Die Debatte zwischen Opel-Zoo-Direktor Dr. Kauffels und der Königsteiner Wählergemeinschaft ALK über den Zeitpunkt der
Genehmigung des Opel-Zoos geht weiter. Hinter die von Kauffels verbreitete Äußerung, dass "der Opel-Zoo durch einen
Magistratsbeschluss der Stadt Kronberg im Taunus im März 1974 in seinem damaligen Zustand genehmigt worden ist", macht der
ALK-Stadtverordnete Günther Ostermann ein ganz dickes Fragezeichen.
Der aktuell gültige Bebauungsplan ist die Grundlage für ein gut nachbarschaftliches Verhältnis der Städte
Kronberg und Königstein mit dem Opel-Zoo
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Diese Angaben hatte Kauffels in einem Leserbrief sowie in Schreiben an Bürgermeister Helm, Stadtverordnetenvorsteher Rohr
und die Vorsitzenden der im Königsteiner Stadtparlament vertretenen Fraktionen gemacht.
Kronberg hatte 1974 keine eigene Bauaufsicht
Da die Stadt Kronberg im Jahr 1974 dem Hochtaunuskreis angehörte und keine eigene Bauaufsicht hatte, könne der Kronberger
Magistrat den Zoo gar nicht genehmigt haben, erklärte Ostermann in seinem Antwortschreiben an Dr. Kauffels. Die zuständige
Behörde für Baugenehmigungen in der kreisangehörigen Gemeinde Kronberg sei damals wie heute das Kreisbauamt des
Hochtaunuskreises in Bad Homburg gewesen. Der Magistrat werde zwar zu den einzelnen Bauvorhaben angehört wird, die
Entscheidungshoheit liege jedoch ausschließlich beim Hochtaunuskreis. Daher sei eine Genehmigung des Magistrats der Stadt
Kronberg lediglich als Empfehlung an das Kreisbauamt zu werten, dem jeweiligen Bauvorhaben zuzustimmen. Zudem bedeute das
von Kauffels angegebene Datum 1974 natürlich "im Umkehrschluss, dass die Bauten des Zoos bis zu einer Genehmigung im Jahr
1974 'schwarz' errichtet wurden und lediglich geduldet waren", resümierte Ostermann.
Buch des Zoos nur bedingt eine objektive Quelle
Auch hinter die von Dr. Kauffels als Quelle für die Baugenehmigung angegebene Chronik des Zoos aus dem Jahr 2008 setzte
der ALK-Stadtverordnete ein Fragezeichen. Ein Buch des Zoos könne nur bedingt eine objektive Quelle sein. Eine weitere
Quelle ähnlicher Authentizität sei eine ihm vorliegende Broschüre des Zoos aus den späten sechziger oder frühen siebziger
Jahren, die ebenfalls einen aufschlussreichen Abschnitt über die Entstehung des Zoos enthalte. Dort heiße es wörtlich:
"Zunächst war das ganze Gelände in der weiteren und näheren Umgebung zur Erhaltung dieser einzigartigen und schönen
Landschaft unter Landschaftsschutz gestellt. In langwierigen Verhandlungen konnte schließlich ein freundschaftliches
Übereinkommen mit den zuständigen Regierungsbehörden erzielt werden, welches unter Wahrung des Landschaftsbildes den
notwendigen weiteren Ausbau sicherte.“ Kauffels solle zur Kenntnis nehmen, dass der Opel-Zoo mit dieser Passage selbst
dokumentiert habe, dass eine ungenehmigte Entwicklung des Zoos in dem Landschaftsschutzgebiet erfolgte.
Kräftige Entwicklung nur durch die Bebauungspläne M9 und 123
Ostermann wies Kauffels darauf hin, dass die kräftige Entwicklung des Zoos in den vergangenen zehn Jahren mit neuem
Giraffenhaus, dem Restaurant Lodge, dem neuen Eingangsgebäude und dem neuen Elefantenhaus nur durch die Bebauungspläne M9
der Stadt Königstein und 123 der Stadt Kronberg ermöglicht wurde. Die Zustimmung zu diesen 2003, bzw. 2004 in Kraft
getretenen Bebauungsplänen sei in den Gremien der Städte Kronberg und Königstein mit großen Mehrheiten und "auch mit meiner
Stimme erfolgt", erinnerte der Stadtverordnete. "Jedoch war ein wesentlicher Gesichtspunkt damals wie heute, dass der
Philosophenweg als öffentlicher Weg erhalten bleibt. Zu dieser Entscheidung vom 20. März 2003 im Stadtparlament Königstein
einschließlich der von allen Beteiligten anerkannten Voraussetzung stehe ich auch heute.
Erwartung, dass die festgeschriebenen Auflagen umgesetzt werden
Allerdings steht hierbei auch die Erwartung, dass die im Bebauungsplan festgeschriebenen Planungen und Auflagen
umgesetzt werden. Dazu gehören neben der Erhaltung des Philosophenweges als öffentlicher Weg auch die Anlage der Wege im
Bereich der Extensiv-Weiden und Wiesen westlich des Zoos und die Pflege und die Erhaltung der Extensiv-Weiden und Wiesen.
Die Führung und Befestigung der Wege entspricht im jetzigen Zustand, der möglicherweise der Baumaßnahme Elefantenhaus
geschuldet ist, nicht den Vorgaben des Bebauungsplans. Allerdings entspricht der Vorschlag des Wegekonzepts, das jüngst den
städtischen Gremien vorgelegt wurde, exakt den abweichend vom gültigen Bebauungsplan angelegten Wegeverläufen." (31.5.2013)