Mobilfunk-Turm – Faustschlag für das Stadtbild Als Faustschlag für das Königsteiner Stadtbild hat die ALK den Mobilfunkturm der Firma 02 am Königsteiner Ortseingang bezeichnet. Nachdem die unabhängige Wählergemeinschaft von Bürgern auf den entstehenden Turm hingewiesen worden war, hatte die ALK den Bürgermeister informiert und verschiedene Initiativen gestartet, um die Anlage noch zu verhindern. Die ALK ist klar gegen den Standort des neuen Turms. Auf diesem werden acht bis zehn Richtfunkstationen installiert, die hauptsächlich in Richtung Königstein senden. Von 02 werden zusätzlich zwei UMTS-Antennen angebracht sowie zwei weitere Anlagen von Vodafone und E-Plus. Bereits am 15. Juli schickte die ALK Protestbriefe an den Bürgermeister der Nachbarstadt Bad Soden und den Landrat des Main-Taunus-Kreises, da der Turm auf dem äußersten Zipfel des Bad Sodener Gemarkung errichtet wurde. Die ALK bewertet den Turm als schweren Schaden für das Stadtbild und als Gefährdung für den Standort der in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen KVB-Klinik. Trotz aller von den Betreibern vorgelegten gesundheitlichen Gutachten gibt es auch andere Expertenmeinungen und die Befürchtung vieler Bürger, dass die von solchen Sendeanlagen ausgehenden Strahlungen gefährlich für die Gesundheit von Menschen sein können. Die ALK hat sich deshalb stets gegen die Errichtung von Mobilfunkanlagen in Wohngebieten ausgesprochen. So wurde die ALK aktiv gegen die Anlagen am Schneidhainer Bahnhof, am Königsteiner Bahnhof (2003), auf dem Kurbad (2006). 1997 hatte die ALK den Magistratsbeschluss begrüßt, Sende- und Empfangsmasten abzulehnen, falls sich Wohngebäude in der Nähe befinden. Gleichzeitig hatte die ALK Bedenken gegen Mobilfunkanlagen auf den Türmen der Königsteiner und der Falkensteiner Burg vorgebracht, da eine Wohnbebauung nicht allzu weit entfernt ist und die Sendemasten nicht zu historischen Gebäuden passen. Auch bei dem Vorschlag des Magistrats, den Hardtbergturm durch einen Mobilfunkturm samt Aussichtsplattform zu ersetzen, hatte die ALK frühzeitig Kritik angemeldet – nicht nur wegen der Nähe zur KVB-Klinik sondern auch im Hinblick auf das Landschaftsbild. Auch vielen Bürgern war es absurd vorgekommen, auf eine Mobilfunksendeanlage zu steigen, um einen Blick über die schöne Taunuslandschaft zu werfen. Der Königsteiner Magistrat hatte sich seinerzeit im Herbst 2004 mit deutlicher Mehrheit für den Sendeturm mit Aussichtsplattform ausgesprochen. In seiner Sitzung am 6. Oktober 2004 hatte der Bauausschuss des Stadtparlaments ebenfalls mehrheitlich den Vorschlag unterstützt. Nachdem aber in der Öffentlichkeit und auch von der Klinikleitung massiver Protest vorgebracht wurde, zog der seinerzeitige Bürgermeister Fricke die Beschlussvorlage (ohne Rücksprache mit dem Magistrat) zurück und verhinderte so, dass das Königsteiner Stadtparlament überhaupt ein Votum zu der Angelegenheit abgeben konnte. In der Folgezeit gab es keine erneute Vorlage des Beschlussvorschlags im Stadtparlament und auch über eine Suche nach alternativen Standorten auf Königsteiner Gemarkung wurde nichts bekannt. Bürgermeister Fricke deutete lediglich an, dass ein Sendemast möglicherweise in der Nähe der Klinik, aber auf Kronberger Gemarkung, errichtet würde. In der Bauausschusssitzung am 1. Juni 2005 fragte deshalb ein ALK-Stadtverordneter den Bürgermeister, ob der Magistrat die Leitung der KVB-Klinik über den geplanten neuen Standort des Mobilfunk-Sendemastes in der Nähe der Klinik (auf Kronberger Gemarkung) informiert habe. Dazu erklärte Bürgermeister Fricke wörtlich, „dass diese Information durch die Verwaltung erfolgt“. Protestschreiben der ALK an den Landrat des Main-Taunus-Kreises (15. Juli 2006):
Bad Soden und Kreis sehen keinen Anlass für Einschreiten. In seinem Antwortschreiben erklärt der Main-Taunus-Kreis unter Hinweis auf die Landschaftsschutzrechtliche und die Naturschutzrechtliche Genehmigung und die Zustimmung des Forstamtes Königstein: „Die Baugenehmigung wurde daher nach eingehender Prüfung zu Recht erteilt.“ Und die Stadt Bad Soden wies darauf hin, dass das Einvernehmen der Stadt erteilt wurde, „weil dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegen stehen.“ Die Stadt schrieb weiter: „Vor allem aufgrund der Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur, die den Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern bestätigt, sieht die Stadt Bad Soden am Taunus keine Möglichkeit gegen die Errichtung der Mobilfunkbasisstation vorzugehen.“ (27.8.2006) |
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