ALK für flexible Betreuung in Kindertagesstätten

Die ALK beantragt in der Stadtverordnetensitzung am 19.6.2001 zu prüfen, wie in den städtischen Kindertagesstätten flexiblere Betreuungsangebote gemacht werden könne.

Insbesondere soll geprüft werden:

  • ob nach vorheriger Festlegung eine Nutzung auch an weniger als an fünf Tagen pro Woche möglich ist
  • ob die Gebühr für Hort und Kindergarten stufenmäßig verringert werden kann, wenn die Eltern fest vereinbaren, dass sie ihre Kinder regelmäßig zu bestimmten Uhrzeiten früher abholen
  • ob die Betreuungszeiten in Kindergarten und Hort bis 18 Uhr verlängert werden können
  • ob ähnlich wie in Hattersheim und Oberursel passende Betreuungsbausteine für die Kinder zusammengestellt werden können.

Viele berufstätige Eltern sind auf Betreuungsangebote von Kindergärten und Hort an Nachmittagen angewiesen. Es gibt aber etliche Eltern, die dieses Angebot an weniger als fünf Tagen pro Woche brauchen. Es müsste möglich sein, Betreuungsvereinbarungen auch für zwei, drei oder vier Tage pro Woche abzuschließen. Wenn die jeweiligen Wochentage für die Betreuung von vorneherein verbindlich festgelegt werden, entstehen durch die übrigen Tage neue Kapazitäten für die Betreuung von mehr Kindern. Da sich mehr Kinder planbar auf die einzelnen Tage verteilen, würde die Kapazitätsgrenze der jeweiligen Einrichtung nicht überschritten und es würde auch nicht mehr Personal gebraucht.

Eine solche Regelung würde den Eltern auch finanziell entgegenkommen. Diese müßten derzeit die Betreuung voll bezahlen, auch wenn ihre Kinder an einzelnen Tagen die Einrichtung nicht oder nur kürzer nutzen.

Eine Verlängerung der Betreuungszeiten würde insbesondere außerhalb Königsteins arbeitenden Pendlern entgegenkommen, da diese auch noch die Fahrzeiten einkalkulieren müssen. In diesem Zusammenhang erklärte der Bürgermeister von Oberursel, Krämer, zutreffend: "Die Arbeitszeiten sind nicht mehr starr wie früher, so muss sich die soziale Infrastruktur auch ändern." (30.5.2001)

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