Königstein sucht Gerichtsschöffen Die Stadt Königstein sucht Bürgerinnen und Bürger, die in den Jahren 2005 bis 2008 als Schöffen beim Landgericht
Frankfurt und beim Interessierte Bürger können sich noch bis Ende Mai schriftlich bei der Stadt Königstein melden. Anzugeben sind hierbei Name, Adresse, Beruf, Geburtsdatum und Geburtsort. Voraussetzung ist, dass die Interessenten seit mindestens einem Jahr in Königstein wohnen, sie nicht jünger als 25 und nicht älter als 70 Jahre sind. Aus Königstein wirken sechs Bürgerinnen und Bürger beim Landgericht Frankfurt und zwei beim Der hessische Justizminister Wagner wies darauf hin, dass ohne Schöffen die deutsche Rechtsprechung undenkbar wäre. Das Engagement der Laienrichter sei ein wichtiger Beitrag zur Demokratie, weil die Bürger als Schöffen auf diese Weise ehrenamtlich ihr Rechtsempfinden in Strafprozesse einbringen. Dies geschehe stellvertretend für die Bevölkerung, erklärte der Minister. Die Königsteiner Stadtverordnetenversammlung muss dem Amtsgericht Königstein mindestens die doppelte Zahl von geeigneten Personen, also 16 Kandidaten, vorschlagen. Aus diesen werden dann die Schöffen von einem Schöffenwahlausschuss ausgewählt. Wer sich nicht direkt bei der Stadt melden will, kann sich auch an die unabhängige Wählergemeinschaft ALK wenden, da die Fraktionen des Königsteiner Stadtparlaments ebenfalls die Möglichkeit haben, Bürger für das Schöffenamt vorzuschlagen. Interessierte Königsteiner können sich - auch für weitere Auskünfte - an den ALK-Vorsitzenden Robert Rohr wenden, Telefon und Fax 21863 oder mit E-Mail unter robertrohr@t-online.de. Die ALK hatte vor über zehn Jahren erreicht, dass die Positionen der Gerichtsschöffen in Königstein öffentlich ausgeschrieben werden. Bis 1992 waren nur die Fraktionen des Stadtparlaments aufgefordert worden, ihre Vorschläge einzureichen. Dies hatte zur Folge, dass die meisten der Königsteiner Gerichtsschöffen ein Parteibuch hatten, was natürlich nicht repräsentativ für die Zusammensetzung der gesamten Bevölkerung war. Die unabhängige Wählergemeinschaft ALK hatte diese "geschlossene Gesellschaft" erstmals im Jahr 1992 aufgebrochen, indem sie öffentlich die Bürger dazu aufrief, sich als Schöffen zur Verfügung zu stellen. Dies hatte ein großes Echo in der Bevölkerung gefunden. Seinerzeit hatte die ALK argumentiert, es gebe genügend fähige und interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit seien, diese Aufgabe zu übernehmen. Es sei ein Armutszeugnis, so die ALK damals, wenn auch für die Tätigkeit als Schöffe vorwiegend Parteimitglieder ausgewählt würden, da Parteien hauptsächlich in ihrem eigenen Umfeld und zum Teil vorwiegend unter den eigenen Mandatsträgern nach Kandidaten Ausschau hielten. In Deutschland seien weniger als drei Prozent der Bevölkerung Mitglied einer Partei. Es sei deshalb nicht nachvollziehbar, dass unter den Schöffen die Parteimitglieder stark überproportional vertreten waren. Auch die gewählten Schöffen sollten die Zusammensetzung der Bevölkerung widerspiegeln, so die ALK. Wer mehr Informationen sucht, findet den "Leitfaden für Schöffen" im Internet unter www.Justiz.Hessen.de in den Rubriken Service und Broschüren-online. (19.4.2004) |
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