ALK stellt Antrag zur Sicherung der U3-Betreuung

Die vielen Königsteiner Vereine leisten eine wertvolle Arbeit für die Stadt. Einige Vereine übernehmen dabei Aufgaben der Kommune, so, wie die Krabbelknirpse e. V., die 12 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Eintritt in den Kindergarten betreuen. In Deutschland haben Eltern seit 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.

Ohne städtische Unterstützung droht die Auflösung des Vereins

In der März-Sitzung des Kultur-, Jugend- und Sozialausschusses (KJS) stellte der Vorstand der Krabbelknirpse seine Arbeit vor und wies auf die finanziellen Herausforderungen hin. Im Rahmen der Diskussion wurde deutlich, dass der ehrenamtlich arbeitende Vorstand des Vereins trotz angehobener monatlicher Elternbeiträge von mittlerweile 595 Euro/Kind die laufenden Kosten, die maßgeblich für Gehälter und Versicherungen entstehen, nicht stemmen kann. Sämtliche Fördermittel seien ebenfalls ausgeschöpft. Ohne städtische Unterstützung drohe 2024 eine finanzielle Unterdeckung und damit verbunden die Auflösung des Vereins.

ALK beantragt Vereinsunterstützung in Höhe von 50.000 Euro

Die Betreuung für Unterdreijährige sei seit jeher ein Kernthema der ALK, betont Markus Klein, der als Stadtverordneter die ALK im KJS vertritt. Insgesamt gebe es zu wenig Betreuungsplätze für Unterdreijährige. Von den insgesamt 146 vorhandenen Plätzen seien nur 97 Plätze für Kinder ab einem Jahr vorgesehen. 12 davon werden von den Krabbelknirpsen abgedeckt. Diese Plätze müssen der Stadt erhalten bleiben, so Klein. Daher habe die ALK für 2024 eine finanzielle Vereinsunterstützung in Höhe von 50.000 Euro beantragt.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 sei die U3 Betreuung – und eine mögliche Unterstützung des Vereins „Krabbelknirpse Königstein e.V.“ – erneut zu beraten.

(22.4.2024)

Nachtrag vom 16.5.2024: Stadtverordnetenversammlung stimmt für ALK-Antrag
Die Stadtverordneten stimmen mit 23 Ja und 9 Enthaltungen für den ALK-Antrag.

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