Bei der Kommunalwahl am 6. März 2016 können die Wählerinnen und Wähler Kumulieren und Panaschieren
und damit etwas mehr Einfluss auf die Parteien nehmen. Die unabhängige Wählergemeinschaft ALK
informiert über die wichtigsten Bestimmungen:
Stichwort Kopfstimme oder Hauptstimme:
Es besteht die Möglichkeit, nur eine einzige Kandidatenliste anzukreuzen. Wer dies tut, hat
auf jeden Fall gültig gewählt! Es darf aber nur eine einzige Kopfstimme vergeben werden.
Wer die Kopfstimme vergeben hat, kann zusätzlich kumulieren und panaschieren, muss aber
nicht. Wer die Kopfstimme einer Partei oder Wählergemeinschaft gegeben hat, kann auf dieser Liste
einzelne Kandidaten gesondert ankreuzen, er kann aber auch einzelne Kandidaten auf anderen Wahllisten
ankreuzen. Auf der Liste, die die Kopfstimme bekommen hat, können auch einzelne Kandidaten gestrichen
werden.
Stichwort Kumulieren:
Neben der Kopfstimme haben Sie so viele Stimmen, wie das zu wählende
Parlament Sitze hat. Diese Stimmen können Sie auf einzelne Kandidaten verteilen. Sie können einem
Kandidaten eine Stimme geben, Sie können aber auch auf einzelne Ihnen besonders sympathische Kandidaten
zwei oder sogar drei Stimmen aufhäufen (kumulieren). Zusammengerechnet dürfen Sie aber nicht mehr
Stimmen verteilen, als das jeweilige Parlament Sitze hat.
Für das Stadtparlament Königstein haben Sie 37 Einzelstimmen, für die Ortsbeiräte in
Falkenstein, Mammolshain und Schneidhain haben Sie 9 Einzelstimmen und für den Kreistag Hochtaunus
71 Einzelstimmen.
Wenn Sie auf einzelne Kandidaten Stimmen häufen, also kumulieren, dann können Sie die Reihenfolge
der Kandidaten der jeweiligen Liste verändern. Sie können beispielsweise weit unten platzierte Kandidaten
mit drei gehäufelten Stimmen auf der Liste nach oben schieben. Die von den einzelnen Kandidaten insgesamt
verbuchten Stimmen entscheiden letztendlich darüber, in welcher Reihenfolge die Kandidaten der jeweiligen
Partei oder Wählergruppe ins Parlament einziehen.
Falls Sie kumulieren, können Sie auch weniger Kreuze als möglich vergeben. Wenn Sie eine Hauptstimme
vergeben haben, gehen Ihre übrigen Stimmen nicht verloren. Diese werden automatisch der mit Ihrer
Hauptstimme angekreuzten Partei oder Wählergruppe zugerechnet. Falls Sie keine Hauptstimme vergeben
haben, fallen nicht vergebene Einzelstimmen unter den Tisch.
Was ist, wenn Sie sich verzählt und mehr als die zulässigen Einzelstimmen verteilt haben? Wenn
Sie auch die Kopfstimme vergeben haben, ist alles in Ordnung, dann wird Ihre Entscheidung nach dem von
Ihnen durch die Kopfstimme zum Ausdruck gebrachten Wählerwillen repariert. Wenn Sie keine Kopfstimme
vergeben, aber all Ihre Einzelstimmen ausschließlich den Kandidaten einer einzigen Partei oder Wählergruppe
gegeben haben, dann haben Sie ebenfalls gültig gewählt. Dann werden nach speziellen Vorschriften überzählige
Stimmen gestrichen. Ungültig haben Sie nur gewählt, wenn Sie keine Kopfstimme vergeben und Sie durch
Panaschieren zu viele Einzelstimmen auf mehr als einer Kandidatenliste verteilt haben.
Stichwort Panaschieren:
Das Panaschieren erlaubt Ihnen, Kandidaten von mehreren Parteien oder Wählergruppen anzukreuzen. Beim
Panaschieren müssen Sie darauf achten, nicht mehr als die zulässige Höchstzahl der Einzelstimmen zu vergeben.
Auf Nummer Sicher gehen Sie, wenn Sie eine Kopfstimme an eine Partei oder Wählergruppe vergeben. Wenn nicht,
dann müssen Sie gut nachzählen. Denn haben Sie auch nur eine einzige Einzelstimme zu viel abgegeben und Ihre
Stimmen auf verschiedenen Kandidatenlisten verteilt, dann ist ihr Wählerwille nicht eindeutig erkennbar und
folglich Ihr Wahlzettel ungültig.
Stichwort Ungültig wählen:
Es gibt nur zwei Möglichkeiten, unbeabsichtigt ungültig zu wählen:
- Sie kreuzen mehr als eine Partei mit Ihrer einzigen Hauptstimme in der oberen Leiste an
- Sie haben auf Kandidaten von mehr als einer Kandidatenliste zusammengenommen mehr als die erlaubte Zahl
der Einzelstimmen verteilt.
In allen anderen Fällen haben Sie auf jeden Fall gültig gewählt. Denn für alle anderen kleinen oder
großen Fehler gibt es exakte Vorschriften, nach denen die Wahlhelfer Ihren Wählerwillen umsetzen.
Stichwort Kandidaten streichen:
Wenn Sie eine Liste angekreuzt haben, können Sie auf dieser Liste einzelne, Ihnen nicht genehme Kandidaten
streichen. Dann erhöht sich automatisch die Stimmenzahl für andere Kandidaten dieser Liste.
Das Streichen von Kandidaten hat aber nur einen Effekt, wenn Sie Ihre Kopfstimme dieser speziellen Liste
zugeteilt haben. Es ist zwar kein Fehler, aber völlig unerheblich, wenn Sie auf einer Liste, die Sie oben
gar nicht angekreuzt haben, Kandidaten streichen.
Stichwort Briefwahl:
Wer in aller Ruhe nachdenken und sich in der Wahlkabine nicht drängen lassen will, der kann im Rathaus
Briefwahl beantragen und zu Hause seine Kreuzchen machen.
Zusätzliche Informationen über das Wahlrecht erhalten Sie an den Info-Ständen der ALK. (29.01.2016)