Fußgängerzone, Glasdach, etc:
Vorbild Echternacher Springprozession


Manchmal gleicht die Königsteiner Stadtverordnetenversammlung einer Echternacher Springprozession: Drei Schritte vor, zwei Schritt zurück. So beispielsweise beim Thema Glasdach in der Fußgängerzone. Mit 13 zu 9 Stimmen hatte das Stadtparlament noch am 30. März den klaren ALK-Antrag abgelehnt, auf das 24 qm große Glasdach zu verzichten. Statt dessen waren ein weitergehender Prüfauftrag und das Gesamtkonzept für die Fußgängerzone beschlossen worden. Dann aber, unmittelbar vor der Bürgermeisterwahl, beantragte die CDU, die im Nachtragshaushalt vorgesehenen 100.000 Mark zugunsten des Falkensteiner Bürgerhauses zu streichen. Was auch geschah und am 11. Mai vom Stadtparlament bekräftigt wurde. Als neuer Sprungschritt tauchte inzwischen ein weiterer Vorschlag für ein kleineres Glasdach auf.

Ebenfalls passend zur Springprozesssion wurde am 11. Mai der Bauausschuss zu einer öffentlichen Begehung der Fußgängerzone geladen, um mögliche neue Pflaster-Beläge zu sichten. Dabei hatte das Stadtparlament gerade sechs Wochen zuvor mit 22 gegen 6 Stimmen den ALK-Antrag abgelehnt, eine solche öffentliche Begehung in der Fußgängerzone zu veranstalten, bei der auch das Pflaster ausgelegt sein sollte. Bei dieser abgelehnten aber dann am 17. Mai doch stattgefundenen Begehung verlautete von Seiten der Stadtverwaltung zudem, dass für die neue Fußgängerzone an Pflanzlöcher gedacht werde. Dabei war der sinngemäße ALK-Antrag, für eine Begrünung der Fußgängerzone 15.000 Mark einzuplanen, noch am 11. Mai vom Stadtparlament mit 14 gegen 12 Stimmen bei acht Enthaltungen abgelehnt worden. Damit hatte sich schon eine aus Sicht der ALK günstige Abstimmungsquote abgezeichnet - denn sechs Wochen zuvor am 30. März waren bei einem entsprechenden ALK-Antrag nur 5 Anhänger einer stärkeren Begrünung und 17 Gegner gezählt worden.

Einer der wichtigsten Bestandteile des Nachtragshaushalts 2000 war die Rückerstattung von 1,5 Millionen Mark, die eine große Baufirma im Zusammenhang mit der angestrebten Bebauung des ehemaligen Geländes der Eisenbahnergewerkschaft am Ortseingang gezahlt hatte. Diese Rückzahlung war von der ALK schon seit geraumer Zeit gefordert und vom scheidenden Bürgermeister Huke aber immer wieder abgelehnt worden. Dann sprudelte die Gewerbesteuer und das Geld wurde doch zurückgezahlt.

Auch das Hin und Her um das Haus der Begegnung und die letztendlich am 16.12.99 beschlossene Rückabwicklung des Vertrages mit der Investorengruppe (entsprechend den Positionen der ALK) erinnern an eine Springprozession.

Etwas größere zeitliche Abstände lagen zwischen zwei anderen entgegengesetzten Parlaments-Beschlüssen: Da hatte das Stadtparlament im Dezember 1992 den Magistrat mit der Erstellung eines Konzepts zur Absenkung von Bordsteinen beauftragt. Ziel war es, Eltern mit Kinderwagen sowie Rollstuhlfahrern und radfahrenden Kindern die Teilnahme am Straßenverkehr zu erleichtern. In den verstrichenen siebenhalb Jahren war das Konzept nicht vorgelegt worden - also stellte die ALK im April 2000 einen entsprechenden Antrag, damit das einst in Auftrag gegebene Konzept endlich vorgelegt werde. Doch was geschah? Das seinerzeit vom Stadtparlament einstimmig angeforderte Konzept wurde jüngst am 11. Mai 2000 von der Stadtverordnetenversammlung für quasi überflüssig erklärt, da die Mehrheit die Bekräftigung des alten Beschlusses ablehnte.

Ein wenig ging es der ALK bei ihrem Antrag natürlich auch um das Prinzip: was vom Stadtparlament, dem höchsten Organ der Stadt, beschlossen wird, soll vom Magistrat auch ausgeführt werden, selbst wenn es "bloß" auf einen Antrag der "Opposition" zurückgeht. Sonst könnte man Anträge gleich in den Papierkorb werfen. Aber das Stadtparlament entschied am 11. Mai 2000 mit Mehrheit, dass der alte Auftrag aufgehoben wird. In dieser Versammlung sagte ein FDP-Stadtverordneter so treffend, er hoffe, "das Parlament weiß, was es will". (22. Mai 2000)

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