ALK: B 8 öffentlich erörtern Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) hat gegen die Absicht des Regierungspräsidiums Darmstadt protestiert, den Erörterungstermin zur neuen B 8 am 12. Juni nicht öffentlich zu veranstalten. Angesichts von mehr als 2000 Einwendungen gegen dieses gewaltige umweltzerstörende Projekt sei es nicht akzeptabel, dass unter Ausschluss der Öffentlichkeit die „Raumverträglichkeit“ der Straße im Rahmen des Raumordnungsverfahrens diskutiert werde, kritisierte der ALK-Stadtverordnete Berthold Malter. Es gebe in Hessen kaum eine andere geplante Bundesstraße, die bei Bürgern auf einen derart großen Widerstand stoße. Der Erörterungstermin, der am 12. Juni um 10 Uhr im Kelkheimer Rathaus beginnt, müsse zumindest den Einwendern offen stehen, die ihre Bedenken zu der knapp acht Kilometer langen neuen Straße zwischen Kelkheim-Hornau und dem Eselsheck vorgebracht haben. Ein für die Menschen der Region derart wichtiges Thema dürfe nicht hinter verschlossenen Türen abgehandelt werden. Die unabhängige Wählergemeinschaft ALK forderte auch, den Termin zu verschieben. Schließlich zeige der seit Jahrzehnten von der ALK geforderte Umbau des Königsteiner Kreisels erste Früchte. Der endgültige Nutzen könne erst sinnvoll beurteilt werden, wenn auch die zweite Einfädelspur aus Richtung Limburg geöffnet sei, die derzeit wegen juristischer Auseinandersetzungen gesperrt ist. Der Stadtverordnete erinnerte daran, dass die Staus am Königsteiner Kreisel ein Hauptargument aus Königsteiner Sicht für den Bau der neuen B 8 waren. Da solle es angesichts einer über 40 Jahre währenden Planung für diese Straße doch möglich sein, den Termin zu verschieben. Dann könne eine seriöse Einschätzung der Auswirkungen des Kreisel-Umbaus erfolgen. Das Regierungspräsidium hat inzwischen den ALK-Vorschlag abgelehnt. Das Raumordnungsverfahren (ROV) sei ein verwaltungsinternes Verfahren zur Prüfung der Raumverträglichkeit unter den überörtlichen Gesichtspunkten eines Vorhabens, erklärte ein Sprecher des Regierungspräsidiums in einem freundlichen Schreiben an die ALK. Der Erörterungstermin im ROV sei daher ein behördeninterner Termin der dazu diene, die zuständigen Behörden und die einschlägigen Verbände zusammenzubringen und die Möglichkeit zu geben, deren Stellungnahmen mit dem Träger des Vorhabens zu erörtern. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Erörterungstermin sei im Hessischen Landesplanungsgesetz nicht vorgesehen und entspreche nicht der behördlichen Praxis, so das Regierungspräsidium Darmstadt. Im Rahmen des bisherigen Raumordnungsverfahrens hätten die Bürger die Möglichkeit gehabt, bei den betroffenen Städten die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Die vorgebrachten Anregungen der Bürgerinnen und Bürger würden selbstverständlich in das Verfahren einfließen und im Rahmen der Abwägung berücksichtigt, betonte der RP-Sprecher. Zur jetzt anstehenden Ermittlung der "Raumbedeutsamkeit" einer Planung und z.B. ihrer Vereinbarkeit mit dem Regionalplan sei es wichtig, die Fachbehörden und die Verbände mit dem Vorhabensträger zusammenzubringen. Erst bei der anschließenden Planfeststellung gebe es eine andere Zielsetzung und deshalb auch einen anderen Teilnehmerkreis. Das jetzt anstehende Raumordnungsverfahren zur Festlegung des Trassenverlaufs der geplanten Straße sei dem Genehmigungsverfahren, dem Planfeststellungsverfahren, vorgelagert. Erst nachdem der Verlauf der Trasse konkret festliege, würden die konkreten Betroffenheiten bekannt, argumentierte der Sprecher. Wenn dann die Entscheidung über den Bau der B 8 im Planfeststellungsverfahren getroffen werde, würden selbstverständlich alle Einwender zugelassen, damit sie mit dem Vorhabensträger gegebenenfalls über ihre Einwendung sprechen könnten, versicherte das Regierungspräsidium in seinem Schreiben an die unabhängige Wählergemeinschaft ALK. (22.5.2007) |
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