ALK: Ungewöhnliche Flut von Bebauungsplänen Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) hat sich überrascht über die hohe Anzahl wichtiger Bebauungspläne geäußert, die der Magistrat in der Stadtverordnetenversammlung am 9. Juni beschließen lassen will. Zumal es sich nicht um irgendwelche Bebauungspläne handele - darunter seien auch solche, die das Gesicht der Königsteiner Innenstadt für die kommenden Jahrzehnte nachhaltig prägen würden. In den vergangenen 25 Jahren habe es noch nie eine vergleichbare Flut von gleich fünf Bebauungsplänen auf der Tagesordnung einer einzigen Parlamentssitzung gegeben, erinnert sich der ALK-Vorsitzende Robert Rohr. Die prominentesten Bebaungspläne behandelten die Bebauung des derzeitigen Parkplatzes an der Klosterstraße (ehemaliges Minigolfgelände) und das Gelände Holz-Kreiner/Haus der Begegnung. Direkt am Kreisel werde ein nobles Altenwohnheim geplant, daran anschließend, auch das Gelände des Hauses der Begegnung umfassend, sollen neun große Wohnhäuser mit drei Geschossen (plus ausgebautem Dachgeschoss) entstehen. An der Klosterstraße würden dagegen nach dem Willen des Magistrats und der CDU/FDP-Koalition insbesondere Einkaufsmärkte geschaffen. Der Bebauungsplan gestatte eine intensive Ausnutzung mit einer Fläche von 2.500 Quadratmetern für den großflächigen Einzelhandel sowie 500 Quadratmeter für kleinere Geschäfte, 300 Quadratmeter für eine oder mehrere Gaststätten sowie 2.500 Quadratmeter für Büros, Dienstleister und Wohnungen. Dies summiere sich zu der stattlichen Gesamtausnutzung von 5.800 Quadratmetern Fläche, addierte die unabhängige Wählergemeinschaft ALK. Mit der Umsetzung dieser Pläne werde ein für alle mal die Möglichkeit verbaut, einen Einkaufsmarkt am Kreisel einzurichten, kritisierte die ALK-Fraktionsvorsitzende Dr. Hedwig Schlachter. Stattdessen werde durch zwei Märkte und weitere Geschäfte auf dem Gelände an der Klosterstraße zusätzlicher Verkehr in die ohnehin überlastete Innenstadt gezogen. Die Pläne liefen unweigerlich darauf hinaus, unter der Konrad-Adenauer-Anlage eine städtische Tiefgarage zu bauen, um das zu erwartende Parkplatzdefizit auszugleichen. Ob diese jedoch angesichts der knappen städtischen Finanzen in absehbarer Zeit verwirklicht werde, sei recht fraglich. Ebenso fraglich scheine momentan der Fortgang des Kreiselumbaus und der Ausbau der Le-Cannet-Rocheville-Straße mit der Kreuzung Adelheidstraße. Diese Maßnahmen seien aber Voraussetzung für eine intensive Bebauung des Minigolfgeländes. Die ALK wiederholte den Vorschlag, die neue Einkaufsmöglichkeit am Kreisel zu schaffen. Stattdessen könnte das Altenwohnheim auf dem städtischen Grundstück neben dem Kurbad, auf dem ursprünglich mal ein Hotel errichtet werden sollte, gebaut werden. Die ALK äußerte Zweifel, ob derart wichtige Entscheidungen in der letzten Phase des scheidenden Bürgermeisters Fricke und nur neun Monate vor der nächsten Kommunalwahl gefällt werden sollten. Rechtlich und formal sei dies zwar absolut möglich, die große Frage sei allerdings, ob derartige Weichenstellungen so kurz vor zwei entscheidenden Wahlen erfolgen sollten, gab Schlachter zu bedenken. Die weiteren Bebauungspläne befassen sich mit dem Falkensteiner Gebiet "Räuschchen", einer Wohnbebauung für das Gelände der früheren Heimvolkshochschule Falkenstein (Hessische Erwachsenenbildungsstätte) und der Limburger