Neue Geschäftsordnung schwächt das Stadtparlament

Die in der konstituierenden Sitzung unter denkwürdigen Umständen beschlossene neue Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung erschwert es nach Ansicht der ALK dem Gemeindeparlament erheblich, seinen Aufgaben gerecht zu werden. Sie verschiebe das Machtverhältnis massiv in Richtung Verwaltung und Bürgermeisterin. Gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat aber das Gemeindeparlament über die wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zu beschließen und die Verwaltung der Gemeinde zu überwachen.

Nach einem vierstündigen Wahlmarathon war es gegen 23 Uhr, als der neu gewählte Stadtverordnetenvorsteher Michael-Klaus Otto als letzten Tagesordnungspunkt die Beratung der neuen Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung aufrief. Die ALK beantragte durch den Co-Fraktionsvorsitzenden Berthold Malter angesichts der fortgeschrittenen Zeit die Vertagung und Verweisung in den Haupt- und Finanzaus­schuss, denn es lag eine Vielzahl von Änderungsanträgen vor und der Beratungs­bedarf war groß. Mit der bisherigen Geschäftsordnung habe man auch noch einige Wochen oder Monate arbeiten können.

ALK-Antrag zur Beratung im Fachausschuss abgelehnt

Obwohl selbst die neue Geschäftsordnung ein regelmäßiges Sitzungsende um 22:30 Uhr vorsieht, waren die anderen Fraktionen gewillt, diesen Tagesordnungspunkt noch durchzuziehen. Schon gar kein Grund für die Eile sei die nachträgliche Begründung der Bürgermeisterin gewesen, „die bisherige Geschäftsordnung sei zu alt“. Die Fraktion der ALK entschied daher nach einer Sitzungsunterbrechung nicht mehr teilzunehmen und hat den Sitzungssaal verlassen.

In der von der Verwaltung vorgelegten 25-seitigen Beschlussvorlage einer neuen Geschäftsordnung sind gegenüber der gar nicht so alten, seit 2017 weitgehend problemlos angewendeten, einschneidende Änderungen enthalten, kritisiert der ALK-Stadtverordnete Andreas Colloseus:

Anfragerecht eingeschränkt - Beantwortung unkenntlich

Anfragen dürfen nicht mehr direkt in der Stadtverordnetenversammlung gestellt wer­den, sondern müssen mindestens eine Woche vorher schriftlich eingereicht werden. Die Beantwortung soll nur noch „in einer Stadtverordnetenversammlung“ erfolgen, anstatt wie bisher sofort mündlich oder spätestens in der nächsten Sitzung. Den Tages­ordnungspunkt „Beantwortung von Anfragen“ soll es nicht mehr geben, sondern dies wird vermischt mit den Mitteilungen der Verwaltung, die auch nur schriftlich ge­ge­ben werden können. Die Öffentlichkeit und die Presse müssten daher in mühsa­mer Kleinarbeit herausfinden, wo, wie und ob die Anfrage beantwortet worden sei. Auch zu aktuellen Ereignissen könnten keine spontanen Anfragen mehr gestellt werden.

Rederecht der Stadtverordneten beschnitten

Eine weitere wichtige nachteilige Änderung bestehe darin, dass künftig zu Anträgen der Fraktionen oder zu Beschlussvorlagen der Verwaltung jeder Stadtverordnete nur einmal sprechen dürfe. Damit sei die Möglichkeit genommen, unter Umständen falsche Darstellungen richtig zu stellen. Diese Beschneidung des Rederechts widerspreche in grober Weise den fairen und demokratischen Grundsätzen von Debatten. Auch die Redezeit bei Bebauungsplänen und Satzungen werde in Zukunft beschränkt. Da es in diesen Fragen oft um lange und komplizierte Sachverhalte mit entsprechend umfang­reichen Beschlussvorlagen gehe, würden auch hier die Rechte des Parlaments gegenüber der Verwaltung erheblich beschnitten. Schließlich sei das Stadtparlament die Legislative, die die Regelungen verbindlich beschließen müsse. Es sei daher wichtig, dass ausreichend Zeit für die Debatte zur Verfügung stehe.

Beeinflussendes Rederecht für Nichtgewählte

Ebenfalls kritisch sei die neue Regelung, wonach „sonstigen Beteiligten“ in der Stadt­verordnetenversammlung Rederecht eingeräumt werden kann. Beratern, Sachver­stän­digen oder Lobbyisten stünde es selbstverständlich frei, die Verwaltung zu beraten, wenn sie einen entsprechenden Auftrag dazu erhielten. Eventuell könnten sie noch in vorbereitenden Ausschüssen gehört werden. Sie sollten aber keinesfalls in der Stadt­ver­ordnetenversammlung Rederecht erhalten dürfen, um nicht die Meinungs­bildung der Stadtverordneten direkt zu beeinflussen. Das gibt auch der angeführte § 8 c der HGO nicht her.

Unwürdige Umstände der Beschlussfassung

Es sei unrealistisch, dass die Stadtverordneten nach einem vollen Arbeitstag und einer vierstündigen Sitzung noch eine angemessene Aussprache zur Geschäftsordnung konzentriert durchführen können, so Co-Fraktionsvorsitzender Günther Ostermann. Tatsächlich dauerten die Beratungen dann bis 00:30 Uhr. Hätte die ALK mit Wort­bei­trägen zu den Anträgen auch noch teilgenommen, wäre es sogar 01:00 Uhr geworden. Einen so umfangreichen Tagesordnungspunkt mit folgenschweren Auswirkungen auf das höchste demokratische Organ der Stadt ohne jede Begründung durch die Verwaltung, ohne in den Ausschüssen vorab beraten worden zu sein, mit einer Vielzahl von Änderungsanträgen zu mitternächtlicher Stunde durchzuboxen sei des Hauses unwürdig gewesen.

(6.5.2026)

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