Die unabhängige Wählergemeinschaft ALK sieht den Antrag der SPD kritisch, eine Zufahrt zum Königsteiner Friedhof über
den Breulsweg zu ermöglichen. Gemäß diesem Vorschlag müssten Friedhofsbesucher mit ihren Autos über einen halben Kilometer
vom Ende des Rombergwegs bis zu einem möglichen hinteren Eingang des Friedhofs fahren, gab die ALK-Stadtverordnete Karin
Grimm zu bedenken.
Auf dem Breulsweg müssten die Autos von Friedhofsbesuchern über einen halben Kilometer
vom Rombergweg bis zu einem hinteren Eingang des Friedhofs fahren
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Weder vom Untergrund noch von der Breite her sei dieser Waldweg auf stärkeren Autoverkehr und Begegnungsverkehr von zwei
Personenwagen geeignet. Zudem hätten Autos auf diesem bei Spaziergängern und Radlern beliebten Waldweg nichts zu suchen.
Grimm unterstrich die Aussage von Bürgermeister Leonhard Helm, der in der Sitzung des Bauausschusses am
29. August 2012 darauf hingewiesen hatte, dass der Breulsweg gerade in diesem Bereich von Spaziergängern, Wanderern und
Radlern stark frequentiert werde und dass der Weg für den zu erwartenden Autoverkehr nicht ausgebaut sei.
Das im hinteren Teil vorhandene Tor sei lediglich für die Andienung der Abfallcontainer vorgesehen. Die kürzere Anfahrt
zu diesem Tor von der B 8 aus komme nicht in Frage, weil die Ausfahrt auf die B 8 sehr schlecht einzusehen und deshalb sehr
gefährlich sei.
Anliegen der SPD kann durch andere Maßnahmen erreicht werden
Das Anliegen der SPD, gehbehinderten Menschen einen einfacheren Zugang zum Friedhof zu ermöglichen, könne auch durch
andere Maßnahmen erreicht werden. So habe der Leiter des städtischen Bauamtes, Gerd Böhmig in der Sitzung des
Bauausschusses am 20. Juni 2012 darauf hingewiesen, dass der Friedhof auf Antrag von Kraftfahrzeugen befahren werden dürfe.
So könnten körperlich beeinträchtigte Personen die Nähe des Grabes erreichen, das sie besuchen wollen, erklärte die
ALK-Stadtverordnete.
Sie unterstrich, dass Waldwege auf jeden Fall von Autoverkehr freigehalten werden müssten, um deren
Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer und deren Erholungsmöglichkeiten nicht zu beeinträchtigen. (3.12.2012)