Opel-Zoo erst spät genehmigt

Die Debatte zwischen Opel-Zoo-Direktor Dr. Kauffels und der Königsteiner Wählergemeinschaft ALK über den Zeitpunkt der Genehmigung des Opel-Zoos geht weiter. Hinter die von Kauffels verbreitete Äußerung, dass "der Opel-Zoo durch einen Magistratsbeschluss der Stadt Kronberg im Taunus im März 1974 in seinem damaligen Zustand genehmigt worden ist", macht der ALK-Stadtverordnete Günther Ostermann ein ganz dickes Fragezeichen.

Der aktuell gültige Bebauungsplan ist die Grundlage für ein gut nachbarschaftliches Verhältnis der Städte Kronberg und Königstein mit dem Opel-Zoo


Diese Angaben hatte Kauffels in einem Leserbrief sowie in Schreiben an Bürgermeister Helm, Stadtverordnetenvorsteher Rohr und die Vorsitzenden der im Königsteiner Stadtparlament vertretenen Fraktionen gemacht.

Kronberg hatte 1974 keine eigene Bauaufsicht

Da die Stadt Kronberg im Jahr 1974 dem Hochtaunuskreis angehörte und keine eigene Bauaufsicht hatte, könne der Kronberger Magistrat den Zoo gar nicht genehmigt haben, erklärte Ostermann in seinem Antwortschreiben an Dr. Kauffels. Die zuständige Behörde für Baugenehmigungen in der kreisangehörigen Gemeinde Kronberg sei damals wie heute das Kreisbauamt des Hochtaunuskreises in Bad Homburg gewesen. Der Magistrat werde zwar zu den einzelnen Bauvorhaben angehört wird, die Entscheidungshoheit liege jedoch ausschließlich beim Hochtaunuskreis. Daher sei eine Genehmigung des Magistrats der Stadt Kronberg lediglich als Empfehlung an das Kreisbauamt zu werten, dem jeweiligen Bauvorhaben zuzustimmen. Zudem bedeute das von Kauffels angegebene Datum 1974 natürlich "im Umkehrschluss, dass die Bauten des Zoos bis zu einer Genehmigung im Jahr 1974 'schwarz' errichtet wurden und lediglich geduldet waren", resümierte Ostermann.

Buch des Zoos nur bedingt eine objektive Quelle

Auch hinter die von Dr. Kauffels als Quelle für die Baugenehmigung angegebene Chronik des Zoos aus dem Jahr 2008 setzte der ALK-Stadtverordnete ein Fragezeichen. Ein Buch des Zoos könne nur bedingt eine objektive Quelle sein. Eine weitere Quelle ähnlicher Authentizität sei eine ihm vorliegende Broschüre des Zoos aus den späten sechziger oder frühen siebziger Jahren, die ebenfalls einen aufschlussreichen Abschnitt über die Entstehung des Zoos enthalte. Dort heiße es wörtlich: "Zunächst war das ganze Gelände in der weiteren und näheren Umgebung zur Erhaltung dieser einzigartigen und schönen Landschaft unter Landschaftsschutz gestellt. In langwierigen Verhandlungen konnte schließlich ein freundschaftliches Übereinkommen mit den zuständigen Regierungsbehörden erzielt werden, welches unter Wahrung des Landschaftsbildes den notwendigen weiteren Ausbau sicherte.“ Kauffels solle zur Kenntnis nehmen, dass der Opel-Zoo mit dieser Passage selbst dokumentiert habe, dass eine ungenehmigte Entwicklung des Zoos in dem Landschaftsschutzgebiet erfolgte.

Kräftige Entwicklung nur durch die Bebauungspläne M9 und 123

Ostermann wies Kauffels darauf hin, dass die kräftige Entwicklung des Zoos in den vergangenen zehn Jahren mit neuem Giraffenhaus, dem Restaurant Lodge, dem neuen Eingangsgebäude und dem neuen Elefantenhaus nur durch die Bebauungspläne M9 der Stadt Königstein und 123 der Stadt Kronberg ermöglicht wurde. Die Zustimmung zu diesen 2003, bzw. 2004 in Kraft getretenen Bebauungsplänen sei in den Gremien der Städte Kronberg und Königstein mit großen Mehrheiten und "auch mit meiner Stimme erfolgt", erinnerte der Stadtverordnete. "Jedoch war ein wesentlicher Gesichtspunkt damals wie heute, dass der Philosophenweg als öffentlicher Weg erhalten bleibt. Zu dieser Entscheidung vom 20. März 2003 im Stadtparlament Königstein einschließlich der von allen Beteiligten anerkannten Voraussetzung stehe ich auch heute.

Erwartung, dass die festgeschriebenen Auflagen umgesetzt werden

Allerdings steht hierbei auch die Erwartung, dass die im Bebauungsplan festgeschriebenen Planungen und Auflagen umgesetzt werden. Dazu gehören neben der Erhaltung des Philosophenweges als öffentlicher Weg auch die Anlage der Wege im Bereich der Extensiv-Weiden und Wiesen westlich des Zoos und die Pflege und die Erhaltung der Extensiv-Weiden und Wiesen. Die Führung und Befestigung der Wege entspricht im jetzigen Zustand, der möglicherweise der Baumaßnahme Elefantenhaus geschuldet ist, nicht den Vorgaben des Bebauungsplans. Allerdings entspricht der Vorschlag des Wegekonzepts, das jüngst den städtischen Gremien vorgelegt wurde, exakt den abweichend vom gültigen Bebauungsplan angelegten Wegeverläufen." (31.5.2013)

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