Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) hat ihre Ablehnung der Bebauung des Schneidhainer Sport- und
Spielplatzgeländes erneuert. Je konkreter geplant werde, um so abschreckender werde das Vorhaben, erklärte der
ALK-Stadtverordnete Günther Ostermann.
Bebauungsplan S 12 "B 455/Wiesbadener Straße" (Geschossflächenzahl 0,8 bis 1,2)
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Auf einer Fläche von rund 24.000 Quadratmetern seien 24 Bauwerke vorgesehen. Es handele sich um einen Markt, zwei
Einzelhäuser, 32 Doppelhaushälften, zwei Reihenhäuser mit je drei Häusern sowie um drei größere Mehrfamilienhäuser. Diese
sollten insgesamt rund 60 Wohneinheiten beherbergen. Zweiundzwanzig Grundstücke hätten eine Fläche von weniger als 300
Quadratmetern. Damit werde die Vorgabe des Stadtparlaments missachtet, dass die Grundstücke mindestens eine Fläche 300
Quadratmetern haben sollten, um eine noch stärkere Verdichtung zu vermeiden, erklärte Ostermann.
Taschenspielertrick bei Grundstücksgrößen
Es wäre ein Taschenspielertrick, Anteile der vorgesehenen Privatstraßen den einzelnen Grundstücken zuzurechnen, damit
diese über die 300-Quadratmeter-Vorgabe kämen. Die vorgesehenen Sackgassen seien zudem sehr eng, Müllfahrzeuge müssten
zurückstoßen, da keine für Lastwagen ausreichend große Wendehämmer eingeplant seien. Auch im Hinblick auf Rettungsfahrzeuge
seien die Straßenbreite und die fehlende Wendemöglichkeit kritisch zu beurteilen. Dies sei offensichtlich geschehen, um noch
mehr bebaubare Fläche herauszuschinden.
Bauliche Ausnutzung ist viel zu hoch
Die vorgesehene bauliche Ausnutzung ist nach Ansicht der unabhängigen Wählergemeinschaft viel zu hoch. Für alle Einzel-
und Doppelhäuser im nördlichen Bereich soll die Grundflächenzahl (GRZ) auf 0,4 festgesetzt werden, das heißt, 40 Prozent des
Grundstücks können bebaut werden. Hinzu komme die Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8, das bedeute in diesem Fall, dass
Wohnraum in bis zu drei Etagen von 80 Prozent der Grundstücksfläche gebaut werden könne.
Neuenhainer Wald gegenüber KvB-Klinik hat lediglich GRZ 0,3
Wer sich informieren wolle, wie dicht eine Bebauung mit lediglich einer GRZ von 0,3 und einer GFZ von 0,6 sei, der müsse
nur die Mammolshöhe in Mammolshain oder das Gebiet Neuenhainer Wald gegenüber der KvB-Klinik besichtigen. Die dortigen
Ausnutzungsziffern sind jedoch deutlich niedriger (bei der Mammolshöhe wurde eine GRZ von nur 0,18 auf das gesamte
Grundstück angesetzt) als jetzt auf dem Schneidhainer Sport- und Spielplatz vorgesehen sind.
In den dreigeschossigen Häusern kann eine GFZ von 1,2 entstehen
Noch heftiger sei die Ausnutzung in weiten Bereichen Richtung B 455. Dort sei vorgesehen, mit einer GRZ von 0,6 insgesamt
60 Prozent des jeweiligen Grundstücks zu bebauen. In den dreigeschossigen Häusern könne eine GFZ von 1,2 entstehen. Dies
bedeute bei einem 400 Quadratmeter großen Grundstück eine Wohnfläche von insgesamt 480 Quadratmetern. Da gleichzeitig auf
den Grundstücken Zufahrten, Parkplätze und Garagen angeordnet werden, bleibe für Grün nicht mehr viel Platz übrig.
"Struktur der umliegenden Bebauung werde gesprengt"
Auch mit der hohen Zahl der geplanten Wohneinheiten ist die ALK nicht einverstanden. Damit werde die Struktur der
umliegenden Bebauung gesprengt, so Ostermann. Mit dreigeschossigen Wohngebäuden würden zudem Maßstäbe gesetzt, auf die sich
Bauherren in den benachbarten Gebieten künftig berufen könnten. Absolut inakzeptabel sei zudem die im Bebauungsplan gewährte
Firsthöhe von 11,2 Metern. Solche Firsthöhen finde man weder an der unmittelbar angrenzenden Straße „Am Erdbeerstein“ noch
an der Straße „Inder Braubach“ mit deutlich größer geschnittenen Grundstücken. Die Neubauten würden damit die Nachbarschaft
überragen.
Schallschutzwände wegen Lärm
Um die vielen potentiellen Neubürger vor dem Lärm, der von dem an der B 455 geplanten Markt mit 1.200 Quadratmetern
Verkaufsfläche und etwa 70 Parkplätzen zu schützen, müssen sich diese hinter Schallschutzwänden von mindestens zweieinhalb
bis vier Meter Höhe verbergen.
ALK für Spielplatz und Rollschuhbahn am angestammten Standort
Nach wie vor findet die ALK den Beschluss des Stadtparlaments nicht richtig, vor der Heinrich-Dorn-Halle einen Spielplatz
und eine Rollschuhbahn anzulegen, damit auf deren bisheriger Fläche noch mehr neue Wohnhäuser gebaut werden könnten. Die ALK
war dafür eingetreten, Spielplatz und Rollschuhbahn am angestammten Standort in der bisherigen Größe beizubehalten.
Problematisch für Schulsport und weitere Sportarten
Die Verlegung des Sportplatzes auf eine anzukaufende Fläche hinter Seeger entpuppe sich zunehmend als problematisch,
erklärte Ostermann. Während der Ortsbeirat Schneidhain bislang sehr viel Wert darauf gelegt hatte, dass dort Schulsport und
weitere Sportarten außer Fußball möglich sind, sei nach den jüngsten Vorstellungen des Magistrats nur noch ein 90 mal 60 qm
großer Kunstrasenplatz übrig geblieben. Aus Platz- und wahrscheinlich auch Kostengründen werde auf die Laufbahn rund um den
Sportplatz verzichtet, lediglich eine 100-Meter-Bahn sei nach Protesten des Ortsbeirats Schneidhain nachträglich eingeplant
worden.
Gestaltung aus topographischen Gründen wesentlich teurer
Zudem erschienen die geplanten 22 Parkplätze selbst für Spiele in der Fußball C-Klasse im Hinblick auf Spieler der beiden
Mannschaften, Schiedsrichter und Zuschauer absolut unzureichend. Außerdem zeichne sich ab, dass die Gestaltung des Geländes
aus topographischen Gründen wesentlich teurer als ursprünglich angenommen werde. Dies werde auf Kosten des von der Stadt
Königstein aus dem Grundstücksgeschäft erhofften Gewinns gehen.
Einmaliges Soziales Zentrum zerstört
Am Ende könne die Stadt mit leeren Händen dastehen, hätte dafür aber ihr einmaliges Soziales Zentrum zerstört und sich
eine viel zu dichte Bebauung auf dem bisherigen Sport- und Spielplatzgelände eingehandelt, unterstrich der Stadtverordnete.
(7.11.2011)