Der Königsteiner Magistrat hat die Weichen gestellt, um bei einem Streik des Betreuungspersonals
von Kindergarten und Hort die Gebühren zurückzuerstatten. Eine entsprechende Vorlage steht auf der
Tagesordnung des Ausschusses für Jugend-, Kultur- und Sozialangelegenheiten.
Voraussichtlich werde sich die Stadtverordnetenversammlung am 24. September mit der erforderlichen
nachträglichen Änderung der Gebührensatzung befassen, teilte die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes
Königstein mit.
ALK wird die Beschlussvorlage unterstützen
Bislang war es juristisch nicht möglich, bei einem Streik die Benutzungsgebühren für Kindergarten
und Hort zu erstatten. Die zweitstärkste Fraktion des Stadtparlaments werde die von der Stadtverwaltung
erarbeitete Beschlussvorlage unterstützen, berichtete die Vorsitzende des Ausschusses, die ALK-Stadtverordnete
Sabine Fischer.
Rückerstattung erst ab dem dritten Streiktag
Laut dem Vorschlag sollen bei einer Schließung von Kindergarten oder Hort wegen eines Streiks des Personals
die Benutzungsgebühren ab dem dritten Streiktag zu hundert Prozent zurückerstattet werden. Diese Regelung gelte
bei einer Schließung der Einrichtung von mehr als zwei aufeinander folgenden Tagen. Mit dieser Einschränkung,
dass eine Rückerstattung erst bei einem Streik von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen vorgesehen ist,
solle bei kurzen Streiks ein hoher Verwaltungsaufwand vermieden werden, heißt es in der Begründung. Die
Möglichkeit zur Rückerstattung soll nach dem Vorschlag des Magistrats rückwirkend ab dem 1. Mai 2015 und
damit auch für den jüngsten Streik gelten.
Fischer hob hervor, dass laut dem Vorschlag nicht nur der Anteil an den Personalkosten für die Streiktage,
sondern die kompletten Benutzungsgebühren entsprechend der Anzahl der Streiktage zurückerstattet werden sollen.
Nullsummenspiel für die Stadtkasse
Dass dabei die Stadt nichts drauflegen werde, gehe aus einer Berechnung der Rückerstattung für die vergangenen
Streiktage hervor, so die Ausschussvorsitzende. Demnach würden die Eltern, vorausgesetzt, die Satzungsänderung werde
beschlossen, insgesamt rund 13.200 Euro zurück erhalten. Dagegen habe die Stadt bei den nicht gezahlten Personalkosten
für die streikenden Betreuerinnen insgesamt 14.100 Euro eingespart. Dies bedeute sogar ein kleines Plus für die
Stadtkasse, allerdings sei es wohl eher ein Nullsummenspiel, da es einen personellen Aufwand der Verwaltung für die
Rückerstattung der Gebühren gebe.
Fischer lobte, dass die Stadtverwaltung seit dem auf Antrag der SPD erfolgten Grundsatzbeschluss des Stadtparlaments
am 16. Juli innerhalb eines kurzen Zeitraums einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung der Gebührensatzung erarbeitet
habe. Dies sei auch hilfreich im Hinblick auf möglicherweise demnächst erneut anstehende Streiks des Betreuungspersonals.
Notdienst mindestens so wichtig wie Rückerstattung
Mindestens ebenso wichtig, wenn nicht gar wichtiger als eine Rückerstattung, sei aber die rechtzeitige Organisation
eines Notdienstes für die Betreuung der Kinder, wie dies bei den jüngsten Streiks in Königstein hervorragend funktioniert
habe. Den meisten Eltern gehe es im Streikfall weniger um das Geld, als vielmehr um eine gute, planbare und verlässliche
Betreuung ihrer Kinder. Es wäre aber nicht akzeptabel, so die ALK-Stadtverordnete, wenn bei einem Streik die Stadt die
für eine nicht geleistete Betreuung gezahlten Gebühren behalten würde. Im aktuellen Fall hätte die Stadt Königstein
ansonsten 14.000 Euro gut gemacht, ohne dass eine entsprechende Leistung für diese Gebühren erbracht worden wäre.
(7.9.2015)