ALK-Antwort: Königsteiner CDU wollte lieber AfD als ALK

„Der Wählerwille darf nicht durch taktische Entscheidungen verzerrt werden“, so die CDU-Vorsitzende Annette Hogh in der "Königsteiner Woche" (15. Mai). Sie macht sich Sorgen um die AfD, weil diese in einer geheimen Wahl nicht in den Magistrat gewählt wurde, sondern die ALK ein drittes Mandat erhielt.

Offensichtlich wäre der Königsteiner CDU ein Mandat für die AfD lieber gewesen, als ein zusätzliches Mandat für die ALK.

In Hessen stuft das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) den AfD-Landesverband als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Die Einstufung erfolgte im September 2022 auf Basis tatsächlicher Anhaltspunkte. „Die Voraussetzungen für die Einstufung als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes, nämlich tatsächliche Anhaltspunkte für gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen, lägen bei der AfD vor. Das Verwaltungsgericht habe unter Beachtung der Reichweite der Meinungsfreiheit der AfD im Ergebnis etwa zutreffend angenommen, dass die AfD für einen sogenannten ethnischen Volksbegriff eintrete. Es gebe hinreichende Aussagen, die sich gegen die Menschenwürde von Ausländern, insbesondere Asylsuchenden, als ethnisch „Fremde“ richteten. Weiterhin gebe es Anhaltspunkte für eine diskriminierende Ungleichbehandlung zwischen deutschen Staatsangehörigen mit und ohne Migrationshintergrund. Entsprechende Äußerungen deuteten an, dass Deutsche mit Migrationshintergrund einen rechtlich abgewerteten Status hätten und der Remigration unterliegen sollten. Ferner sehe der Senat Anhaltspunkte dafür, dass Muslime pauschal herabgewürdigt würden. Es spräche auch einiges dafür, dass die AfD das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland von Grund auf erschüttern und damit zugleich die freiheitliche demokratische Grundordnung in ihrer Ausprägung als Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip fragwürdig erscheinen lassen wolle“.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigte dies im September 2025 endgültig als rechtmäßig. Aktuell läuft wieder ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden. Eine Entscheidung soll in wenigen Tagen fallen.

ALK: Gewissensentscheidung in demokratischer Wahl akzeptieren

Unter Umständen ist das Kasseler Urteil der CDU-Königstein nicht bekannt. Rätselhaft bleibt aber darüber hinaus, warum sich die CDU bei all diesen allgemein bekannten Fakten nicht von der AfD distanziert. Auch sollte das Ergebnis einer geheimen und demokratischen Wahl gewürdigt und akzeptiert werden. Die ALK weist den indirekten Angriff auf eine Stadtverordnete oder einen Stadtverordneten zurück, eine Gewissensentscheidung in Abrede zu stellen beziehungsweise diese ausschließen zu wollen.

Im Übrigen gab es bei den Magistratswahlen in den letzten 50 Jahren mehrfach Leihstimmen; nicht auszuschließen, dass daran auch die CDU beteiligt war.

(19.5.2026)

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