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Drei-Kinder-Schwimmfreikartenregelung ALK beantragt Weiterführung für kinderreiche Familien

Die ALK hat beantragt, die Drei-Kinder-Freikartenregelung für kinderreiche Familien in den städtischen Schwimmbädern unverändert weiterzuführen. Das Angebot bedeute keine nennenswerte Kostenbe­lastung noch einen bürokratischen Verwaltungsaufwand. Es sei befremdlich, wenn suggeriert werde, mit der Abschaffung anstehende Investitionskosten in Millionenhöhe quasi „gegenfinanzieren“ zu wollen.

Schwimmbadfreikarte für kinderreiche Familien (Symbolbild)

Magistrat hat Abschaffung beschlossen

In der Gerüchteküche war es schon angekommen. Dennoch zeigte sich die ALK erstaunt, als Bürgermeisterin Beatrice Schenk-Motzko (CDU) auf Anfrage der ALK-Fraktionsvorsitzenden Nadja Majchrzak im Ausschuss für Kultur, Jugend und Soziales (KJS), bestätigte, dass der Magistrat beschlossen habe, die Drei-Kinder-Freikartenregelung für kinderreiche Königsteiner Familien einzustellen.

Diese seit den 1980er Jahren geltende Regel war eingeführt worden, um kinderreiche Familien mit drei und mehr Kindern beim Besuch von Freibad und Kurbad zu entlasten. Für den Besuch müssen die Eltern demnach nur für sich und zwei Kinder Eintritt zahlen, für das dritte und weitere Kinder ist der Besuch kostenfrei.

Schenk-Motzko begründete die Entscheidung im KJS mit erforderlichen Einsparungen und dem bürokratischen Aufwand. Zudem sei die Nachfrage, obwohl es rund 70 antragsberechtigte Familien gebe, sehr gering. In den letzten beiden Jahren seien die Karten nur von einer Handvoll Familien in Anspruch genommen worden.

Das Freikartenangebot war kaum bekannt

Das sieht die ALK anders. Die Einstellung dieses Angebots habe keinerlei Effekt auf die finanzielle Lage Königsteins. Die Verwaltung könne nicht einfach schlussfolgern, dass kinderreiche Familien kein Interesse an den Freikarten haben oder die Schwimmbäder auch ohne Ermäßigung besuchten. Da die Verwaltung keinerlei Werbung für das Angebot mache, wisse kaum jemand davon. Es bestehe, so Majchrzak, schließlich auch die Befürchtung, dass kinderreiche Familien auf den Freibad- oder Kurbadbesuch wegen der Kosten ganz verzichten. Mit Werbung für das Freikartenangebot könne es sogar sein, dass kinderreiche Familien öfters ins Schwimmbad gehen. Da die Bäder ohnehin geöffnet seien, stellt die Gewährung von Freikarten keine zusätzliche finanzielle Belastung dar.

Der Aufwand liegt bei den Eltern, nicht bei der Verwaltung

Als Elternteil müsse man proaktiv an die Verwaltung herantreten und erfragen, wer überhaupt für die Ausgabe der Karten zuständig sei. Das Amt für Soziales sei es jedenfalls nicht. Dann erhalte man ein Standardschreiben, auf dem der Name des begünstigten Kindes stehe. Mit diesem Standardschreiben müsse man dann persönlich zu Freibad und Kurbad gehen und erst dann erhalte man dort die entsprechende Vergünstigung. Der Aufwand liege somit bei den Eltern und nicht bei der Verwaltung, erläutert Majchrzak.

ALK für Kinderfreundlichkeit und Schwimmfähigkeit

Königstein präsentiere sich als kinderfreundliche Kommune. Eine Einstellung des Angebots sei das Gegenteil von kinderfreundlich. Es widerspräche auch der Aussage Schenk-Motzkos im Wahlkampf, nach der sich die Königsteiner mit ihr von nichts verabschieden müssten.

Zudem sei allgemein bekannt, dass viele Kinder heute gar nicht oder nur schlecht schwimmen können. Somit sollte gerade im Bereich Schwimmen auch weiterhin ein städtisches Engagement erfolgen.

Öffentliche Beratungstermine des Antrags:
27. März 2025, 20 Uhr, Haupt- und Finanzausschuss im Haus der Begegnung
  3. April 2025, 19 Uhr, Stadtverordnetenversammlung im Haus der Begegnung


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