Bürgerentscheid Rodelberg am Donnerstag, 5. Februar im Parlament ALK will Rodelberg-Entscheidung am Europawahltag Steuerzahlerbund schaltet sich ein Der Bürgerentscheid Rodelberg wird am kommenden Donnerstag (5. Februar, 20 Uhr) in der Stadtverordnetenversammlung im Falkensteiner Bürgerhaus als einzig aktueller Tagesordnungspunkt behandelt. Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) hat vorgeschlagen, am 13. Juni über den Schneidhainer Rodelberg zu entscheiden. Dies ist der Tag der Europawahl. Ein früherer Königsteiner Bürgermeister hat einmal gesagt "Demokratie ist teuer". "Aber gleich so teuer muss sie nun auch wieder nicht sein," erklärte die ALK-Fraktionsvorsitzende Dr. Hedwig Schlachter unter Hinweis auf den von Bürgermeister Fricke geplanten Rodelberg-Termin am 28. März. Dieser frühe Termin habe zwar unstreitig den Vorteil, dass eine zeitnahe Entscheidung zu dem Bürgerbegehren mit über 2200 gesammelten Unterschriften erfolgen könne. Die Kosten für diesen Wahltermin betragen aber rund 14.000 Euro zuzüglich Personalkosten der Stadtverwaltung. Was liegt also näher, fragte die Fraktionsvorsitzende, als die beiden anstehenden Wahlen von Rodelberg und Europawahl miteinander zu verbinden. Dies werde der klammen Stadtkasse viele tausend Euro und der Stadtverwaltung viele zusätzliche Arbeitsstunden ersparen. Außerdem müssten die Bürger nicht innerhalb von drei Monaten gleich zweimal zur Wahlurne gehen. Das werde sich mit hoher Wahrscheinlichkeit negativ auf die ohnehin schon zu erwartende niedrige Wahlbeteiligung bei der Europawahl auswirken. Eine Verbindung der beiden Wahlen an einem Tag, werde sich dagegen positiv auf die Wahlbeteiligung und die Teilhabe der Bürger am politischen Geschehen auswirken. Außerdem gab die ALK-Fraktionsvorsitzende zu bedenken, müssten bei zwei unterschiedlichen Wahlterminen gleich zweimal Wahlhelfer gefunden, geschult und eingesetzt werden, die Stadtverwaltung müsse gleich zweimal die Maschinerie eine Wahl mit Wahlbenachrichtigungen, Briefwahl und Wahltag anwerfen. Die ALK-Sprecherin betonte, es sei rechtlich möglich, einen Bürgerentscheid am Tag der Europawahl stattfinden zu lassen. Dies werde in einer eigenen Verordnung über die "gleichzeitige Durchführung von Kommunalwahlen mit Europawahlen" geregelt. Dazu gehören laut Absatz eins Bürgermeisterwahlen ebenso wie Bürgerentscheide. Inzwischen hat sich auch der Hessische Bund der Steuerzahler in die Angelegenheit eingeschaltet. Landesvorsitzender Fried sagte in einem Gespräch mir Hedwig Schlachter, es wäre eine Verschwendung von Steuergeldern, ohne Not innerhalb weniger Monate zwei Wahlen in Königstein zu veranstalten. Er empfahl den Gremien der Stadt Königstein, den Bürgerentscheid zum Rodelberg auf den 13. Juni zu verlegen. Dies wäre im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Steuergeldern. Die unabhängige Wählergemeinschaft ALK begrüßte die Deutlichkeit, in der Bürgermeister Fricke das Bürgerbegehren für zulässig erkläre. In seiner Vorlage für Magistrat und Stadtparlament heißt es: "Das Bürgerbegehren ist form- und fristgerecht im Sinne des § 8 Abs. 3 HGO eingereicht worden. Rechtsgründe für eine Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens liegen nicht vor." Weiter sagte die ALK-Fraktionsvorsitzende, in einer Klarheit, die nichts zu wünschen übrig lasse, habe sich der Bürgermeister auch mit der Frage auseinander gesetzt, ob sich das Bürgerbegehren auf den entscheidenden Beschluss zum Rodelberg beziehe. Hier habe die CDU eine erhebliche Verunsicherung in die Bevölkerung hineingetragen, weil sie in Frage gestellt hatte, ob das Bürgerbegehren nicht schon zwei Jahre früher hätte erfolgen müssen, weil die Stadtverordnetenversammlung am 27.9.2001 mit Mehrheit beschlossen hatte, das Grundstück zum Verkauf öffentlich auszuschreiben. Die CDU habe die Ansicht vertreten, dass das Bürgerbegehren "verfristet" sei. Mit seinen klaren Ausführungen habe der Bürgermeister, so die ALK-Fraktionsvorsitzende Schlachter, seinen eigenen Parteifreunden eine schallende Ohrfeige erteilt. So schrieb Fricke: "Es war allen Beteiligten klar, dass das Ergebnis der Ausschreibung zur Entscheidung über den tatsächlichen Verkauf erneut in der Stadtverordnetenversammlung behandelt werden musste. Deshalb kann für die 6-Wochen-Frist nicht der Beschluss vom 27.9.2001 herangezogen werden." Weiter sagte Schlachter, eigentlich hätte Fricke schreiben müssen, dass dies allen Beteiligten bis auf die CDU klar war. Denn wie sonst konnte die CDU in ihrer Pressemitteilung im Januar die "Verfristung" in den Raum stellen, fragte die ALK-Fraktionsvorsitzende. Am einfachsten und kostengünstigsten wäre aber, so Schlachter, wenn das Stadtparlament sich dafür entscheiden würde, dem Bürgerbegehren Rodelberg "abzuhelfen". Dies würde im Klartext bedeuten, den Beschluss zum Verkauf des 700 Quadratmeter großen Teilstücks des Rodelbergs wieder aufzuheben. Die Entscheidungen werden am kommenden Donnerstag (5. Februar) in der Stadtverordnetenversammlung im Falkensteiner Bürgerhaus fallen. (1.2.2004) Nachtrag: In der Stadtverordnetenversammlung wurde mit den 25 Stimmen der CDU und FDP gegen 15 Stimmen der ALK, SPD und Grüne dem Bürgerbegehren nicht abgeholfen. Ebenso wurde mit den 25 Stimmen der CDU und FDP gegen 15 Stimmen der ALK, SPD und Grüne der Termin des Bürgerentscheids auf den 28. März festgelegt. Zuvor stellte die CDU den Antrag die Befangenheit von Norbert Colloseus (ALK) und Horst Walz (SPD) festzustellen. Dies wurde mit den Stimmen von ALK, SPD und Grünen abgelehnt. CDU und FDP enthielten sich, obwohl es ein CDU-Antrag war. |
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