Amtsgericht öffnet Parkplatz nicht Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) bedauert, dass die ehemals frei zugänglichen Parkplätze im Innenhof des alten Amtsgerichts in der Gerichtsstraße weiterhin nicht mehr von der Öffentlichkeit genutzt werden können. Die unabhängige Wählergemeinschaft hatte vorgeschlagen, diese abends, nachts und an Wochenenden und Feiertagen den Anwohnern und Gaststättenbesuchern zugänglich zu machen. Auf ein entsprechendes Protestschreiben der ALK teilte nun das hessische Justizministerium mit, dass die früher praktizierte Regelung, die Stellplätze an Sonn- und Feiertagen sowie nach Dienstschluss der Allgemeinheit zugänglich zu machen, leider dazu geführt habe, dass Stellplätze auch während der Dienstzeiten von Dritten belegt wurden. Insbesondere Fahrzeuge, die in den Abendstunden abgestellt wurden, hätten auch am nächsten Tag noch Stellplätze belegt, so dass die dienstlichen Abläufe laut Mitteilung der Direktorin des Amtsgerichts häufig erheblich gestört worden seien. Aus diesem Grund sei der Parkplatz mit einer Schranke versehen und auf den fünf sich außerhalb des eigentlichen Parkplatzes befindlichen Stellplätzen Poller aufgestellt worden, teilte das Justizministerium mit. Nach dem Einbau der Schranke habe sich die Parkplatzsituation für die Bediensteten sowie die Notare, Rechtsanwälte und übrige Besucher des Amtsgerichts wesentlich verbessert. Ein kleiner Lichtblick im Sinne der Anwohner sei, dass die fünf außerhalb gelegenen Parkplätze jetzt wieder von Königsteinern genutzt werden könnten, erklärte der ALK-Vorsitzende Robert Rohr. Das Ministerium teilte in seinem Schreiben an die ALK mit, es habe sich auch herausgestellt, dass die fünf mit Pollern versehenen Stellplätze auf der Rückseite des Gerichtsgebäudes für den Dienstbetrieb nicht zwingend benötigt würden. Deshalb sei mit dem Königsteiner Bürgermeister Helm sowie dem Leiter des Ordnungsamts Barth bei einem Abstimmungsgespräch vor Ort vereinbart worden, dass das Amtsgericht unter Zurückstellung von Bedenken auf die dienstliche Nutzung der fünf Stellplätze hinter dem Gerichtsgebäude verzichtet. Zur Regelung der künftigen Nutzung dieser fünf Stellplätze würden jetzt die erforderlichen Vereinbarungen zwischen dem für das Grundstück zuständigen Hessischen Immobilienmanagement und der Stadt Königstein getroffen. Ministeriumssprecher Vitek bedauerte in seinem Schreiben an die ALK, dass deren Wunsch nach erneuter Freigabe aller amtsgerichtlichen Stellplätze für die Allgemeinheit nur zum Teil nachgekommen werde. Er hoffe jedoch, dass sich die Parkplatzsituation in Königstein durch die Möglichkeit der zukünftigen Nutzung der zusätzlichen Stellplätze etwas verbessern werde. (26.4.2009) Zum gleichen Thema:
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