ALK: Baumschutzsatzung verbessern, nicht abschaffen

Nicht nur bei der CDU, auch bei der Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) gibt es Unmut über die bestehende Baumschutzsatzung. Während allerdings die Christdemokraten die Satzung gleich ersatzlos abschaffen wollen, möchte die unabhängige Wählergemeinschaft ALK die Satzung verbessern.

Die ALK-Fraktionsvorsitzende Dr. Hedwig Schlachter bezeichnete die CDU-Aktion als Radikalschlag. Da werde das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Der Einsatz von Axt und Säge würde dann keiner fachlichen städtischen Beratung und Mitwirkung mehr unterliegen. Die ALK hatte Anfang der achtziger Jahre kurz nach ihrem erstmaligen Einzug in die Königsteiner Stadtverordnetenversammlung die Einführung einer Baumschutzsatzung mit Erfolg beantragt. Ziel war und ist, das durch baumbestandene Gärten und Vorgärten geprägte Stadtbild Königsteins zu erhalten.

Schlachter sagte, es sei unstreitig, dass bürokratische Auswüchse und einzelne Mängel der Satzung abgeschafft werden müssten. Ein entsprechender Antrag wurde jetzt dem Stadtverordnetenvorsteher zugeleitet. Nach dem Willen der ALK soll der Magistrat beauftragt werden, die bestehende Satzung zu überarbeiten und dem Parlament Verbesserungsvorschläge vorzulegen. Schlachter betonte, die Satzung sei ein Symbol dafür, dass (gesunde) Bäume geschützt und möglichst erhalten werden müssten. Werde die Satzung aber jetzt auf Antrag der CDU gekippt, so sei dies ein völlig falsches Signal an alle Bauträger, dass in dieser Stadt ohne Rücksicht auf vorhandenen Baumbestand gebaut werden könne. Dies aber dürfe sich die Kurstadt Königstein, die so stolz auf das Grün innerhalb der Stadt sei, nicht leisten. Die Erhaltung des Wohn- und Lebenswertes in dieser Stadt müsse im Vordergrund aller Bemühungen stehen. Schon jetzt werde trotz Satzung den meisten Anträgen auf die Fällung von Bäumen stattgegeben. Mit Hilfe der Satzung können aber Ersatzpflanzungen angeordnet werden.

Innerhalb der ALK-Fraktion war in den vergangenen Jahren immer wieder über den Sinn und die Schwächen der vorhandenen Baumschutzsatzung diskutiert worden. Dabei war auch kritisiert worden, dass der eigentliche Zweck der Baumschutzsatzung, bei Neubauten in Königstein die stadtbildprägenden Bäume zu erhalten, häufig nicht erreicht werde, da von der Stadt bei der Einvernahme zu Bauvorhaben der Gesichtspunkt der Erhaltung des traditionellen Stadtbildes nicht in der dazu erforderlichen Weise berücksichtigt werde. Dies finde beispielsweise in der gegen den Willen der ALK eingebauten Klausel § 3,1d seinen Ausdruck, dass Fällgenehmigungen zur Verwirklichung von baurechtlich zulässigen Bauvorhaben gegeben werden. Das führte in den vergangenen Jahren immer wieder dazu, dass Gartenflächen durch Parkplätze in früheren Vorgärten ersetzt wurden. Ein weiterer Kritikpunkt der ALK ist, dass die für die Siedlungsgebiete typischen Obstbäume von der gültigen Satzung nicht geschützt werden. (17.9.2000)

Siehe auch: Folgen der Abschaffung: "Kein freies Sägen für freie Bürger" (23.10.2000)

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