Einsprüche gegen Philosophenweg-Schließung

Durch eine Änderung des Bebauungsplans will die Stadt Kronberg zum Jahreswechsel den durch den Opelzoo verlaufenden Philosophenweg für die Allgemeinheit schließen. Diese Absicht hat die Stadt am 24. August 2007 amtlich bekannt gemacht. "Die Einziehung wird durchgeführt, weil kein Verkehrsbedürfnis an dem Weg mehr besteht und das Wohl der Allgemeinheit es erfordert," heißt es wörtlich in der Kronberger Ankündigung.

Amtliche Bekanntmachung der
"Einziehung des Philosophenwegs"

Diese Ansicht teilt die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) aber absolut nicht. Es bestehe nach wie vor ein erhebliches Bedürfnis von Fußgängern und Radfahrern, diesen traditionellen Weg zwischen Königstein und Kronberg zu benutzen, erklärte der ALK-Stadtverordnete Andreas Colloseus. Auch sei falsch, dass „das Wohl der Allgemeinheit“ die Schließung erfordere. Die Schließung des Wegs sei im Interesse des Opel-Zoos und diene dessen Wohl. Das Wohl des Zoos könne und dürfe aber nicht mit dem „Wohl der Allgemeinheit“ gleichgesetzt werden, unterstrich der Stadtverordnete.

Die unabhängige Wählergemeinschaft (ALK) wies darauf hin, dass auch Bürger der Stadt Königstein gegen die Schließung des Philosophenwegs formal Einspruch einlegen können. Die Einsprüche müssten innerhalb einer vierwöchigen Frist bis spätestens zum 24. September bei der Stadt Kronberg eingehen, erläuterte Colloseus. Die amtliche Bekanntmachung der Stadt Kronberg ist im Internet unter www.kronberg.de nachzulesen.

Formlose Einsprüche gegen die Schließung des Philosophenwegs mit kurzer Begründung können an den Magistrat der Stadt Kronberg, Rathaus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg geschickt werden. Colloseus empfahl den Königsteinern, ihr Interesse an der Offenhaltung des Wegs durch Einsprüche zu dokumentieren, auch wenn die verbleibende Zeit sehr knapp sei. Zahlreiche Einsprüche würden das „Verkehrsbedürfnis“ der Öffentlichkeit an einem für die Allgemeinheit offenen Philosophenweg unterstreichen, das von der Stadt Kronberg bestritten werde. (4.9.2007)




Der Text der Bekanntmachung:

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kronberg im Taunus

Einziehung des Philosophenwegs, Kronberg im Taunus

23.8.2007

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.06.2007 beschlossen, ein Teilstück des Philosophenwegs, Kronberg im Taunus, gemäß § 6 Hessisches Straßengesetz einzuziehen. Bei dem Teilstück handelt es sich um das Wegestück, das von Westen nach Osten über folgende Flurstücke verläuft: Gemarkung Kronberg, Flur 26, Flurstück 119/1, Flur 25, Flurstück 185/1 (dieses Flurstück hat durch Veränderungsnachweis 40/2006 eine neue Bezeichnung erhalten: Flur 26, Flurstück 89/5; die Änderung ist jedoch noch nicht im Grundbuch eingetragen worden), Flur 24, Flurstück 295/2 und eine Teilfläche von Flur 24, Flurstück 295/1. Die Teilfläche endet im Osten in der nördlichen Verlängerung der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken Flur 24, 188 und 187/3.

Die Einziehung wird durchgeführt, weil kein Verkehrsbedürfnis an dem Weg mehr besteht und das Wohl der Allgemeinheit es erfordert. Einwendungen gegen die Einziehung können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Bekanntmachung erhoben werden. Die Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus, einzureichen.

Die Eigenschaft des Philosophenwegs als öffentliche Straße endet am 01.01.2008.



Mustereinwendungen zum Ausdrucken und Ausfüllen:

Königstein Variante 1
Königstein Variante 2
Ortsangabe frei
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