Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein begrüßt das einstimmige Votum des Ortsbeirats Schneidhain,
das als „Mühlhell“ bezeichnete Gebiet mit seinen ökologisch wertvollen Streuobstwiesen nicht zu bebauen sondern
zu erhalten.
„Mühlhell“-Gebiet mit seinen ökologisch wertvollen Streuobstwiesen
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Die Eigentümer des knapp 10.000 qm Grundstücks im Johanniswald hatten mit Unterstützung der Stadtverwaltung schon
mehrere Versuche unternommen, den „Mühlhell“ durch einen Bebauungsplan als Baugebiet ausweisen zu lassen.
Im regionalen Flächennutzungsplan als "ökologisch bedeutsame Fläche"
Im regionalen Flächennutzungsplan werde diese Fläche jedoch als „ökologisch bedeutsame Fläche für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie als ein Vorranggebiet für Natur und
Landschaft, als ein Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz und ein Vorranggebiet als regionaler Grünzug“ ausgewiesen,
stellte Ortsvorsteherin Nicole Höltermann (ALK) fest.
Von mehreren Behörden seien in den vergangenen Jahren Stellungnahmen zu dem Vorhaben erfolgt. Die Untere Naturschutzbehörde,
der Regionalverband, der Kreis und das Verwaltungsgericht Frankfurt seien in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss gekommen, dass
das Gebiet ökologisch wertvoll sei und nicht bebaut werden solle.
Bürgermeister Helm legt dennoch Planaufstellungsbeschluss vor
Dennoch habe Bürgermeister Leonhard Helm (CDU) dem Ortsbeirat in dessen jüngster Sitzung einen Planaufstellungsbeschluss
vorgelegt, und um Zustimmung für eine Bebauung geworben, so ALK-Ortsbeiratsmitglied Gilbert Schulz-Schomburgk. Das Ganze sollte
sogar in einem beschleunigten Verfahren erfolgen.
Solch ein Verfahren sei nur bei einer Grundstücksfläche von unter 10.000 qm möglich, daher sei die zu bebauende
Gesamtgrundstücksfläche wohl verkleinert worden, vermutete Höltermann. Vorteil eines solchen Verfahrens sei aus Sicht der
Investoren, dass bestimmte Gutachten, wie das Naturschutzgutachten, nicht erstellt werden müssen.
Während die Interessengemeinschaft „Mühlhell“ im Rahmen einer Fragestunde des Ortsbeirats die Historie zu dem Gebiet und die
juristischen Standpunkte darlegte, verteidigte Bürgermeister Helm das Vorhaben, da er die Notwendigkeit von Wohnbebauung sieht.
Da es sich hier lediglich um 3 Häuser im oberen Preissegment handele, könne man nicht von städtebaulicher Notwendigkeit
reden, so Schulz-Schomburgk.
Besonders kritisch ist das Vertragswerk zwischen Stadt und Eigentümer
Besonders kritisch sei aus Sicht der ALK das begleitende Vertragswerk zwischen Stadt und Eigentümer. Zwar trüge der
Grundstückseigentümer sämtliche Kosten eines Bebauungsplanverfahrens, allerdings nur bei Rechtswirksamkeit der Bebauung.
Kämme es nicht zur Verabschiedung eines Bebauungsplans, so hätte die Stadt die vollen Kosten zu tragen, die sich auf bis
zu 50.000 Euro belaufen können, so Höltermann.
Vorhaben wird seitens der Verwaltung nun nicht weiter verfolgt
Dass die Beschlussvorlage des Magistrats nun im Ortsbeirat einstimmig abgelehnt wurde und das Vorhaben seitens der
Verwaltung nun nicht weiter verfolgen werde, freue die Wählergemeinschaft. Fraktionsübergreifend sei man sich einig,
dass ökologisch wertvolle Flächen für die Allgemeinheit nicht Individualinteressen zum Opfer fallen dürfen.
(29.01.2019)