Rede der ALK-Stadtverordneten
Runa Hammerschmitt am 9. November 2017
Wir sollen heute über die Vergabe der ersten zwei Phasen der Architektenleistungen
für den Neubau des städtischen Kindergartens auf dem Hardtberg-Gelände entscheiden.
Einig sind wir uns alle, dass wir in Königstein endlich einen neuen Kindergarten
brauchen. Einig sind wir uns alle auch, dass sich hier endlich etwas bewegen muss. 10 Jahre Warten auf den
Kindergarten sind mehr als genug.
Unstrittig ist ebenfalls, dass wir als ALK den Hardtberg als Baugebiet nicht
favorisieren, auch nicht als Standort für einen Kindergarten. Die Argumente wurden hinreichend ausgetauscht,
die politischen Mehrheiten haben sich dafür entschieden, das Gelände zu bebauen und dort auch einen Kindergarten
unterzubringen. Wir haben die Entscheidung nicht mitgetragen, aber wir erkennen die Faktenlage an. Mit anderen
Worten: das Ja, wir brauchen einen neuen Kindergarten - bleibt.
Heute nun geht es um die Vorplanung des Architekturbüros, das bereits 2013 die
Vorplanung für einen Neubau am derzeitigen Standort Eppsteiner Straße erstellt hatte. Für die Phasen 1 und 2 von
insgesamt 9 Phasensollen ca. 29.000 € über eine außerplanmäßige Ausgabe bereitgestellt werden, für Vermessungsarbeiten
noch einmal ca. 6.000 € - insgesamt möchte der Magistrat von uns also 35.000 € bewilligt bekommen.
So weit so gut. Im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) wurde argumentiert, dass
nun schnelle Schritte erforderlich seien, damit sich endlich etwas tut und – wie ich annehme – man auch an die
Öffentlichkeit das Signal geben kann: Der Kindergarten kommt. Das können wir nachvollziehen.
Worauf basiert die Handlungsvorgabe für das Architekturbüro?
1. Gibt es schon einen verabschiedeten Bebauungsplan? Nein
2. Gibt es einen städtebaulichen Vertrag mit dem Bauherrn, in dem die Details des Bauvorhabens schriftlich
fixiert sind? Nein
3. Ist das Grundstück schon vermessen worden? Nein
4. Wer ist eigentlich der Bauherr? Zunächst hieß es, dass der Verkäufer den Kindergarten baut, dann hieß es,
dass die Stadt den Kindergarten baut, jetzt heißt es, dass per Umlegungsverfahren gebaut werden soll.
5. Wem wird das Gelände gehören, auf dem der neue Kindergarten samt Außengelände entstehen soll? Angeblich
darf die Stadt bei einem Neubaugebiet bis zu 30 % der Fläche „bekommen“. Das allerdings gilt nur für unerschlossene
Baugebiete – und der Hardtberg ist zumindest teilerschlossen. Was ist Sache?
6. Wenn die Stadt die Bauherrschaft übernimmt, welche Einheit ist es dann konkret? Der Magistrat oder die
Grundstücks- und Verwaltungs-GmbH? Unklar.
7. Das Architekturbüro hatte für die erste Planung bereits 30.000 € erhalten, laut Beschlussvorlage „muss
noch verhandelt werden“, wie die Entschädigung der damaligen Planungskosten für die Stadt aussehen soll. Nicht erledigt
8. Angeblich besteht keine neue Ausschreibungspflicht. Das Büro bietet die Gesamtleistung für ca. 317.000 €
an. Dieser Betrag liegt sogar über dem Schwellenwert für europaweite Ausschreibungen, der netto bei 209.000 € für
Dienstleistungen liegt. Allerdings gibt es – wie uns gesagt wurde – die VgV – darin wird gesagt, dass eine nationale
Ausschreibung möglich ist, wenn in einzelnen Tranchen/Losen vergeben wird und der geschätzte Gesamtnettowert der
Leistung unter 80.000 € liegt, bzw. das Bauvolumen unter einer Million. So, wie ich es sehe, muss die gesamte
Architektenleistung zumindest national ausgeschrieben werden. Denn keiner von uns kann sich vorstellen, dass der
Architekt sich bereit erklärt die Phasen 1 + 2 zu machen, ohne dass er eine Zusage für die weiteren Phasen bekommt.
