gemeindevorstands gebildet werden. Seit Monaten werden die genauen Informationen zu den
Bedingungen der Förderung aus Berlin zurückgehalten. In der Novembersitzung sei von der Bürgermeisterin lediglich
gesagt worden, dass der vorläufige Fördermittelbescheid nicht mehr dem heutigen Planungsstand entspreche. Genau aus
diesem Grund fordert die ALK die Akteneinsicht.
Was soll nicht öffentlich bekannt werden?
Die ALK, die sich neben der HGO auch auf Paragraf 84 im hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz
beruft, der ein Recht auf den Zugang zu Informationen vorsieht, wenn diese nicht vertraulich sind, fragt sich, was
die Bürgermeisterin der Öffentlichkeit vorenthalten möchte. Der Ausschuss wäre mit Vertretern aller Fraktionen, also
auch CDU, FDP, SPD und Bündnis 90/die Grünen besetzt. Somit sei ein gleicher Zugang aller politischen Akteure zu den
Informationen gewährleistet.
Wenn hier alles mit rechten Dingen zugehe, gebe es aus Sicht der ALK keinen Grund, Informationen zurückzuhalten.
Der Bürgermeisterin stehe es frei, der Akteneinsicht jederzeit zuzustimmen, auch, ohne sich Rückendeckung vom Hessischen
Städte- und Gemeindebund holen zu müssen.