Das Stadtparlament muss sich in dieser Sitzungsrunde mit einem zweiten Entwurf zum Bebauungsplan
Kaltenborn III beschäftigten. Der Grund ist, dass der Regierungspräsident in Darmstadt im Prinzip der
Meinung der ALK ist, dass Königstein mit Baugebieten und deren Flächenverbrauch im Stadtgebiete nicht
sorgsam umgeht und diese ohne Not verbraucht.
Flächenverbrauch auf NULL setzen
Das Regierungspräsidium und der Regionalverband haben festgestellt, dass wesentliche Planungsrichtlinien
gemäß des Regionalplans Südhessen, Regionaler Flächennutzungsplan, nicht eingehalten werden. Genau wie
wir von der ALK kritisiert der Regierungspräsident (RP) den hohen Flächenverbrauch für die Schaffung von
vergleichsweise wenig Wohnraum. Während die ALK am liebsten ganz auf das am Rand der Stadt gelegene Baugebiet
verzichten würde und so den zusätzlichen Flächenverbrauch auf NULL setzen würde, möchte der RP eine höhere
Auslastung umgesetzt haben. Jedoch nicht ohne gleichzeitig zu kritisieren, dass Königstein bisher unbebaute
Flächen in Anspruch nimmt und nicht im Innenbereich verdichtet. Hierzu führte die Verwaltung im Bauausschuss
aus, dass die Prüfung zu möglichen Verdichtungen im Innenbereich noch nicht weit genug gekommen ist.
Aber, wie ein FDP-Abgeordneter es im Bauausschuss formulierte, man könne nicht warten, es müsse eben jetzt
der B-Plan gemacht werden und es sei wie es ist. Dem widersprechen wir.
Natürlich kann man im Rahmen der Planungen auch zu der Überzeugung kommen, dass dieser B-Plan zum jetzigen
Zeitpunkt NICHT umgesetzt wird. Es wäre nicht der erste B-Plan, dem dies widerfahren würde und es wäre auch
genau bei Kaltenborn III nicht das erste Mal. So wurde die Bearbeitung der Planung im Zeitraum von 1998 bis
2013 ganz eingestellt. Damals wie heute waren die „Knackpunkte“ die verkehrliche Anbindung und die Ausnutzung.
Von den inzwischen 77 Bebauungsplänen für die Kernstadt sind nur 17 rechtskräftig.
Beim vorliegenden 2. Entwurf wurden zu viele Fehler gemacht: Die Anlagen stimmten nicht und mussten nach
Hinweis der ALK ergänzt, bzw. ausgetauscht werden. Nicht einmal der Planer hatte bemerkt, dass Umweltbericht
und Schallgutachten auf einem falschen Stand dem 2. Entwurf beigefügt waren. Während beim Umweltbericht keine
Änderungen waren, war das Schallschutzgutachten falsch. Unserer Meinung nach ist es das immer noch und müsste
zumindest neu beurteilt werden, da sich das Verkehrsaufkommen durch die Erhöhung der Anzahl der Wohnungen doch
deutlich erhöht hat.
Zurzeit stellt sich das künftige Baugebiet als verwilderte Streuobstwiese mit Feldgehölzcharakter und zunehmender
Verwaldung und einer landwirtschaftlich genutzten Grünfläche dar. Durch die geplante Bebauung werden über die Jahre
entstandene wertvolle Biotope zerstört, was sich an der als ökologischen Ausgleich erforderlichen Einrichtung von
gleich zwei Ausgleichsflächen ablesen lässt: eine davon irgendwo im Reichenbachtal zur Aufwertung von dortigen
Forstparzellen, eine zusätzliche in Mammolshain zur Aufwertung der dortigen Streuobstwiesen. Hier ist ausnahmsweise
nicht nur die Aufwertung von Streuobstwiesen vorgesehen, sondern auch die Anpflanzung von Beerenobst. Ob diese
Maßnahmen wirklich ausreichen, um diesen interessanten Grünzug zwischen der L3327 und dem Kaltenborn zu ersetzen,
wagen wir zu bezweifeln.
