Anliegerbeiträge: ALK versteht Ärger in der Graf-Stolberg-Straße

Den Ärger einer Leserbriefschreiberin aus der Graf-Stolberg-Straße über die zu zahlenden Anliegerbeiträge kann die ALK absolut nachvollziehen. Der Reaktion von Bürgermeisterin Beatrice Schenk-Motzko (CDU), in der sie den Stadtverord­neten dafür die Verantwortung zuschiebt, widerspricht die unabhängige Wählergemeinschaft und verweist auf Versäumnisse der Bürgermeisterin.

Laufende Straßenbauarbeiten in der Graf-Stolberg-Straße im Juni 2025

Nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Juli 2022 lag der Anliegeranteil für Straßen mit überwiegend Anliegerverkehr seit 2023 eingefroren bei 60 Prozent. In den beiden Vorjahren waren jeweils 7,5 Prozent abgeschmolzen worden. Am 19. Dezember 2024 hatte die Stadtverordnetenversammlung angesichts der Haushaltslage beschlossen, ab 2025 wieder zu den ursprünglichen 75 Prozent zurückzukehren. Bereits in Ausführung befindliche Bauvorhaben würden jedoch noch zu den günstigeren Bedingungen abgerechnet.

Haupt- und Finanzausschuss für Günstigerstellung der Graf-Stolberg-Straße

Am 6. Februar 2025 haben sich die Mitglieder aller Fraktionen im Haupt- und Finanzausschuss dafür ausgesprochen, dass auch die Graf-Stolberg-Straße dazugehören soll. Nach juristischer Prüfung durch die Rechtsabteilung sollte dann den Gremien eine entsprechend angepasste Beschlussvorlage zur Änderung der Straßenbeitragssatzung vorgelegt werden, zitiert der stellvertretende ALK-Fraktionsvorsitzende Günther Ostermann das Protokoll der Sitzung.

Den Anliegern seien bereits im November 2023 die zu bezahlenden Anteile mitgeteilt worden. In der Präsentation der Verwaltung war dabei ein weiter abgeschmolzener Anliegeranteil von 45 Prozent in Aussicht gestellt worden. Wenn seitdem gestiegene Baupreise zu einer Erhöhung der Anliegerbeiträge führen, sei das verständlich. Es entspreche aber nicht dem Willen der Stadtverordneten, dass die Beitragsbemessung bei einer laufenden Maßnahme steige. Verständlich sei, so Ostermann, dass die Anlieger immer noch von dem niedrigen Prozentsatz ausgegangen seien.

Widersprüchliches und Versäumnisse der Bürgermeisterin

Wenn die Bürgermeisterin nun erkläre, dass sie wegen eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung die grundhafte Erneuerung der Graf-Stolberg-Straße umsetzen müsse, sie aber wenige Sätze später selbst von der zwingenden Notwendigkeit dieser Maßnahme spricht, sei dies widersprüchlich, so Ostermann. Die Stadtverordnetenversammlung habe im Haushalt lediglich das Geld dafür bewilligt. Bei der Entscheidung über die Durchführung müssten sich die Stadtverordneten auf die Expertise von Verwaltung und Stadtwerken verlassen, deren Spitze und Vorsitzende die Bürgermeisterin ist. Es liege auch allein in ihrer Verantwortung, dass nach vier Monaten kein Ergebnis einer juristischen Prüfung bekannt und eine geänderte Straßenbeitragssatzung bis heute nicht veröffentlicht worden sei.

Die ALK werde in der Juni-Sitzungsrunde zu dem Sachverhalt eine Anfrage stellen.

(5.6.2025)

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