Mit ihrem Antrag, für das Gebiet südlich des Ölmühlwegs einen Bebauungsplan aufzustellen, setzt sich die Aktionsgemeinschaft
Lebenswertes Königstein dafür ein, den Charakter eines schönen Wohngebiets zu erhalten.
Zwar sei seit vielen Jahren das Gebiet südlich des Ölmühlwegs durch eine Abgrenzungssatzung in seiner Ausdehnung begrenzt, die
Bebauung sei jedoch nicht geregelt, sondern könne nach dem berühmt-berüchtigten § 34 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. Dieses lasse
Bebauungen zu, die sich an und in die vorhandene Bebauung einpassen, erläutert ALK-Baufachmann Günther Ostermann.
Nach § 34 Orientierung an der größten Bestandsbebauung in der Nähe
In der Praxis bedeutet dies meist, dass ein Bauherr oder Investor sich an der größten Bestandsbebauung in der Nähe des neuen
Gebäudes orientiert. In der Regel werden die neuen Gebäude dann größer und höher als die Nachbargebäude und rücken ausgreifend
bis an die erlaubten Grenzen des Grundstückes. So verändert sich nach und nach ein vormals locker bebautes Gelände zu einem hoch
verdichteten Gebiet mit Konsequenzen für Klima, Infrastruktur und Verkehr.
Eine Reihe von Grundstücken im Bereich südlich des Ölmühlwegs erfüllt Kriterien, die Investoren anlocken: Große Grundstücke,
zurzeit bebaubar nach § 34 BauGB. Hier winken gewinnversprechende Projekte, auch, weil diverse Grundstücke durch Generationswechsel
mit hohen Preisen den Eigentümer wechseln.
Standorttypischen Charakter nach städtebaulichen Gesichtspunkten erhalten
Daher müsse jetzt ein Bebauungsplan aufgestellt werden, bevor Investoren ihre Baufahrzeuge in Gang setzen. Nur so könne der
standorttypische Charakter nach städtebaulichen Gesichtspunkten erhalten bleiben.
Erst kürzlich habe die CDU dieses Problem bei einem Baugebiet in Falkenstein erkannt und die Aufstellung eines Bebauungsplans
beantragt. Die ALK habe sich, ihrer Tradition folgend, dem Antrag angeschlossen. Inzwischen sei der Aufstellungsbeschluss gefasst
und der Bestand bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplans mit einer Veränderungssperre gesichert, zeigt sich Ostermann zufrieden.
Abstimmungsverhalten von CDU, FDP und Grünen nicht nachvollziehbar
Umso unverständlicher das Abstimmungsverhalten von CDU, FDP und Grünen, die den ALK-Antrag in der jüngsten Sitzung des Bau- und
Umweltausschusses abgelehnt haben. Dies sei aus Sicht der ALK nicht nachvollziehbar, so Ostermann und fragt sich, ob hier mit zweierlei
Maß gemessen werde. Schließlich gebe es auch im Bereich südlich des Ölmühlwegs deutliche Anzeichen für anstehende charakteristische
Veränderungen.
Der Antrag der stärksten Fraktion im Stadtparlament werde am 5. November 2020 in der Stadtverordnetenversammlung abgestimmt.
Vielleicht lasse sich nach der Aussprache doch noch eine Mehrheit finden, zeigt sich Ostermann optimistisch.
(3.11.2020)