Fast pfiffige Antwort auf Regierungspräsident
Fast als pfiffig kann man die Methode bezeichnen, mit der die Anforderungen des RP erfüllt werden. Weder
Grundflächenzahl noch die Anzahl der Vollgeschosse – mit Ausnahme des Mehrfamilienhauses im Nordwesten – sollen
erhöht werden. Stattdessen wird die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten pro Gebäude einfach verdoppelt. Dadurch
entstehen schon mal 14 zusätzliche Wohneinheiten. Dann wird das bisher aus städtebaulichen Gründen dreistöckig
vorgesehene Mehrfamilienhaus – Abstufung zum Bebauungsrand hin – einfach um ein Stockwerk von 3 auf 4 und die
Anzahl der Wohnung von 12 auf 20 erhöht. In der Summe werden so die zulässigen Wohneinheiten quasi verdoppelt.
Alle diese Maßnahmen implizieren, dass alle Wohneinheiten nun deutlich kleiner werden müssten. Mit nun 65
Wohneinheiten entspricht nun die Anzahl der Wohneinheiten im Kaltenborn III denen der Mammolshöhe oder des
ehemaligen Sportplatzes in Schneidhain. Da dies, wie im Bauausschuss ausgeführt wurde, aber nur ein städtebauliches
Angebot ist, um die Anforderungen des RPs zu erfüllen, aber keine Verpflichtung, bleibt die Hoffnung, dass entsprechend
dem Trend zu großzügigen Wohnungen tatsächlich weniger Wohneinheiten gebaut werden. Womit jedoch kaum ein Beitrag zur
Linderung der zunehmenden Wohnungsnot im Rhein-Main-Gebiet geleistet wird. Insbesondere eine Kleinstadt wie Königstein
wird den Wohnungsdruck nicht lösen können.
Anbindung über die Luft
Zur Verkehrsproblematik des neuen Baugebiets schreibt eine Bürgerin, sie hätte gegen das Baugebiet an sich nichts
einzuwenden, wenn es über die Luft angebunden wäre. Diese und andere Bürger wie auch die ALK bemängeln, dass das
Verkehrsgutachten akribisch nur den entstehenden neuen Verkehrsknoten untersucht und festgestellt, was offensichtlich
ist: Die Situation verschlechtert sich, da mehr Verkehr auf der L3327 entsteht. Die Krux ist jedoch, dass die
weiterführenden Knotenpunkte, vor allem am Kreisel, nicht untersucht werden. Insbesondere in der Hinsicht nicht
untersucht werden, dass dort nicht nur der zusätzliche Verkehr aus dem Kaltenborn III zusätzlich fließen muss, sondern
auch der zukünftige zusätzliche Verkehr aus den geplanten Baugebieten Hardtberg und am Kurbad. Bei diesen Gebieten ist
wie bei dem B-Plan Kaltenborn III ebenfalls das Veto des RP zu erwarten, um die flächensparende Verdichtung im Baugebiet
mit mindestens 35 Wohneinheiten pro Hektar zu erreichen. Das bedeutet ähnlich wie hier etwa eine Verdoppelung der
zuzulassenden Anzahl der Wohnungen und der entsprechenden Zunahme der Verkehrsbewegungen an den Knotenpunkten und
natürlich wieder am Kreisel. Das wird der Kreisel dann nicht mehr leisten können, insbesondere wenn die ursprüngliche
Planung, die nun schon mehr als 15 Jahre alt ist, durch die weiter blockierte 2. Spur aus Glashütten kommend auch nicht
annähernd seine geplante Leistungsfähigkeit erreichen kann. Wir konnten ja der Presse entnehmen, dass hier keine
Einigung mit den Anwohnern erzielt werden kann, da auch Behörden auf stur schalten. Nach wie vor ist die ALK wie viele
Bürger der Meinung, dass das Verkehrsgutachten zu kurz greift.
Lärmgutachten wurde nicht angepasst
Gleiches gilt für das Lärmgutachten, welches trotz der Zunahme der Verkehrsbewegungen durch die um 48 % erhöhte
Anzahl der Wohneinheiten und der damit einhergehenden Zunahme der Verkehrsbewegungen um 32% gegenüber dem ersten
Entwurf nicht angepasst wurde. Außerdem kritisieren wir weiterhin, dass lediglich das Neubaugebiet betrachtet wird,
während die Auswirkungen des Baugebietes auf den Bestand außen vorgelassen werden. Während bei den Planungen viel
Rücksicht auf die Bewohner von Kaltenborn I und II genommen wurde, werden die Anwohner am Mammolshainer Weg zusätzlich
belastet, frei nach dem Motto, da ist ohnehin schon viel Verkehr, da fällt das bisschen mehr nicht ins Gewicht.
