Die Königsteiner Stadtverordnetenversammlung hat am 29. Juni 2023 die "Zusatzvereinbarung über den Beitritt zum
städtebaulichen Vertrag zwischen Kronberg und der von Opel Hessischen Zoostiftung" beschlossen. Es ging
um die Überlassung des Philosophenwegs, dem früheren öffentlichen Verbindungsweg zwischen Königstein und Kronberg
an den Opel-Zoo und das zukünftige Durchgangsrecht für die Königsteinerinnen und Königsteiner.
Durchgangskarteninhaber mit Rollstuhl oder Kinderwagen müssen über den Haupteingang
|
Königsteiner Parlamentsmehrheit akzeptiert privatisierten Philosophenweg
Neun von elf anwesenden Stadtverordneten der Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein haben der Vorlage zugestimmt,
zwei dagegen. Mit der breiten Parlamentsmehrheit akzeptiert nun auch Königstein, dass der Philosophenweg nicht mehr
öffentlich sein wird und zukünftig zum Zoogelände gehört. Im Gegenzug erhalten die Königsteinerinnen und Königsteiner
wenigstens ein Durchgangsrecht über den Weg für 60 Minuten und ermäßigte Jahreskarten.
Aktionen der ALK hielten den Weg rund 15 Jahre offen
In seiner Rede erinnerte ALK-Stadtverordneter Andreas Colloseus daran, dass Kronberg die Einziehung und damit die Schließung
des Philosophenwegs bereits 2007 verkündet habe. Nur durch die Aktionen der ALK mit Unterstützung vieler Königsteiner und
Königsteinerinnen habe man darauf aufmerksam gemacht, dass dies ein öffentlicher Verbindungsweg sei, der durchaus als solcher
genutzt werde. Ohne dieses Engagement wäre der Weg schon seit 2007 weder für die Königsteiner noch Kronberger frei zugänglich
gewesen, auch nicht mit einem zeitlich limitierten Durchgangsrecht.
Bürgermeister unterzeichnete nachteilige Absichtserklärung
Die Königsteiner Stadtverordnetenversammlung habe sich ebenfalls zweimal einstimmig für die Offenhaltung des Weges ausgesprochen.
Dennoch habe Bürgermeister Leonhard Helm (CDU) 2012 ohne vorherige Absprache mit den Mandatsträgern eine für Königstein nachteilige
Absichtserklärung mit Kronberg und dem Opel-Zoo unterschrieben, über die Helm erst auf ALK-Anfrage öffentlich informierte, kritisiert
Colloseus.Die Absichtserklärung habe bereits damals zugangsbeschränkende Maßnahmen enthalten, wie sie jetzt verabschiedet worden sind.
Unzureichende und bedenkliche Bedingungen
Das nun übrig gebliebene limitierte Durchgangsrecht sei an einige Bedingungen geknüpft, die die ALK für unzureichend und bedenklich
erachtet:
- Kein Durchgang mit Rollstuhl oder Kinderwagen
(dafür muss durch den Haupteingang gegangen werden)
- Ausweispflicht für Kleinkinder ab 3 Jahren
- Kein Durchgang für Schüler unter 12 Jahren ohne Begleitung Erwachsener
- Durchgang nur zu den knappen Öffnungszeiten des Zoos
- Übertriebenes Anmeldeverfahren zum Erhalt des Durchgangsrechts
(amtliche Dokumente und biometrische Erfassung)
„im höchsten Maße rechtlich bedenklich“
Die Stadt Königstein habe sich nicht weiter für die Offenhaltung des Weges für alle einsetzen wollen. Eine verpasste Chance,
denn ein von der ALK konsultierter Fachanwalt für Verwaltungsrecht wertete die Vorgehensweise der Stadt Kronberg als „im höchsten
Maße rechtlich bedenklich“.
Eine Klage seitens der Stadt Königstein sei somit nicht aussichtslos gewesen und 2015 sogar von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden. Weiterverfolgt wurde diese Option seitens des Bürgermeisters jedoch nie.
(4.7.2023)