"Die Biotonne kommt, ob wir sie nun wollen oder nicht." Das erklärte die ALK-Stadtverordnete Hannelore Brill.
Die braune Tonne für Bioabfälle sei durch den Bundesgesetzgeber ab dem kommenden Jahr verpflichtend vorgeschrieben,
es stehe nicht in der Macht der einzelnen Städte, sich nicht zu beteiligen, erläuterte die Aktionsgemeinschaft
Lebenswertes Königstein.
Die Biotonne wird in Königstein erstmals am Dienstag, 13. Januar 2015, geleert
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Die erste Initiative für eine solche Tonne gehe auf das Jahr 2008 zurück, die entsprechende Gesetzesänderung
wurde bereits 2012 beschlossen.
Vom Abfuhrrhythmus wird die Größe der Tonnen abhängen
Vor der Einführung der Biotonne seien auch in Königstein noch einige Fragen zu klären, sagte Brill, die zugleich
Vorsitzende des Ausschusses für Planungs-, Umwelt- und Bauangelegenheiten ist. Dazu gehöre beispielsweise die Frage,
ob die braune Tonne das ganze Jahr über wöchentlich oder aber zweiwöchentlich und in den Wintermonaten beispielsweise
nur alle zwei Wochen abgefahren werde. Dies werde Auswirkungen auf die Restmülltonne haben - so sei zu überlegen, ob
diese wegen des geringeren Müllaufkommens künftig nur noch alle zwei oder drei Wochen geleert werde. Vom künftigen
Abfuhrrhythmus werde auch die Größe der Tonnen abhängen.
Das wird viele Bürger vor erhebliche Platzprobleme stellen
Schwarze Restmülltonne, blaue Altpapiertonne, gelber Sack und nun auch noch die braune Tonne für Bioabfälle - das
werde viele Bürger vor erhebliche Platzprobleme stellen, da nun ein weiterer Sammelbehälter auf dem Grundstück
untergebracht werden müsse, so die Vertreterin der zweitstärksten Fraktion des Königsteiner Stadtparlaments. Nur wer
nachweise, dass er seine Bioabfälle komplett selbst kompostiere, könne eine Befreiung von der braunen Tonne beantragen.
Eine weitere Möglichkeit zur Einsparung von Stellfläche sei, mit Nachbarn eine braune Tonne gemeinsam zu nutzen. Dies
spare zwar Platz, verlängere aber die Wege zum Müllbehälter.
Eine interessante Fragen sei natürlich, ob im kommenden Jahr nach Einführung der Biotonne die Müllabfuhr teurer werde.
Dies hänge aber von einigen Faktoren wie beispielsweise der Häufigkeit der Entleerung von Biotonne und Restmülltonne ab.
Die meistgestellte Frage werde sein, was in die Biotonne gehört und was nicht
Nach einer Auflistung Brills müssen sämtliche festen Küchenabfälle in der braunen Tonne entsorgt werden.
Dazu gehören: Salat- und Gemüseabfälle, Kartoffelschalen, Zwiebelschalen, Salatstrunke,
Salatdeckblätter, Obst- und Fruchtabfälle inklusive Schalen von Zitronen, Orangen und Bananen, Kerne, Nussschalen,
verdorbene Lebensmittel wie verschimmeltes Brot, abgelaufene Milchprodukte, Speisereste (egal ob roh, gekocht oder
verdorben), Fisch, Fleisch, Knochen, Gräten, Kaffeefilter, Teebeutel, Brot- und Gebäckreste sowie Käsereste (mit
Naturrinde).
Nur komplett flüssige Küchenabfälle und künstliche Käserinde müssen anderweitig entsorgt werden.
Aus dem Garten kommen in die braune Tonne: Topf- und Schnittblumen, angetrockneter
Rasen- und Grasschnitt, Heckenschnitt, Wurzeln, Wildkräuter, Samen, Laub, Nadeln, Moos, Fallobst, Pflanzen, Pflanzenteile,
kranke Pflanzen, Zweige und Rinde.
In der Biotonne sollten auch: Papierhandtücher, Papiertaschentücher, Servietten, Küchenpapier, Küchenkrepp,
Blumenerde, Holzspäne, Sägemehl von unbehandeltem Holz, Kleintierstreu, Stroh, Heu, Haare und Federn entsorgt werden.
Feuchte Abfälle und Fleischabfall sollten in Zeitungspapier eingeschlagen werden, das die Feuchtigkeit aufgesaugt
und eine Geruchsentwicklung mindert.
Nicht in die braune Tonne gehören Staubsaugerbeutel, Hygieneartikel, Windeln, Fäkalien,
Tierkadaver, Straßenkehricht, Textilien, Gummi, Leder und flüssige Abfälle. Auch anorganischen Abfälle wie
Plastik, Metall, Glas, Keramik oder Steine dürfen nicht in die Biotonne geworfen werden. (1.9.2014)