ALK will Falkensteiner Burghain schützen Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) hat der Absicht von Bürgermeister Fricke (CDU) eine klare Absage erteilt, die Burgruine Falkenstein "freizustellen", um einen ungehinderten Blick von Königstein auf das Bauwerk zu ermöglichen. Ein solches Ansinnen erfülle die unabhängige Wählergemeinschaft mit Entsetzen, erklärte deren Vorsitzender Robert Rohr. Im November 2004 habe zu diesem Thema bereits ein Ortstermin des Bürgermeisters mit dem Forst und der Oberen Naturschutzbehörde stattgefunden. Dabei sei klar gestellt worden, dass eine "normale Durchforstung" im bisherigen Umfang möglich sei, eine Freistellung der Ruine und die Herstellung eines Blickkontaktes zur Burg Königstein damit aber voraussichtlich nicht erreicht werden könne. Die Obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt wies darauf hin, dass für diesen Zweck vermutlich Bäume in einem größeren Umfang gefällt werden müssten. Beim Burghain Falkenstein handele es sich aber um ein Naturschutzgebiet und um ein FFH-Gebiet, dessen Grunddaten bereits erfasst seien. Der Bereich, der von etwaigen Fällungen betroffen wäre, ist als Lebensraumtyp "Schlucht- und Hangmischwälder" kartiert. Dieser Lebensraumtyp zählt nach der FFH-Richtlinie zu den prioritären Lebensräumen. Deshalb lehnte die Obere Naturschutzbehörde bei dem Ortstermin eine Fällung größeren Umfangs ohne FFH-Verträglichkeitsprüfung ab. Eine Rücknahme des FFH-Gebiets Burghain Falkenstein von der hessenweiten Meldeliste sei nicht möglich, unterstrich die Behörde. Grundsätzlich sei zunächst zu klären, ob überhaupt mit einem vertretbaren Aufwand eine Sichtverbindung zwischen den beiden Burgen herzustellen sei, erklärte die Naturschutzbehörde. Sollte dies möglich sein, so ergäben sich für die Stadt weitere Prüfschritte. So müsse zunächst die FFH-Verträglichkeit geprüft werden, heißt es in einem Schreiben des Regierungspräsidiums an die ALK. "Ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzzwecke und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes zu befürchten, beispielsweise durch partielle Inanspruchnahme/Vernichtung des Lebensraumtyps Schlucht- und Hangmischwälder, ist das Vorhaben unzulässig." Die bestehenden Möglichkeiten für Ausnahmeregelungen seien eng begrenzt, betonte das Regierungspräsidium. Nach § 20d des Hessischen Naturschutzgesetzes gebe es nur Ausnahmen, wenn die öffentliche Sicherheit oder die Gesundheit des Menschen als zwingende Gründe des öffentlichen Interesses geltend gemacht würden. Das Regierungspräsidium wies die Stadt Königstein ausdrücklich darauf hin, dass eine "normale Durchforstung" nach § 11 des Hessischen Forstgesetzes zulässig sei, dass es aber verboten sei, Laubholzbestände unter 80 Jahren abzuholzen oder deren Holzvorrat auf weniger als 40 Prozent des Vorrats der üblicherweise verwendeten Ertragstafeln herabzusetzen. Seit dem Ortstermin im November erfolgte keine Reaktion der Stadt Königstein mehr, berichtete die Naturschutzbehörde. Deshalb werde davon ausgegangen, dass dieses Vorhaben in absehbarer Zeit nicht realisiert werde. Dieser Hoffnung schloss sich die unabhängige Wählergemeinschaft ALK an. Offensichtlich habe der Bürgermeister von seiner Schnapsidee Abstand genommen. Der Naturschutz müsse in diesem Fall absoluten Vorrang vor einer vermeintlich historischen Sichtschneise haben, sagte Rohr. Sicher hätten die Ritter im Mittelalter eine freie Sicht gehabt, doch diesen Zustand wieder herzustellen würde bedeuten, die Burghaine in Falkenstein und Königstein großflächig abholzen. Doch das könne niemand ernsthaft wollen. Zudem seien die beiden Burgwälder auch in ihrer derzeitigen Form historisch, wenn auch "nur" für die vergangenen 200 Jahre, Falkenstein noch etwas länger. Maßnahmen in den Burghainen müssten äußerst vorsichtig geschehen, nackte Sichtschneisen kämen für die ALK nicht in Frage. (17.5.2005) |
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