ALK lehnt Vertrag über B-8-Planungskosten ab Als Verschwendung von Königsteiner Steuergeldern hat die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) die beabsichtigte Vorfinanzierung der B8-Planungskosten durch die Städte Königstein und Kelkheim bezeichnet. Eine entsprechende Vereinbarung war im Dezember 1999 u.a. von Ministerpräsident Koch und den Bürgermeistern Huke und Horn unterzeichnet worden. Am 27. Januar 2000 soll die Königsteiner Stadtverordnetenversammlung darüber abstimmen. Die Städte Königstein und Kelkheim sollen die Planungskosten von 600.000 Mark vorstrecken. Die ALK-Fraktionsvorsitzende Dr. Hedwig Schlachter fragte, wieso ausgerechnet eines der reichsten Bundesländer Deutschlands sich die Straßenplanungskosten durch zwei Kleinstädte vorfinanzieren lasse. Laut Vertrag werden diese Kosten erst nach dem Bau der Straße ohne Verzinsung zurückerstattet. Dies bedeutet: Würde eine neue B 8 in 15 Jahren gebaut, so summieren sich die Zinskosten bei 6 Prozent, die Königstein für seinen Anteil von 200.000 Mark selbst tragen müßte, auf weitere 275.000 Mark. Gesamtsumme 475.000 Mark, falls die Planungskosten (wie nicht unwahrscheinlich) noch die Schätzung übersteigen werden. Nachtrag: Im Dezember 2000 stellte sich heraus, dass nach derzeitigem Kenntnisstand von Planungskosten in Höhe von 2 Millionen Mark ausgegangen werden muß. Damit haben sich die Kosten innnerhalb eines Jahres mehr als verdreifacht. Die ALK-Fraktionsvorsitzende sprach von einem ziemlich starken Stück, die Stadt stoße bei der Planung der B8-Westumgehung an ihre Grenzen. Die ALK hält die Verwaltungsvereinbarung für ein unkalkulierbares finanzielles Risiko. Und wenn die B 8 zwar auf Kosten der Städte Königstein und Kelkheim geplant, aber aus finanziellen oder ökologischen Gründen nicht gebaut würde, so blieben die Planungskosten samt Zinsen an den Steuerzahlern in den beiden Taunus-Orten hängen. In Kelkheim ist die Entscheidung vorerst vertagt worden. Der dortige Haupt- und Finanzausschuß verlangte weitere Informationen. Die SPD hatte darauf hingewiesen, dass auch bei einer Vorplanung keineswegs gesichert sei, dass die Straße auch gebaut werde. Auf der aktuellen Prioritätenliste des Bundesverkehrsministeriums stehen bereits über hundert andere Straßen. "Dies habe zu denken gegeben", berichtete der Vorsitzende des Kelkheimer Haupt- und Finanzausschusses, Georg Kiep (CDU). Eine B-8-Umgehungsstraße wird bereits seit Mitte der sechziger Jahre geplant. Vom Verwaltungsgericht wurde 1987 der Planfeststellungsbeschluß des Hessischen Verkehrsministeriums aufgehoben. Die ALK erinnerte daran, daß die durch den Bau einer acht Kilometer langen B-8-Neubaustrecke vom derzeitigen Ausbauende der autobahnähnlichen Straße bei Kelkheim-Hornau in Richtung Feldberg bis zum Eselsheck verursachten Umweltschäden in keinem Verhältnis zu den Verbesserungen für den Straßenverkehr stehen. In Zeiten des Waldsterbens würden für diese Straße mehrere zehntausend gesunde Bäume (darunter viele Eichen und Buchen) gefällt sowie beliebte Naherholungsgebiete (u.a. Liederbachtal, Braubachtal, Steinkopf, Naturfreundehaus) nachhaltig beeinträchtigt. Zusammenhängende Waldgebiete würden durch einen solchen Straßenneubau zerschnitten. Nach dem Bau einer unterhalb des Steinkopfs verlaufenden Straße würden zusätzliche Gebiete Königsteins (Johanniswald, Siedlung, Grüner Weg) mit einem Lärmteppich belegt. Außerdem werde es negative Auswirkungen auf Wassergewinnungsgebiete sowie Grundwasser und Klima (Kaltluftströme für den Luftaustausch im dichtbesiedelten Rhein-Main-Gebiet) geben. Nach Auffassung der ALK ist stattdessen ein Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs und eine Änderung der Siedlungspolititik im Taunus und im Limburger Land erforderlich. Bei der Ausweisung neuer Baugebiete müßten die bestehenden Verkehrswege bedacht werden. Erfahrungsgemäß würden viele der Neubürger ihre Arbeitsplätze in Frankfurt behalten und demnach zusätzlichen Pkw-Verkehr auf die Straße bringen. (Jan 2000, akt. März 2001) |
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