ALK: Richtige Entscheidung zum Kaltenborn

Das Baugebiet Kaltenborn III wird derzeit von der Stadt Königstein nicht weiterverfolgt. Das geht aus der Antwort von Bürgermeister Fricke während der Haushaltsberatungen auf eine Frage des ALK-Stadtverordneten Robert Rohr hervor. Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) begrüßte dies als "richtige Entscheidung".

Plan zu Kaltenborn III wird derzeit nicht weiterverfolgt

Laut Auskunft des Bürgermeisters nimmt die Stadt Königstein im kommenden Jahr rund zehn Bebauungspläne in Angriff. Dazu gehöre das Wiederaufleben der umstrittenen Projekte Steinweg und Geierwiesen, aber auch Hainwald und ehemaliges Minigolfgelände, berichtete Rohr. Honorarmittel seien im Haushalt auch vorgesehen für die Bebauungspläne Sonnenhof, Haus der Begegnung, Nördliche Kronberger Straße und Taunusklinik.

Bereits Anfang des Jahres hatte die unabhängige Wählergemeinschaft ALK dagegen protestiert, für ein weiteres Gelände am Kaltenborn einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieses Gebiet "Am Kaltenborn III" liegt an der Straße nach Mammolshain. Es erstreckt sich in Richtung Opelzoo und grenzt an das Baugebiet "Kaltenborn II". Das Gebiet Kaltenborn III ist knapp 23.000 Quadratmeter groß und besteht zum Teil aus Streuobstwiesen. Dort sollten 19 Gebäude zugelassen werden. Für Häuser, Carports, Terrassen, Zufahrten, Straßen und Bürgersteige hätten bis zu 46 Prozent der jetzigen Wiesenfläche überbaut werden dürfen. Gegen das Neubaugebiet hatten auch etliche Anlieger protestiert. Sie wiesen auf die Ökologie mit wertvollen Streuobstwiesen, aber auch auf die schwierige Verkehrsanbindung hin.

Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplanes war seinerzeit nach Angaben des Magistrats, dass ein privater Interessent die Bebauungsmöglichkeiten für eines der unbebauten Grundstücke in diesem Areal auslotete. Er habe auf einem rund 1.200 Quadratmeter großen Wiesengrundstück circa sechs Häuser errichten wollen. Die ALK vertritt die Ansicht, dass wegen eines einzelnen Grundstücks nicht gleich ein ganzes Neubaugebiet mit einer Fläche von 23.000 Quadratmetern auf den Weg gebracht werden dürfe. Mit einem solchen Bebauungsplan würde gleichsam das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, meinte der ALK-Vorsitzende Robert Rohr. Ein derart überdimensioniertes Projekt von sechs Gebäuden auf einer Fläche von 1.200 Quadratmetern könne auch mit anderen Möglichkeiten verhindert werden, ohne gleich zusätzlich mehrere tausend Quadratmeter ökologisch wertvolles Gelände zu betonieren. (30.11.2004)

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