Abfallbehälter dürfen nur zu den Terminen der Müllabfuhr auf Bürgersteigen und anderen öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden.
Auf Anfrage des ALK-Ortsbeiratsmitglieds Günther Ostermann erklärte Bürgermeister Leonhard Helm, dass es nicht zulässig sei, "Abfallbehälter dauerhaft
im öffentlichen Verkehrsraum außerhalb der geregelten Abfuhrtermine aufzustellen". Er verwies in einer Sitzung des Ortsbeirats Mammolshain auf § 8 der
Königsteiner Abfallsatzung, in dem geregelt ist, dass nach erfolgter Leerung die Behälter unverzüglich auf das private Grundstück zurückzustellen sind.
Damit habe der Bürgermeister eindeutig klargestellt, dass Mülltonnen nicht dauerhaft auf Bürgersteigen oder anderen öffentlichen Flächen stehen dürfen,
erklärte Ostermann.
Altpapier ist nur in den dazu bestimmten Behältern bereitzustellen
Auch in Bezug auf die Abfuhr von Altpapier sorgte der Bürgermeister auf Anfrage Ostermanns für Klarheit: Es sei nicht zulässig, Kartonagen und anderes
Altpapier neben den Altpapiertonnen zu lagern. Altpapier sei in den dazu bestimmten Behältern zur Abfuhr bereitzustellen, erläuterte Helm unter Hinweis auf
§ 4 der städtischen Abfallsatzung. Das bedeute im Klartext, dass Bürger ihre Kartons so zerkleinern müssten, dass sie in die Altpapiertonnen passen, ergänzte
Ostermann. Die Stadt stelle Behälter für Altpapier in den Größen von 120, 240 und 1.100 Litern kostenfrei zur Verfügung. Sollten die vorhandenen Papiertonnen
mal nicht reichen, so können Altpapier und Kartons auf dem Bauhof abgegeben werden.
Anlass war wochenlange Zwischenlagerung auf einem Schulweg
Anlass für die Anfragen war die wochenlange Zwischenlagerung von Kartons auf einem Gehweg in Mammolshain, der zudem Schulweg ist. Die Kartons seien zwar
inzwischen weg, die Papier- und Restmülltonnen hätten aber weiterhin auf dem öffentlichen Gehweg gestanden. (20.1.2013)