ALK will Bebauungsplan für Innenstadt verbessern

In einem Antrag für das Stadtparlament hat die unabhängige Wählergemeinschaft ALK vorgeschlagen, den vor elf Jahren für die Königsteiner Innenstadt beschlossenen Bebauungsplan K56 den neuesten Entwicklungen und städtebaulichen Erkenntnissen anzupassen.

Ziel der Veränderungen und Anpassungen seien sinnvolle Festsetzungen für Nutzung, zulässige Grundflächenzahlen, Anzahl der Vollgeschosse und Traufhöhen, erläuterte der ALK-Bau-Experte
Günther Ostermann.

Durch eine an die bestehende Bebauung und Nutzung angepasste Neufassung des Bebauungsplans solle eine städtebaulich verträgliche Weiterentwicklung der Innenstadt ermöglicht werden, so die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK).

Mit dem bestehenden Bebauungsplan K56 wird ein großes Gebiet der Kernstadt Königsteins im Bereich zwischen Burghain, Le Cannet-Rocheville-Straße (B8), Bahnstraße und Kreisel städteplanerisch geordnet. Dazu wurde das Plangebiet in sieben Teilgebiete unterteilt, die hinsichtlich ihrer Struktur, dem Bebauungscharakter und der Nutzung sehr unterschiedlich sind, informierte Ostermann. Zudem würden mehrere Teilgebiete dieses Bebauungsplans durch andere Bebauungspläne mit differenzierten Festsetzungen geordnet, während wiederum andere Teilgebiete gar nicht geordnet oder nicht weitergeführt wurden.

Der ALK-Antrag bezieht sich auf die Flächen und baulichen Ausprägungen der sieben Teilbereiche des Bebauungsplans.

Durch die vorhandenen minimalen Anforderungen, die weder die Grundflächenzahlen noch die Zahl der Vollgeschosse oder die Form der Dächer oder eine maximal zulässige Gebäudehöhe vorgeben, sei eine geordnete homogene Entwicklung der Innenstadt nicht möglich, erklärte Ostermann. Deshalb sei bei der derzeitigen Rechtslage der Errichtung von Gebäuden, die das kleinstädtische Erscheinungsbild Königsteins stark verändern könnten, Tür und Tor geöffnet. Bei der Neufassung des Bebauungsplans sollten einzelne Teilgebiete, die eine ähnliche Struktur aufweisen, zusammengefasst und gemeinsam geregelt werden. (9.3.2010)

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