Außerdem müssen wir als Stadt ja auch noch die 30.000 € für die alte Planung wiederbekommen. Faktenlage? Fragezeichen.
9. Das Architekturbüro soll jetzt – und das ist neu - Kindergarten und Kinderkunstwerkstatt in einem Gebäude
planen. Gleichzeitig heißt es in der Beschlussvorlage „eine absolut vergleichbare Planungsleistung“ wird angeboten.
Ich frage mich: Wie soll das gehen? Eine Kindergartenplanung für 7 Gruppen ist etwas anderes als eine Planung für
Kindergarten plus Kunstwerkstatt. Wie groß soll die KiKu sein? Sollen die Räumlichkeiten auf das geplante Gebäude
aufgesetzt werden oder daran angebaut? Gibt es eine Vereinbarung zwischen Stadt und KiKu über die Planung, wurde
die KiKu in das Verfahren schon mit einbezogen? Informationsstand im HFA und in der StVO: Null
Wir sollen also einen Beschluss fassen über eine Ausgabe für Planungen i.H. von
30.000 Euro, wobei wir nicht einmal genau wissen, wie das Gebäude mit der KiKu aussehen soll und wie groß das
Grundstück für den Kindergarten genau ist? Wir wissen nicht, wie der städtebauliche Vertrag aussieht, wir wissen
nicht, ob ausgeschrieben werden muss, wir wissen nicht, wie die Stadt ihre bereits verauslagten 30.000 € für die
Erstplanung wiederbekommt. Wir im Parlament wissen also nur, dass wir nicht genug wissen. Wird hier nicht Schritt
Nr. 3 vor Schritt Nr. 1 gemacht?
Gerade eben haben wir einstimmig einen Akteneinsichtsausschuss eingerichtet, der
sich mit den Hintergründen vorschneller Zahlungen seitens der Stadt für eine Asylbewerberunterkunft befasst. Dabei
geht es um eine halbe Million Euro, die in den Sand gesetzt wurden. Jetzt geht es immerhin um einen fünfstelligen
Betrag. In den Haushaltsverhandlungen streiten wir uns manchmal über 1000 Euro mehr oder weniger für die
Straßenbeleuchtung. Ich muss sagen, Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist mir lieber.
Nun langweile ich mich bereits im Vorfeld wieder über die Gegenstimmen unserer
geschätzten Parlamentskollegen, dass die ALK ja nur blockieren will und nur verhindern will, dass endlich etwas
passiert. An dieser Stelle können und wollen wir nichts blockieren, denn das Baugebiet ist beschlossene Sache
und der Kindergartenbau auch. Aber wir können dafür plädieren, hier nicht wieder im Schnellschuss zu agieren,
sondern zunächst die notwendigen Fakten auf den Tisch zu bekommen und dann eine fundierte und wirtschaftlich
sinnvolle Entscheidung zu treffen. Das ist verantwortungsvoller Umgang mit unserem Mandat und dem Geld der
Steuerzahler.
Im HFA wurde uns mitgeteilt, dass zur nächsten Sitzungsrunde, also im Dezember,
der Bebauungsplan aufgestellt sein wird und der städtebauliche Vertrag vorliegen soll. Bis dahin können auch
die Verhandlungen mit dem Architekturbüro über die Verrechnung der bereits von uns gezahlten 30.000 €
abgeschlossen werden. Das Büro kann zusammen mit der KiKu einen Plan machen, wie diese in das Vorhaben
eingebunden werden kann. Es kann geklärt werden, ob ausgeschrieben werden muss oder nicht. Das Gelände kann
vermessen werden, dafür können wir gerne heute schon 6.000 € zur Verfügung stellen, dann haben wir im Dezember
wenigstens hier schon mal valide Werte. Und es kann geklärt werden, wer der Bauherr ist und wie das gesamte
Bauvorhaben finanziert werden soll.
Heute sollen wir entscheiden, ohne konkrete Daten vorliegen zu haben. 9 zum Teil
elementare Fragen sind ungeklärt.
In fünf Wochen, bei der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 14. Dezember,
können wir wesentlich fundierter entscheiden mit konkreten Daten, Zahlen und Beträgen.
Wir verausgaben hier verantwortlich Geld, das wir alle als Steuerzahler mühsam
verdienen.
Aus diesem Grunde stellt die ALK-Fraktion folgenden Antrag: