ALK: Rathaus als Denkmal erhalten Auf die historische Bedeutung des Rathauses in der Hauptstraße 15 hat die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) hingewiesen. Der ALK-Stadtverordnete Berthold Malter berichtete, bei dem Gebäude handele es sich um das ehemalige Hotel "Stadt Amsterdam". Das Haus war Ende des 17. Jahrhunderts im Zuge der barocken Stadterweiterung errichtet worden. Nach der Zerstörung wurde es 1792 wieder aufgebaut. Das Gebäude wurde im Jahr 1837 als ältestes Hotel im gesamten Nassauischen Gebiet erwähnt. Im westlichen Teil ist ein ehemaliger Weinkeller mit Zugang von der Straße erhalten. Die in zwei Geschossen achsensymmetrisch übereinander angeordneten Fenster belichteten einstmals jeweils einen großen Saal. Seit 1909 wird das Gebäude als Rathaus genutzt. Diese Angaben stammen aus dem informativen Buch "Königstein im Taunus: Geschichte und Kultur". Malter betonte, bei dem Gebäude handele es sich um ein historisches Denkmal, auch wenn es nicht in das Denkmalbuch des Landes eingetragen sei. Das Hessischen Denkmalschutzgesetz regele aber in § 9, dass der Schutz eines Kulturdenkmals nicht davon abhängig ist, ob es in das Denkmalbuch eingetragen ist oder nicht. Als schutzwürdige Kulturdenkmäler definiere § 2 des Gesetzes auch solche Sachen, an deren Erhaltung beispielsweise aus geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse bestehe. Und dieses öffentliche Interesse, so Malter, werde beispielsweise durch das Buch über die historischen Bauten Königstein belegt, das in Zusammenarbeit mit der Stadt Königstein entstand und von der Stadtarchivarin Beate Großmann-Hofmann mit verfaßt wurde. Das Königsteiner Stadtparlament hatte 1995 auf Initiative der ALK beschlossen, ein Denkmal-Verzeichnis zu erstellen, das die architektonischen Besonderheiten von zahlreichen Königsteiner Bauten darstellen sollte. Am 29. Mai 1998 hatte Bürgermeister Huke erklärt, "erstmals werde versucht, den Reichtum Königsteins an historischer Bausubstanz vorzustellen". Mit dieser Äußerung habe sich Huke zum Zeugen auch für die historische Bedeutung des in dem Buch dargestellten Rathauses gemacht, sagte Malter. Der ALK-Stadtverordnete warf der Stadt vor, die historische Bedeutung des Rathauses zu verkennen. Im Zuge der Beratungen des Haushalts der Stadt für das Jahr 2001 hatte es die CDU/SPD/FDP-Mehrheit abgelehnt, auf den Verkauf des Rathauses zu verzichten. Der ALK-Stadtverordnete betonte, auch wenn das Haus aus finanziellen Gründen verkauft werde, so könne von der Stadt dennoch eindeutig festgelegt werden, dass der Käufer das historisch bedeutsame Gebäude erhalten müsse. Solche Vereinbarungen zur Erhaltung von ehemals städtischen Häusern seien bereits bei mehreren anderen Grundstücksverkäufen getroffen. Hierbei handele es sich beispielsweise um das ehemalige Judenbad in der Gerichtsstraße und um ein Häuser in der hinteren Schloßgasse und in der Frankfurter Straße. Da dem Vernehmen nach bereits eine genehmigte Bauvoranfrage für den Abriss des Rathauses und einen Neubau vorliegt, hat die unabhängige Wählergemeinschaft das Landesamt für Denkmalpflege in Wiesbaden und das Kreisbauamt des Hochtaunuskreises mit der Bitte um Stellungnahmen eingeschaltet. (19.12.2000) Februar 2002: Juni 2003: |
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