ALK will KiTa-Gebühren zurückzahlen

Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) unterstützt die Forderung der SPD, im Fall von Streiks des Betreuungspersonals in Kindergärten und Hort den Eltern Gebühren zurückzuerstatten. Es gehe nicht an, dass die Stadt streikenden Erzieherinnen kein Gehalt zahle, aber gleichzeitig die von den Eltern für die Betreuung ihrer Kinder entrichteten Beiträge komplett behalte, erklärte die ALK-Stadtverordnete Nadja Majchrzak.

Allerdings gehe die unabhängige Wählergemeinschaft davon aus, dass nicht die komplette Gebühr erstattet werde, sondern der Anteil, den die Personalkosten ausmachen. Dieser liege in den Königsteiner Kindertagesstätten bei 60 bis 70 Prozent.

Königstein hat im Hochtaunuskreis mit die höchsten Gebühren

Königstein habe im gesamten Hochtaunuskreis mit die höchsten Gebühren für die städtischen Kindergärten und den Hort. Nach der jüngsten von CDU, FDP und SPD beschlossenen Gebührenordnung über die Benutzung der Kitas sollen 40 Prozent der Betriebskosten durch die von den Eltern zu entrichtenden Betreuungsgebühren gedeckt werden. Zu denen gehören neben den Gehältern auch die Unterhaltung der Gebäude, Heizung sowie Materialien. Die Gebühr für einen Ganztagsplatz in der Eppsteiner Straße liegt derzeit bei 227 Euro pro Monat, was 37,5 Prozent der Betriebskosten entspricht, da auf nachträglichen Antrag der ALK die schon beschlossene Erhöhung auf 40 Prozent bis zur Eröffnung des geplanten neuen Kindergartens als Ersatz für die Eppsteiner Straße zurück gestellt wurde.

Dank für organisierten Notdienst ab dem ersten Streiktag

Die ALK begrüßt, dass sich die Stadt bereit erklärt hat, das Essensgeld zurückzuzahlen. Außerdem lobte die zweitstärkste Fraktion der Königsteiner Stadtverordnetenversammlung den Notdienst in Kindergarten und Hort während des einmonatigen Streiks. Während es in vielen Städten erhebliche Probleme für die Eltern gegeben habe, hätten die Verantwortlichen im Königsteiner Rathaus frühzeitig und umsichtig den Notdienst ab dem ersten Streiktag organisiert. Hierfür dankte die ALK allen Beteiligten Verwaltungsmitarbeitern und Betreuerinnen. Das Sicherstellen von genügend Notfallplätzen sei für die meisten der betroffenen Eltern wichtiger gewesen als eine Rückerstattung von Gebühren.

Rückerstattung in der geltenden Satzung nicht vorgesehen

Da eine Rückerstattung von Gebühren wegen eines Streiks in der geltenden Satzung nicht vorgesehen ist, unterstützt die ALK Bestrebungen, die geltende Satzung entsprechend zu ändern. Als mögliche Änderung könne in die Satzung aufgenommen werden, dass bei einem länger als eine Woche dauernden Streik 50 Prozent der gezahlten Gebühren zurückerstattet werden sollten. Falls Notfallplätze in Anspruch genommen wurden, mindere sich die Rückerstattung entsprechend.

Königstein solle die Bemühungen der Erzieherinnen und Erzieher unterstützen

Verständnis äußerte die ALK für die protestierenden Erzieherinnen. Die Stadt Königstein solle die Bemühungen der Erzieherinnen und Erzieher um eine Aufwertung ihrer verantwortungsvollen Arbeit durch Schreiben an die entsprechenden Stellen unterstützen, forderte Majchrzak. Die Aufgaben und damit auch die Verantwortungsbereiche in der Kinderbetreuung seien in den vergangenen Jahren stark angewachsen.

Kinderbetreuung ist so nicht länger zu schultern

Die aktuelle Debatte um eine bessere Eingruppierung der Erzieherinnen und Erzieher sowie um eine Aufwertung des Berufsfelds insgesamt mache deutlich, dass die Kinderbetreuung so nicht länger zu schultern sei und dringender Handlungsbedarf bestehe. Insbesondere der Bund müsse den Städten und Gemeinden mehr Geld für das wichtige Handlungsfeld der Kinderbetreuung zur Verfügung stellen. Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung seien eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und dürften nicht länger nur auf dem Rücken der Städte und Gemeinden ausgetragen werden, so die ALK-Stadtverordnete. Sie kritisierte, dass in Berlin und Wiesbaden Rechtsansprüche und Vorgaben beschlossen würden, die von Städten und Gemeinden umzusetzen seien, ohne dass hierfür ein fairer finanzieller Ausgleich geschaffen würde.

Keine einseitige Befangenheit

Beim Thema Befangenheit ist die ALK anderer Auffassung als Bürgermeister Leonhard Helm. Wenn Stadtverordnete mit Kindern in Kindergarten oder Hort erlaubt sei, die Satzung mit höheren Elternbeiträgen mit zu beschließen, dann sei nur logisch, dass diese Eltern auch eine Rückerstattung von Gebühren mit beschließen dürften. (16.6.2015)

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