ALK: Keine Angst vorm Kumulieren Kernstädter haben bis zu 111 Stimmen Auf die Möglichkeiten des neuen Wahlrechts bei der Kommunalwahl am 26. März hat die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) hingewiesen. Mit Kumulieren und Panaschieren könne etwas mehr Einfluss auf die Parteien genommen werden, erklärte der ALK-Vorsitzende Robert Rohr. Unter dem Motto „Keine Angst vorm Kumulieren“ weist die unabhängige Wählergemeinschaft darauf hin, dass es nur zwei Möglichkeiten gibt, unbeabsichtigt ungültig zu wählen: Wer in der oberen Leiste mehr als eine Hauptstimme vergibt, hat ungültig gewählt. Auch bei anderen Wahlen darf nicht mehr als eine Partei/Liste angekreuzt werden. Ebenfalls ungültig wählt, wer für das Stadtparlament Königstein mehr als 37 oder einen Ortsbeirat mehr als neun Einzelstimmen auf Kandidaten von mehr als einer Liste verteilt. Sind zu viele Stimmen ausschließlich auf die Kandidaten einer einzelnen Liste verteilt, so wird der Stimmzettel gemäß genauen Vorschriften entsprechend dem erkennbaren Wählerwillen vom Wahlvorstand repariert. Aber offensichtlich, so Rohr, könnten die Königsteiner gut zählen: Denn trotz des neuen Wahlrechts war 2001 bei dessen erstmaliger Anwendung die Zahl der ungültigen Stimmzettel in Königstein sogar zurückgegangen. Waren bei der letzten Wahl mit dem alten Wahlrecht im Jahr 1997 in Königstein noch 2,6 Prozent der Stimmzettel ungültig, so hatte sich 2001 bei der ersten Wahl mit Kumulieren und Panaschieren die Anzahl der ungültigen Stimmen mit 1,8 Prozent im Vergleich zur vorangegangenen Wahl um ein Drittel verringert. Wer die Kopfstimme vergeben hat, kann zusätzlich kumulieren und panaschieren, muss aber nicht. Wer die Kopfstimme einer Partei oder Wählergemeinschaft gegeben hat, kann auf dieser Liste einzelne Kandidaten gesondert ankreuzen, er kann aber auch Kandidaten auf anderen Wahllisten ankreuzen (panaschieren). Auf der Liste, die die Kopfstimme bekommen hat, können auch einzelne Kandidaten gestrichen werden. Das Wahlrecht gibt die Möglichkeit, auf einzelne Kandidaten Stimmen zu häufen (kumulieren). Einzelne Kandidaten können eine Stimme, oder zwei oder höchstens drei Stimmen/Kreuzchen erhalten. Dadurch kann der Wähler die Reihenfolge der Kandidaten der einzelnen Listen verändern: Häufen viele Wähler auf einen weit unten platzierten Kandidaten jeweils drei Stimmen, so kann er in die Region der früher als „sicher“ angesehenen Listenplätze aufsteigen und ins Parlament einziehen. Wer häufelt, kann auch weniger als die maximalen 37 Stimmen vergeben. Wer seine Hauptstimme in der Kopfleiste markiert hat, kann sicher sein, dass „seiner“ Partei oder Wählergemeinschaft keine Stimme verloren geht, denn diese werden automatisch der mit der Hauptstimme angekreuzten Partei oder Wählergruppe zugerechnet, erläuterte Rohr. Wer aber keine Hauptstimme vergeben habe, dessen nicht vergebene Einzelstimmen fielen unter den Tisch. Die Hauptstimmen und die Zahl der Einzelstimmen (bei Wählern ohne Hauptstimme) sei aber entscheidend für die endgültige Verteilung der Sitze im Stadtparlament auf Parteien und Wählergruppen. Wer sich über einzelne Kandidaten „seiner“ Partei geärgert hat, kann diese Kandidaten auch vom Wahlzettel streichen. Das hat aber nur einen Effekt, wenn diese Partei auch die Hauptstimme erhalten hat. Werden einzelne Kandidaten gestrichen, erhalten automatisch andere Kandidaten dieser Partei mehr Stimmen, erklärte Rohr. Auch wer aussichtslose Kandidaten von den untersten Plätzen ankreuze, stärke damit deren Partei, weil die Einzelstimmen entscheidend für die Anzahl der Sitze im jeweiligen Parlament seien und damit indirekt auch die weiter oben platzierten Kandidaten unterstützt würden, die durch ihren guten von der Partei vergebenen Listenplatz tatsächlich eine echte Chance auf Einzug ins Parlament hätten. Wer in aller Ruhe über die Stimmenverteilung nachdenken wolle, der könne Briefwahl beantragen und in aller Ruhe zu Hause seine Kreuzchen machen, empfahl Rohr. Denn schließlich könnten am 26. März Wähler in den Stadtteilen Falkenstein, Mammolshain und Schneidhain bei den vier anstehenden Wahlen Stadtparlament, Ortsbeirat, Kreistag Hochtaunus und Landrat Hochtaunus bis zu 121 Stimmen und die Königsteiner Kernstädter ohne Ortsbeirat bis zu 111 Stimmen zu vergeben. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Stadtparlament (37 Einzelstimmen und eine Hauptstimme), Ortsbeirat (9 Einzelstimmen und eine Hauptstimme), Kreistag (71 Einzelstimmen und eine Hauptsstimme) und Landrat (1 Stimme). Direkte Erläuterungen über das Wahlrecht gibt es an den Info-Ständen der ALK und telefonisch beim ALK-Vorsitzenden Robert Rohr (Tel. 21863). (13.3.2006) |
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