Die vielen Königsteiner Vereine leisten eine wertvolle Arbeit für die Stadt. Einige Vereine übernehmen dabei Aufgaben der Kommune,
so, wie die Krabbelknirpse e. V., die 12 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Eintritt in den Kindergarten betreuen. In Deutschland
haben Eltern seit 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.
Ohne städtische Unterstützung droht die Auflösung des Vereins
In der März-Sitzung des Kultur-, Jugend- und Sozialausschusses (KJS) stellte der Vorstand der Krabbelknirpse seine Arbeit vor
und wies auf die finanziellen Herausforderungen hin. Im Rahmen der Diskussion wurde deutlich, dass der ehrenamtlich arbeitende
Vorstand des Vereins trotz angehobener monatlicher Elternbeiträge von mittlerweile 595 Euro/Kind die laufenden Kosten, die maßgeblich
für Gehälter und Versicherungen entstehen, nicht stemmen kann. Sämtliche Fördermittel seien ebenfalls ausgeschöpft. Ohne städtische
Unterstützung drohe 2024 eine finanzielle Unterdeckung und damit verbunden die Auflösung des Vereins.
ALK beantragt Vereinsunterstützung in Höhe von 50.000 Euro
Die Betreuung für Unterdreijährige sei seit jeher ein Kernthema der ALK, betont Markus Klein, der als Stadtverordneter die ALK
im KJS vertritt. Insgesamt gebe es zu wenig Betreuungsplätze für Unterdreijährige. Von den insgesamt 146 vorhandenen Plätzen seien
nur 97 Plätze für Kinder ab einem Jahr vorgesehen. 12 davon werden von den Krabbelknirpsen abgedeckt. Diese Plätze müssen der Stadt
erhalten bleiben, so Klein. Daher habe die ALK für 2024 eine finanzielle Vereinsunterstützung in Höhe von 50.000 Euro beantragt.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 sei die U3 Betreuung – und eine mögliche Unterstützung
des Vereins „Krabbelknirpse Königstein e.V.“ – erneut zu beraten.
(22.4.2024)
Nachtrag vom 16.5.2024: Stadtverordnetenversammlung stimmt für ALK-Antrag
Die Stadtverordneten stimmen mit 23 Ja und 9 Enthaltungen für den ALK-Antrag.