Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) hat beschlossen, städtischen Grundstücksgeschäften nur noch dann zuzustimmen, wenn dem
Stadtparlament die Entwürfe der jeweiligen notariellen Verträge vorliegen. Anlass für die Entscheidung der zweitstärksten Fraktion der
Stadtverordnetenversammlung sind zwei Grundstücksgeschäfte der Stadt Königstein in jüngerer Zeit.
Beim Verkauf einer Immobilie sei in den Vertrag die Anlage von zahlreichen Parkplätzen in einem denkmalgeschützten Park vereinbart worden,
obwohl der Magistrat zuvor bei den mündlichen Erläuterungen in den städtischen Gremien ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass die Mitarbeiter
des Käufers nur wenige Parkplätze benötigen würden, erinnerte die ALK-Fraktionsvorsitzende Dr. Hedwig Schlachter.
Beschlossenes Rückkaufsrecht nicht in den notariellen Vertrag aufgenommen
Bei dem anderen Grundstücksgeschäft handele es sich um den Verkauf des Hauses Kugelherrnstraße 6, in dem der Seniorentreff untergebracht ist.
Obwohl der Haupt- und Finanzausschuss als Bedingung für den Verkauf an das Deutsche Rote Kreuz einstimmig beschlossen habe, dass der Stadt ein
Rückkaufsrecht eingeräumt werden muss, war diese Bedingung nicht in den notariellen Vertrag aufgenommen worden, kritisierte die unabhängige
Wählergemeinschaft ALK.
Kugelherrnstraße 6, in dem der Seniorentreff untergebracht ist, wurde
von der Stadt Königstein für 175.000 Euro an das Rote Kreuz verkauft
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Auf Antrag der SPD war beschlossen worden, dass der Stadt Königstein ein Rückkaufsrecht für den Fall eingeräumt werde, dass das Rote Kreuz das
Anwesen weiterverkauft oder den Betrieb des Seniorentreffs einstellt. Ausführungen von Bürgermeister Helm in der Presse vor wenigen Wochen hätten
nun die Alarmglocken klingen lassen. Im Hinblick auf den noch für dieses Jahr anstehenden Ruhestand der derzeit für den Seniorentreff
verantwortlichen Mitarbeiterin hatte der Bürgermeister geäußert, man müsse sich grundsätzlich darüber unterhalten, ob und wenn ja wie der
Seniorentreff weiterbetrieben wird. Wäre die eindeutige Forderung nach einem Rückkaufsrecht im Fall der Schließung des Seniorentreffs im Vertrag
festgeschrieben worden, so wäre die rechtliche Situation klar, unterstrich Schlachter.
Verkaufspreis lag unter dem vom Gutachterausschuss geschätzten Wert
Der Verkaufspreis von 175.000 Euro für Haus und Grundstück habe noch um 50.000 Euro unter dem vom Gutachterausschuss geschätzten Wert gelegen.
Dieser hatte bei seiner Kalkulation anstehende Reparaturen bereits berücksichtigt. Ohne die Beibehaltung des Seniorentreffs im Haus
Kugelherrnstraße 6 mache der Verkauf zu diesem äußerst günstigen Preis noch weniger Sinn, kritisierte die ALK-Fraktionsvorsitzende. (2.6.2014)