Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) unterstützt die Forderung der SPD, im Fall von Streiks
des Betreuungspersonals in Kindergärten und Hort den Eltern Gebühren zurückzuerstatten. Es gehe nicht an, dass die
Stadt streikenden Erzieherinnen kein Gehalt zahle, aber gleichzeitig die von den Eltern für die Betreuung ihrer Kinder
entrichteten Beiträge komplett behalte, erklärte die ALK-Stadtverordnete Nadja Majchrzak.
Allerdings gehe die unabhängige Wählergemeinschaft davon aus, dass nicht die komplette Gebühr erstattet werde,
sondern der Anteil, den die Personalkosten ausmachen. Dieser liege in den Königsteiner Kindertagesstätten bei 60 bis
70 Prozent.
Königstein hat im Hochtaunuskreis mit die höchsten Gebühren
Königstein habe im gesamten Hochtaunuskreis mit die höchsten Gebühren für die städtischen Kindergärten und den
Hort. Nach der jüngsten von CDU, FDP und SPD beschlossenen Gebührenordnung über die Benutzung der Kitas sollen 40
Prozent der Betriebskosten durch die von den Eltern zu entrichtenden Betreuungsgebühren gedeckt werden. Zu denen
gehören neben den Gehältern auch die Unterhaltung der Gebäude, Heizung sowie Materialien. Die Gebühr für einen
Ganztagsplatz in der Eppsteiner Straße liegt derzeit bei 227 Euro pro Monat, was 37,5 Prozent der Betriebskosten
entspricht, da auf nachträglichen Antrag der ALK die schon beschlossene Erhöhung auf 40 Prozent bis zur Eröffnung
des geplanten neuen Kindergartens als Ersatz für die Eppsteiner Straße zurück gestellt wurde.
Dank für organisierten Notdienst ab dem ersten Streiktag
Die ALK begrüßt, dass sich die Stadt bereit erklärt hat, das Essensgeld zurückzuzahlen. Außerdem lobte die
zweitstärkste Fraktion der Königsteiner Stadtverordnetenversammlung den Notdienst in Kindergarten und Hort während
des einmonatigen Streiks. Während es in vielen Städten erhebliche Probleme für die Eltern gegeben habe, hätten die
Verantwortlichen im Königsteiner Rathaus frühzeitig und umsichtig den Notdienst ab dem ersten Streiktag organisiert.
Hierfür dankte die ALK allen Beteiligten Verwaltungsmitarbeitern und Betreuerinnen. Das Sicherstellen von genügend
Notfallplätzen sei für die meisten der betroffenen Eltern wichtiger gewesen als eine Rückerstattung von Gebühren.
Rückerstattung in der geltenden Satzung nicht vorgesehen
Da eine Rückerstattung von Gebühren wegen eines Streiks in der geltenden Satzung nicht vorgesehen ist, unterstützt
die ALK Bestrebungen, die geltende Satzung entsprechend zu ändern. Als mögliche Änderung könne in die Satzung aufgenommen
werden, dass bei einem länger als eine Woche dauernden Streik 50 Prozent der gezahlten Gebühren zurückerstattet werden
sollten. Falls Notfallplätze in Anspruch genommen wurden, mindere sich die Rückerstattung entsprechend.
Königstein solle die Bemühungen der Erzieherinnen und Erzieher unterstützen
Verständnis äußerte die ALK für die protestierenden Erzieherinnen. Die Stadt Königstein solle die Bemühungen der
Erzieherinnen und Erzieher um eine Aufwertung ihrer verantwortungsvollen Arbeit durch Schreiben an die entsprechenden
Stellen unterstützen, forderte Majchrzak. Die Aufgaben und damit auch die Verantwortungsbereiche in der Kinderbetreuung
seien in den vergangenen Jahren stark angewachsen.
Kinderbetreuung ist so nicht länger zu schultern
Die aktuelle Debatte um eine bessere Eingruppierung der Erzieherinnen und Erzieher sowie um eine Aufwertung des
Berufsfelds insgesamt mache deutlich, dass die Kinderbetreuung so nicht länger zu schultern sei und dringender
Handlungsbedarf bestehe. Insbesondere der Bund müsse den Städten und Gemeinden mehr Geld für das wichtige Handlungsfeld
der Kinderbetreuung zur Verfügung stellen. Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung seien eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe und dürften nicht länger nur auf dem Rücken der Städte und Gemeinden ausgetragen werden, so die ALK-Stadtverordnete.
Sie kritisierte, dass in Berlin und Wiesbaden Rechtsansprüche und Vorgaben beschlossen würden, die von Städten und
Gemeinden umzusetzen seien, ohne dass hierfür ein fairer finanzieller Ausgleich geschaffen würde.
Keine einseitige Befangenheit
Beim Thema Befangenheit ist die ALK anderer Auffassung als Bürgermeister Leonhard Helm. Wenn Stadtverordnete mit
Kindern in Kindergarten oder Hort erlaubt sei, die Satzung mit höheren Elternbeiträgen mit zu beschließen, dann sei
nur logisch, dass diese Eltern auch eine Rückerstattung von Gebühren mit beschließen dürften. (16.6.2015)