Es wird auch munter in noch nicht endgültig von Hessenmobil freigegebenen Bauverbotszonen geplant. Die Erteilung
einer Ausnahmegenehmigung von Hessenmobil zur Reduzierung des Bauverbotsstreifens von 20 auf 10 Meter hin zur Straße
nach Mammolshain ist an die Verlegung der Ortsdurchfahrt geknüpft, die zwar, wie wir gehört haben beantragt ist. Eine
Genehmigung liegt aber noch nicht vor. Sollten die Vorbedingungen nicht erfüllt werden können, muss der gesamte
Bebauungsplan überplant werden.
Wasser und Abwassersituation ungenügend beachtet
Die Anbindung von Baugebieten wird akribisch untersucht auf Verkehr, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Von
den Stadtwerken und den Abwasserverbänden wird fast immer bestätigt, dass die hydraulische Leistung der Zuleitungen
und Ableitungen so gut dimensioniert sind, dass diese die zusätzliche Belastung aufnehmen können. Nun entstehen nicht
nur in Königstein einige Bebauungsgebiete, sondern in allen Gemeinden entstehen neue Baugebiete, der Siedlungsdruck
in der Rhein-Main-Region ist groß. Was wir in den Stellungnahmen der Verbände und Stadtwerke vermissen, ist eine
Beurteilung, ob die vorgeschalteten Wasserversorgungsanlagen und die nachgeschalteten Abwasseranlagen die zusätzliche
Belastung im Gesamtkontext noch leisten können. Hält der Zuzug im Rhein-Main-Gebiet an, droht Wassernotstand und die
Kläranlagen können das zusätzliche Abwasser nicht mehr aufnehmen.
Alle ALK-Anträge abgelehnt
Bleibt noch eine Ergänzung zu den Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nachzutragen, die wir gleichzeitig
zum Antrag erheben:
Während im ersten Entwurf vom vergangenen Jahr noch Traufhöhen für die Wohngebiete 1 und 2 und für die Mischgebiete
MI 4 und MI 5 auch für Häuser ohne Staffelgeschosse festgesetzt wurden, finden sich im jetzt vorliegenden 2. Entwurf
lediglich die Festsetzungen für Häuser mit Staffelgeschossen. Da jedoch weiterhin nicht ausschließlich Staffelgeschosse
vorgeschrieben sind, sollten hier die entsprechenden Festlegungen getroffen werden. Positiv haben wir vermerkt, dass
die im bisherigen Entwurf vorgesehen 2 Wohnungen pro Gebäude in den Mischgebieten zwischenzeitlich zu Nutzungseinheiten
umgewidmet wurden.
Einer der Gründe, warum das Baugebiet Kaltenborn III Zustimmung bei sozial eingestellten Parteien fand war, dass
das Mehrfamilienhaus sozialen Zwecken diene. Dieser Ansatz ist gut und ausdrücklich zu befürworten, denn der soziale
Wohnungsbau wird in Königstein nicht gerade besonders gefördert. Ein Verkauf dieses Grundstücks für soziale Zwecke
für 630.000 Euro wurde von der CDU zwar beantragt, dann aber wieder zurückgezogen. Da für die ALK sozialer Wohnungsbau
wichtig ist, beantragen wir, um sicherzustellen, dass an dieser Stelle tatsächlich Wohnungen mit sozialer Bindung
entstehen, dass die Bebauung erst dann begonnen werden soll, wenn z.B. mit einem städtebaulichen Vertrag oder mit
einem zweckgebundenen Verkauf an einen Bauträger die soziale Bindung sichergestellt ist.
Mit jeweils 19 Stimmen lehnte das Bündnis von CDU/FDP/SPD/Grünen die folgenden drei ALK-Anträge ab, die jeweils
13 Ja-Stimmen erhielten:
1. In den Textfestsetzungen zum Bebauungsplan ist die soziale Bindung des Gebäudes im Teilgebiet
3 aufzunehmen.
2. Die Bebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplans soll erst begonnen werden, wenn die Stadt
Königstein verbindlich beschlossen hat, das Mehrfamilienhaus für soziale Zwecke unter Verwendung von öffentlichen
Fördermitteln selbst zu errichten, oder das Grundstück zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sozialen Zweckbindung
an einen gemeinnützigen Bauträger veräußert.
3. In den Textfestsetzungen soll für die allgemeinen Wohngebiete für Häuser ohne Staffelgeschoss
die zulässige Traufhöhe auf 3,75 Meter und in den Mischgebieten die Traufhöhe auf drei Meter festgeschrieben werden.
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