Beitritt zum Städtebaulichen Vertrag mit Einschränkungen beim Philosophenweg

Die Königsteiner Stadtverordnetenversammlung hat am 29. Juni 2023 die "Zusatzvereinbarung über den Beitritt zum städtebaulichen Vertrag zwischen Kronberg und der von Opel Hessischen Zoostiftung" beschlossen. Es ging um die Überlassung des Philosophenwegs, dem früheren öffentlichen Verbindungs­weg zwischen Königstein und Kronberg an den Opel-Zoo und das zukünftige Durchgangsrecht für die Königsteinerinnen und Königsteiner.

Durchgangskarteninhaber mit Rollstuhl oder Kinderwagen müssen über den Haupteingang

Königsteiner Parlamentsmehrheit akzeptiert privatisierten Philosophenweg

Neun von elf anwesenden Stadtverordneten der Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein haben der Vorlage zugestimmt, zwei dagegen. Mit der breiten Parlaments­mehrheit akzeptiert nun auch Königstein, dass der Philosophenweg nicht mehr öffentlich sein wird und zukünftig zum Zoogelände gehört. Im Gegenzug erhalten die Königsteinerinnen und Königsteiner wenigstens ein Durchgangsrecht über den Weg für 60 Minuten und ermäßigte Jahreskarten.

Aktionen der ALK hielten den Weg rund 15 Jahre offen

In seiner Rede erinnerte ALK-Stadtverordneter Andreas Colloseus daran, dass Kronberg die Einziehung und damit die Schließung des Philosophenwegs bereits 2007 verkündet habe. Nur durch die Aktionen der ALK mit Unterstützung vieler Königsteiner und Königsteinerinnen habe man darauf aufmerksam gemacht, dass dies ein öffentlicher Verbindungsweg sei, der durchaus als solcher genutzt werde. Ohne dieses Engagement wäre der Weg schon seit 2007 weder für die Königsteiner noch Kronberger frei zugänglich gewesen, auch nicht mit einem zeitlich limitierten Durchgangsrecht.

Bürgermeister unterzeichnete nachteilige Absichtserklärung

Die Königsteiner Stadtverordnetenversammlung habe sich ebenfalls zweimal einstimmig für die Offenhaltung des Weges ausgesprochen. Dennoch habe Bürgermeister Leonhard Helm (CDU) 2012 ohne vorherige Absprache mit den Mandatsträgern eine für Königstein nachteilige Absichtserklärung mit Kronberg und dem Opel-Zoo unterschrieben, über die Helm erst auf ALK-Anfrage öffentlich informierte, kritisiert Colloseus.Die Absichtserklärung habe bereits damals zugangs­beschränkende Maßnahmen enthalten, wie sie jetzt verabschiedet worden sind.

Unzureichende und bedenkliche Bedingungen

Das nun übrig gebliebene limitierte Durchgangsrecht sei an einige Bedingungen geknüpft, die die ALK für unzureichend und bedenklich erachtet:

  • Kein Durchgang mit Rollstuhl oder Kinderwagen
    (dafür muss durch den Haupteingang gegangen werden)
  • Ausweispflicht für Kleinkinder ab 3 Jahren
  • Kein Durchgang für Schüler unter 12 Jahren ohne Begleitung Erwachsener
  • Durchgang nur zu den knappen Öffnungszeiten des Zoos
  • Übertriebenes Anmeldeverfahren zum Erhalt des Durchgangsrechts
    (amtliche Dokumente und biometrische Erfassung)

„im höchsten Maße rechtlich bedenklich“

Die Stadt Königstein habe sich nicht weiter für die Offenhaltung des Weges für alle einsetzen wollen. Eine verpasste Chance, denn ein von der ALK konsultierter Fachanwalt für Verwaltungsrecht wertete die Vorgehensweise der Stadt Kronberg als „im höchsten Maße rechtlich bedenklich“.

Eine Klage seitens der Stadt Königstein sei somit nicht aussichtslos gewesen und 2015 sogar von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden. Weiterverfolgt wurde diese Option seitens des Bürgermeisters jedoch nie.

(4.7.2023)

Biometrische Erkennung am Eingang


Verfahrenbeschreibung der biometrischen Zugangskontrolle mit Durchgangskarte
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