Nach dem Neubau des städtischen Kindergartens werden die Gebühren steigen. Dann werden die Eltern
sich mit 40 Prozent an den Betriebskosten der Einrichtung beteiligen, wie dies jetzt schon im städtischen
Kindergarten Schneidhain der Fall ist.
Die Tage des Kindergartens in der Eppsteiner Straße sind gezählt.
Ein Neubau wird jedoch
höhere Elternbeiträge mit sich bringen.
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Die Stadtverordnetenversammlung hatte den niedrigeren Anteil von 37,5 Prozent an den Betriebskosten im
Hinblick auf den maroden Zustand des Kindergartens in der Eppsteiner Straße beschlossen. Die ALK war mit
ihrer Meinung unterlegen, den Beitrag der Eltern auf maximal ein Drittel der Betriebskosten zu begrenzen.
Was gehört zu den Betriebskosten?
So weit, so klar, fand die ALK-Fraktionsvorsitzende Nadja Majchrzak. Doch was gehört alles zu den
Betriebskosten, von denen die Eltern 40 Prozent zu tragen haben, wollte die Stadtverordnete in einer Anfrage
an den Magistrat wissen. Doch hinterher ist sie nicht klüger als vorher. Springender Punkt ist die Miete,
die die Stadt an einen Investor zahlen müsste, falls dieser auf den Messerwiesen einen Kindergarten baut und
an die Stadt vermietet, wie dies vorgesehen ist.
Bislang hatte die Stadt keine Mieten zahlen müssen
Bislang hatte die Stadt keine Mieten zahlen müssen, da die Kindergärten in Schneidhain und der Eppsteiner
Straße in städtischem Besitz sind. Demnach waren die Mietkosten auch nicht in die Betriebskosten eingeflossen,
zu denen sie eigentlich gehören. Deshalb fragte die Stadtverordnete jetzt, ob die Miete nach Einschätzung des
Magistrats künftig zu den Betriebskosten gehört und umgelegt wird. Außerdem wollte sie in Erfahrung bringen,
ob die Erhöhung bereits berechnet wurde und wie diese aussieht.
Mehrdeutige Auskunft des Bürgermeisters
Daraufhin stellte Bürgermeister Leonhard Helm vor der Stadtverordnetenversammlung klar, dass eine zu
zahlende Miete grundsätzlich zu den Betriebskosten gehört. Es sei allerdings noch keine Entscheidung getroffen
worden, mit welchem Anteil die Miete in die Berechnung der Gebühren einbezogen werde. Weiter merkte der
Bürgermeister an, dass auch Abschreibungen und Finanzierungskosten zu den Betriebskosten gehören, allerdings
seien diese bei den alten Kindergartengebäuden aus der Zeit der kameralistischen Haushaltsführung „nur in
einem kleinen Bruchteil erfasst und mitkalkuliert“ worden. Insofern könne derzeit keine Aussage zu einer
eventuellen Auswirkung auf die Benutzergebühren gemacht werden, so Helm.
Die ALK-Fraktionsvorsitzende bezeichnete diese Auskunft als ehrlich, aber mehrdeutig und damit unbefriedigend.
Es sei im Interesse der Eltern, schon frühzeitig zu erfahren, auf welche Höhe die Gebühren in dem neuen
Kindergarten etwa steigen werden. Interessant sei auch, ob im Zuge einer Gleichbehandlung die Stadt beabsichtige,
künftig in die Kalkulation für den Kindergarten Schneidhain die erwähnten Abschreibungen und Finanzierungskosten
einzukalkulieren, wie dies bislang nicht der Fall gewesen sei.
CDU, FDP und SPD setzten 40 Prozent durch
Majchrzak erinnerte daran, dass die ALK im Jahr 2013 gemeinsam mit den Grünen eine Erhöhung der
Kindergartengebühren verhindern wollte. Den vorgeschlagenen Kompromiss, die Eltern mit 33 Prozent an den
Betriebskosten zu beteiligen, wollten CDU, FDP und SPD nicht eingehen, sie setzten eine Beteiligung der Eltern
von 40 Prozent durch. Nun bleibe nur zu hoffen, dass nach erfolgtem Umzug des städtischen Kindergartens in ein
Mietobjekt die bereits jetzt schon hohen Kindergartengebühren nicht noch weiter steigen. (8.8.2016)