Straße. In diesem Zusammenhang warf der ALK-Vorsitzende der FDP vor, sich zunehmend zu einer Investoren-Partei zu entwickeln. Grund für diesen Vorwurf sind zwei Änderungsanträge der FDP, mit denen sie eine noch dichtere Bebauung der Gebiete Räuschchen und Limburger Straße erreichen wollte. Nach dem FDP-Willen sollten in der zweiten Reihe mehrere weitere Baufenster ausgewiesen werden. Würde dies verweigert, ähnele dies einem "enteignungsgleichen Eingriff" hatte die FDP in der Sitzung des Bauausschusses behauptet, "die wirtschaftlichen Belange der Eigentümer sollten angemessen berücksichtigt werden". Dagegen hatte der ALK-Stadtverordnete Rohr eingewandt, es gehe nicht nur um die Rechte von Grundstücksbesitzern, für ihre Grundstücke eine maximale Bebauung zu verwirklichen. Es müsse vorrangig um den Schutz der Interessen der angestammten Einwohner in der jeweiligen Nachbarschaft gehen, deren Rechte durch eine zu massive Bebauung in der Nachbarschaft erheblich geschmälert würden. Für die ALK habe der Schutz der Interessen der Einwohner immer Vorrang vor den Verwertungsinteressen von Investoren, betonte Rohr. Eine weitere wegweisende Entscheidung steht am Donnerstag in Sachen Verkauf städtischer Häuser an: Im zweiten Anlauf sollten nun doch zwei städtische Wohnhäuser in Mammolshain und drei städtische Wohnhäuser in Schneidhain veräußert werden, berichtete Schlachter. Im Vorfeld war der Verkauf der Häuser auf Kritik gestoßen. So wurde in Frage gestellt, ob sich die Stadt von preiswertem Wohnraum trennen solle, auch wenn dieser an eine gemeinnützige Gesellschaft abgegeben werde. Auf Stirnrunzeln sei zudem der Verkaufspreis gestoßen, insbesondere der für eines der Schneidhainer Grundstück in bester Lage. Im Zusammenhang mit der vom Magistrat beschlossenen "grundhaften Erneuerung" der Adelheidstraße (zwischen B 8 und Klärchenweg) sowie der grundhaften Sanierung des Grünen Wegs und In der Braubach begrüßte die ALK, dass der Magistrat seine Vorlagen vorerst zurückgestellt hat. Diese hatten auf der Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am vergangenen Donnerstag gestanden, doch Bürgermeister Fricke zog sie zu Beginn der Sitzung sämtlich zurück. Die ALK-Fraktionsvorsitzende Schlachter hatte in der vergangenen Woche im Vorfeld der Sitzung genau dies gefordert, da zunächst die Anlieger der betroffenen Straßen darüber informiert werden müssten, welche Maßnahmen geplant seien und welche Kosten auf sie zukommen würden. Für die "grundhafte Sanierung" von Grünem Weg und In der Braubach waren die vorgesehenen 470.000 Euro aus dem städtische Haushalt für 2005 gestrichen worden. Für die Wählergemeinschaft ALK erschließt sich nicht, wieso diese beiden Maßnahmen nun doch noch in diesem Jahr in Angriff genommen werden sollen. In der Adelheidstraße sollen nach dem aktuellen Beschluss des Magistrats die Anlieger 75 Prozent der Kosten für die Grunderneuerung der Straße tragen. Bei Grünem Weg und In der Braubach sollten die Grundeigentümer 75 Prozent der Kosten des Bürgersteigs aufbringen. Da es sich um erhebliche Beträge handele, hatte die ALK-Fraktionsvorsitzende verlangt, die betroffenen Grundstückseigentümer rechtzeitig zu beteiligen. Das Parlament dürfe nur in Kenntnis der Meinung der Bürger und nicht über deren Köpfe hinweg entscheiden, hatte Schlachter betont. (6.6.2005) |
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