Mit Unverständnis hat die unabhängige Wählergemeinschaft ALK auf die Ablehnung ihres Antrags zur Erstattung der
B-8-Planungskosten reagiert. Mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD habe es der Haupt- und Finanzausschuss abgelehnt,
vorsorglich eine Klage gegen das Land Hessen zu beschließen, falls es keine außergerichtliche Einigung gebe oder das Land
nicht auf die Verjährung der Forderung verzichte, berichtete der ALK-Stadtverordnete Berthold Malter.
Eile sei aber geboten, da am 31. Dezember die Verjährungsfrist ende und die Städte Königstein und Kelkheim dann auf ihre
für das Land Hessen vorgelegten Planungskosten in Höhe von insgesamt 680.000 Euro verzichten müssten. Der Beschluss für eine
derartige Klage müsse rechtzeitig von der Stadtverordnetenversammlung getroffen werden, die in diesem Jahr nur noch am
15. November und am 13. Dezember tage.
Eigentlich sei die Forderung nach Rückerstattung unstreitig
Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) könne die Haltung der Mehrheitsfraktionen nicht nachvollziehen.
Eigentlich sei die Forderung nach Rückerstattung unstreitig, da Königstein das Ende des B-8-Planungsverfahrens nicht zu
verantworten habe. Die Entscheidung des Regierungspräsidenten Darmstadt gegen die B 8 habe dem zwischen dem Land und den
Städten abgeschlossenen Vertrag die Geschäftsgrundlage entzogen, erinnerte Malter. Dies werde auch durch das von der Stadt
Königstein in Auftrag gegebene Gutachten des Rechtsanwalts Dieter Schlempp eindeutig belegt, der früher Geschäftsführender
Direktor des Hessischen Städtetags war.
Nicht nachvollziehbar sei, dass Königstein einen Sonderweg gehen wolle
Nicht nachvollziehbar sei auch, dass Königstein jetzt einen Sonderweg gehen wolle, schließlich habe die Nachbarstadt
Kelkheim schon vor Wochen beschlossen, erforderlichenfalls gegen das Land zu klagen. Die ALK hatte diesen Kelkheimer
Beschluss, der auf einen gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, UKW und FDP zurückging, wörtlich übernommen und den
anderen Königsteiner Fraktionen angeboten, daraus ebenfalls einen gemeinsamen Antrag zu machen. Malter sagte, er fühle sich
angesichts der HFA-Entscheidung an jene Zeiten im Königsteiner Stadtparlament erinnert, als Anträge der zweitstärksten
Parlamentsfraktion offenbar nur deshalb abgelehnt wurden, weil sie von der ALK stammten.
Malter wies die Ansicht der Mehrheitsfraktionen zurück, die Gespräche mit dem Land könnten durch einen Klagebeschluss
negativ beeinflusst werden. Bei Lektüre des Gutachtens müssten die zuständigen Beamten des Landes erkennen, dass die
Forderungen der Städte Königstein und Kelkheim berechtigt seien. Nur dann könne es zu spät sein, da die Forderungen dann
bereits verjährt sein könnten. Dann werde der klammen Königsteiner Stadtkasse ein gutes Klima im Verhältnis mit der
Landesregierung nichts nutzen.
Ohne die ALK-Fraktionsvorsitzende hätte es kein Gutachten gegeben
Das Land habe bislang bedauerlicherweise die finanziellen Forderungen der Städte Königstein und Kelkheim zurückgewiesen.
Ohne die ALK-Fraktionsvorsitzende Dr. Hedwig Schlachter, die dieses Thema in den vergangenen beiden Jahren immer wieder
angesprochen habe, hätte es kein Gutachten und auch nicht die Chance auf Rückerstattung der vorgelegten Planungskosten in
Höhe von 680.000 Euro gegeben, erinnerte Malter. (12.11.2012)
Nachtrag vom 15.11.2012: Vorerst keine Mehrheit für B 8-Klage
CDU, FDP und SPD haben auch in der Stadtverordnetenversammlung den Antrag der ALK abgelehnt, vorsorglich einen Beschluss
für eine Klage gegen das Land Hessen zu fassen, falls dieses die für die Planungskosten der B 8 von Königstein und Kelkheim
vorgestreckten 680.000 Euro nicht erstattet, bzw. einer Aufhebung der zum Jahresende drohenden Verjährung nicht zustimmen
sollte.