Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein hat sich intensiv mit dem zweiten Entwurf des
Bebauungsplans Kaltenborn III für das Gebiet nördlich des Mammolshainer Wegs auseinandergesetzt. Insbesondere
arbeitete die unabhängige Wählergemeinschaft einige gravierende Änderungen im Vergleich zum ersten Entwurf des
Bebauungsplans K 58 heraus.
Planzeichnung des Bebauungsplans K58 "Kaltenborn III"
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So sei die Zahl der geplanten Wohneinheiten um 48 Prozent auf 64 erhöht worden, monierte der ALK-Stadtverordnete
Günther Ostermann. Zu hinterfragen bleibe, warum trotz 48 Prozent mehr Wohneinheiten der Verkehrsgutachter bei den
Verkehrsbewegungen lediglich einen Anstieg von 32,5 Prozent errechne. Die ALK kritisiert weiterhin, dass bei den
Verkehrsgutachten direkt tangierte Verkehrsknoten wie der Kreisel nicht berücksichtigt werden. Auch werde weiterhin
ausgeblendet, dass mit dem nahegelegenen Baugebiet am Hardtberg samt Kindergarten und dem Baugebiet neben dem Kurbad
zusätzlicher Autoverkehr zu erwarten sei.
Das geplante Mehrfamilienhaus solle nun vier statt bislang drei Etagen bekommen. Für die Einzelhäuser sei weiterhin
ein Vollgeschoss geplant. Es bleibe aber fraglich, wie bei diesen Häusern mit einem Vollgeschoss bei einer Mindestgröße
des Grundstücks und einer GRZ von 0,25, die 150 Quadratmeter Grundfläche entspricht, die in Königstein zu erwartenden
Wohnungsgrößen entstehen sollen. In einem anderen Königsteiner Baugebiet mit ähnlich großen Wohneinheiten sei zu
beobachten, dass durch Zukauf der zweiten Hälfte des Doppelhauses die Wohnfläche auf die aktuellen Bedürfnisse von
Familien angepasst würden. Damit werde die Erfüllung der Anforderung des Regierungspräsidenten nach einer Verdichtung
konterkarikiert, der Druck auf dem Wohnungsmarkt bleibe bestehen.
Unklare Zukunft des nun viergeschossigen Mehrfamilienhauses
Unklar sei auch die Zukunft des viergeschossigen Mehrfamilienhauses. Bislang seien etliche Stadtverordnete davon
ausgegangen, dass dort Wohnraum für gemeinschaftliches Wohnen einer Initiative älterer Bürger entstehen sollte. Dieses
Vorhaben war für eine Fraktion des Stadtparlaments das Hauptargument, das ursprünglich abgelehnte Baugebiet doch zu
akzeptieren. Eine andere Fraktion, die CDU, hat nun im Rahmen der Beratungen des Haushalts sogar beantragt, das
vorgesehene städtische Grundstück für 630.000 Euro „für soziale Zwecke“ zu verkaufen.
Gesetzlich vorgeschriebene Bauverbotszone halbiert
Weiter kritisierte Ostermann, dass in dem veränderten Bebauungsplan die gesetzlich vorgeschriebene Bauverbotszone
an der Landesstraße 3327 nach Mammolshain mittels einer Ausnahmegenehmigung von „Hessen Mobil“ von 20 auf zehn Meter
halbiert wurde und somit die Häuser näher an die Straße rücken können.
Nachbesserungen forderte der ALK-Sprecher bei Häusern ohne Staffelgeschosse. Hier werde im Gegensatz zum ersten
Entwurf nicht mehr eindeutig die maximal erlaubte Höhe (Traufhöhe) bestimmt.
Ältere Gutachten beigefügt
Bei der Durchsicht des vorgelegten neuen Bebauungsplans entdeckten die ALK-Vertreter auch einige formale Fehler:
So wurde die Umweltprüfung mit Stand 24. Mai 2015 dem neuen zweiten Entwurf beigefügt, während der erste Entwurf eine
noch aktuellere Umweltprüfung mit Stand 8. August 2016 enthalten hatte. Auch beim Schallgutachten sei die Aktualität
in die Vergangenheit gedreht worden: Während bei dem neuen 2. Entwurf des Bebauungsplans das Schallgutachten vom
8. Juni 2015 stammt, enthielt der ältere erste Entwurf im Vorjahr noch ein Gutachten mit Stand vom 2. August 2016.
Im Hinblick auf Erkenntnisse in der Debatte um einen neuen Frankfurter Stadtteil fragte Ostermann, welche Auswirkungen
die geplanten Neubaugebiete auf die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung samt Kapazität der Kläranlage haben werden.
Ob derartige Fragen geprüft wurden, gehe aus den mitgelieferten Planungsunterlagen nicht hervor. (22.6.2017)