Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) begrüßt die Entscheidung des Kronberger Stadtparlaments, den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Falkensteiner Stock“ wieder aufzuheben. Auf dem verwahrlosten Gelände einer
ehemaligen Fabrik für Schultafeln an der Kreuzung der B 455 unterhalb von Falkenstein sollte nach bisheriger Planung ein
Gartencenter errichtet werden.
Auf dem verwahrlosten Gelände einer ehemaligen Fabrik für Schultafeln sollte nach bisheriger Planung ein
Gartencenter errichtet werden.
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Auf Antrag der Kronberger Wählergemeinschaft UBG wurde zudem mit breiter Mehrheit der baldige Abriss der bestehenden
Ruinen gefordert, für die es bereits seit über zehn Jahren eine Abrissverfügung des Hochtaunuskreises gibt. Der Eigentümer
des Geländes habe sich aber beharrlich geweigert, dieser nachzukommen und sogar Mitarbeitern des Kreises das Betreten des
Grundstücks verweigert, erinnerte der ALK-Stadtverordnete Günther Ostermann. Die Reste der Bebauung an der neuralgischen
Schnittstelle zwischen Königstein und Kronberg seien ein Schandfleck und sollten schnell beseitigt werden.
Das ökologisch äußerst wertvolle Gelände im Anschluss an die besonders geschützten Helbighainer Wiesen müsse dauerhaft
von einer Bebauung frei gehalten werden.
Neben ökologischen Argumenten hatte die unabhängige Wählergemeinschaft auch auf Probleme mit der Verkehrsbelastung der
Bundesstraßenkreuzung bei Ansiedlung eines stark frequentierten Gartenmarkts hingewiesen. Schon jetzt sei der Knotenpunkt
stark belastet, so der Stadtverordnete.
Außerdem hatte die ALK kritisiert, dass die bestehenden Schwarzbauten durch einen Bebauungsplan legalisiert worden wären.
Dadurch wäre indirekt das inakzeptable Verhalten des Grundstückseigentümers gegenüber Stadt und Kreis nachträglich
gerechtfertigt worden. (5.3.2012)