KiTa-Gebühren sollen bei Streik erstattet werden

Der Königsteiner Magistrat hat die Weichen gestellt, um bei einem Streik des Betreuungspersonals von Kindergarten und Hort die Gebühren zurückzuerstatten. Eine entsprechende Vorlage steht auf der Tagesordnung des Ausschusses für Jugend-, Kultur- und Sozialangelegenheiten.

Voraussichtlich werde sich die Stadtverordnetenversammlung am 24. September mit der erforderlichen nachträglichen Änderung der Gebührensatzung befassen, teilte die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein mit.

ALK wird die Beschlussvorlage unterstützen

Bislang war es juristisch nicht möglich, bei einem Streik die Benutzungsgebühren für Kindergarten und Hort zu erstatten. Die zweitstärkste Fraktion des Stadtparlaments werde die von der Stadtverwaltung erarbeitete Beschlussvorlage unterstützen, berichtete die Vorsitzende des Ausschusses, die ALK-Stadtverordnete Sabine Fischer.

Rückerstattung erst ab dem dritten Streiktag

Laut dem Vorschlag sollen bei einer Schließung von Kindergarten oder Hort wegen eines Streiks des Personals die Benutzungsgebühren ab dem dritten Streiktag zu hundert Prozent zurückerstattet werden. Diese Regelung gelte bei einer Schließung der Einrichtung von mehr als zwei aufeinander folgenden Tagen. Mit dieser Einschränkung, dass eine Rückerstattung erst bei einem Streik von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen vorgesehen ist, solle bei kurzen Streiks ein hoher Verwaltungsaufwand vermieden werden, heißt es in der Begründung. Die Möglichkeit zur Rückerstattung soll nach dem Vorschlag des Magistrats rückwirkend ab dem 1. Mai 2015 und damit auch für den jüngsten Streik gelten.

Fischer hob hervor, dass laut dem Vorschlag nicht nur der Anteil an den Personalkosten für die Streiktage, sondern die kompletten Benutzungsgebühren entsprechend der Anzahl der Streiktage zurückerstattet werden sollen.

Nullsummenspiel für die Stadtkasse

Dass dabei die Stadt nichts drauflegen werde, gehe aus einer Berechnung der Rückerstattung für die vergangenen Streiktage hervor, so die Ausschuss­vorsitzende. Demnach würden die Eltern, vorausgesetzt, die Satzungsänderung werde beschlossen, insgesamt rund 13.200 Euro zurück erhalten. Dagegen habe die Stadt bei den nicht gezahlten Personalkosten für die streikenden Betreuerinnen insgesamt 14.100 Euro eingespart. Dies bedeute sogar ein kleines Plus für die Stadtkasse, allerdings sei es wohl eher ein Nullsummenspiel, da es einen personellen Aufwand der Verwaltung für die Rückerstattung der Gebühren gebe.

Fischer lobte, dass die Stadtverwaltung seit dem auf Antrag der SPD erfolgten Grundsatzbeschluss des Stadtparlaments am 16. Juli innerhalb eines kurzen Zeitraums einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung der Gebührensatzung erarbeitet habe. Dies sei auch hilfreich im Hinblick auf möglicherweise demnächst erneut anstehende Streiks des Betreuungspersonals.

Notdienst mindestens so wichtig wie Rückerstattung

Mindestens ebenso wichtig, wenn nicht gar wichtiger als eine Rückerstattung, sei aber die rechtzeitige Organisation eines Notdienstes für die Betreuung der Kinder, wie dies bei den jüngsten Streiks in Königstein hervorragend funktioniert habe. Den meisten Eltern gehe es im Streikfall weniger um das Geld, als vielmehr um eine gute, planbare und verlässliche Betreuung ihrer Kinder. Es wäre aber nicht akzeptabel, so die ALK-Stadtverordnete, wenn bei einem Streik die Stadt die für eine nicht geleistete Betreuung gezahlten Gebühren behalten würde. Im aktuellen Fall hätte die Stadt Königstein ansonsten 14.000 Euro gut gemacht, ohne dass eine entsprechende Leistung für diese Gebühren erbracht worden wäre. (7.9.2015)

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