Derzeit werden auch in den Taunus-Städten Schöffen für das Landgericht Frankfurt und das Amtsgericht
Frankfurt gesucht. Während in einer Großstadt wie Frankfurt Schöffen häufig per Zufall aus der Gesamtheit
der Bürger ausgelost werden, gibt es in den Taunus-Städten wie Königstein bei vielen Bürgern großes Interesse
an dem Amt eines ehrenamtlichen Richters. Die Stadtparlamente schlagen dem jeweils zuständigen Amtsgericht
eine mindestens doppelt so große Anzahl an geeigneten Bürgern zur Auswahl vor, wie Positionen zu besetzen sind.
Die Amtszeit dieser ehrenamtlichen Richter geht von 2019 bis 2023. Jährlich werden die Schöffen für
12 Gerichtsverhandlungen ausgelost, teilte die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) mit.
Allerdings werde erfahrungsgemäß rund die Hälfte dieser Termine etwa eine Woche vor dem jeweiligen Tag
abgesagt, berichtete der ALK-Vorsitzende Robert Rohr, der dieses Ehrenamt nun bereits im zehnten Jahr ausübt.
Eine solche Gerichtsverhandlung könne eine Stunde dauern, es gebe aber auch Prozesse, die sich über
etliche Verhandlungstage hinziehen. Schöffen müssen bei Amtsantritt zwischen 25 und 69 Jahre alt und
deutsche Staatsbürger sein, erforderlich ist insbesondere gesunder Menschenverstand. In den offiziellen
Informationen steht zur erwarteten Befähigung: „Schöffen sollen einwandfreie, kluge, rechtlich denkende,
unvoreingenommene Personen sein.“ Im deutschen Rechtssystem, so heißt es weiter, haben Schöffen „eine
hohe Bedeutung für eine funktionierende, bürgernahe und demokratische Rechtsprechung.“ Jeweils zwei
ehrenamtliche Schöffen unterstützen den oder die Berufsrichter bei den Gerichtsverhandlungen. Sie dürfen
während des Prozesses Fragen stellen. Ehrenamtliche Schöffen haben dasselbe Stimmrecht wie ein Berufsrichter,
es ist demnach möglich, dass die beiden ehrenamtlichen Schöffen bei der Entscheidung über das Urteil den
Berufsrichter überstimmen, was Rohr einmal erlebt hat.
Im Gegensatz zu Richter, Staatsanwalt und Verteidiger kommen die Schöffen ohne jegliche Vorinformation
in die Gerichtsverhandlung, sie müssen sich ihr Urteil aufgrund der Verhandlung mit Zeugenaussagen, Angaben
der Angeklagten sowie der Plädoyers bilden. Die Schöffen müssen vom Arbeitgeber freigestellt werden und
erhalten Verdienstausfall, die Fahrkosten werden erstattet.
Für das Landgericht Frankfurt werden fünf und für das Amtsgericht Frankfurt zwei Schöffen aus Königstein
gesucht. Das Königsteiner Stadtparlament wird in den nächsten Monaten eine Liste von Bürgern zusammenstellen,
die an dieser Aufgabe interessiert und dazu befähigt sind. Diese Liste, die mindestens doppelt so viele
Vorschläge wie die Zahl der auf den jeweiligen Bezirk entfallenden Schöffen umfassen soll, wird dann dem
Richterwahlausschuss des Amtsgerichts Königstein vorgelegt, der dann die endgültige Auswahl trifft und dem
Landgericht vorlegt. Für neue Schöffen gibt es eine Schulung sowie eine Informationsbroschüre. Die Auslosung
und Zuteilung der Sitzungstermine erfolgt jeweils im Dezember für das darauffolgende Jahr.
Interessierte Bürger können sich bis zum 11. Mai 2018 bei der Stadtverwaltung Königstein bei Herrn
Timo Deutscher vom Fachdienst Personal (Telefon: 202-267, E-Mail: timo.deutscher@koenigstein.de) melden
oder sich an eine der fünf Fraktionen der Königsteiner Stadtverordnetenversammlung wenden. Diese haben
ebenfalls die Möglichkeit, Vorschläge für Schöffen einzureichen. Erforderlich für eine Bewerbung als Schöffe
ist lediglich die Angabe von Name, Vorname, ggf. Geburtsname, Geburtsort und -datum sowie Beruf und Anschrift.
Eine förmliche Bewerbung oder ein Lebenslauf sind nicht notwendig.
Der ALK-Vorsitzende Robert Rohr, der in den vergangenen zehn Jahren an etlichen Prozessen des Landgerichts
als Schöffe teilgenommen hat, steht gerne auch unter der Telefonnummer 21863 für weitere Informationen über
diese interessante und wichtige Tätigkeit zur Verfügung.
Informationen gibt es auch unter www.schoeffenwahl.de/schoeffenamt.
Wer sich für das Amt eines Jugendschöffen beim Amtsgericht interessiert, kann sich bis Ende April beim
Fachbereich Rechtsservice des Landratsamtes des Hochtaunuskreises bewerben. Weitere Informationen erhalten
Interessierte telefonisch unter 06172-9991301, per E-Mail an jsw@hochtaunuskreis.de oder auf der Homepage
www.hochtaunuskreis.de.
(5.4.2018)
Nachtrag: Information
Die Stadtverordnetenversammlung Königstein hat dem Amtsgericht über 30
Namen von Königsteinerinnen und Königsteinern mitgeteilt, die bereit
sind, das Amt eines Schöffens am Landgericht Frankfurt oder am
Amtsgericht Frankfurt in den Jahren 2019 bis 2023 zu übernehmen.
Lediglich zwei Interessenten wurden aussortiert, da sie mit der
Altersgrenze von 67 Jahren ins Gehege kamen. Eine weitere Bürgerin wurde
nicht weitergemeldet, da ihr von den Behörden nicht rechtzeitig vor
Anmeldeschluss die deutsche Staatsangehörigkeit bestätigt worden war.
Am Amtsgericht Königstein wird sich im Herbst ein Richterwahlausschus
damit befassen, aus den vorgeschlagenen 30 Personen sieben für das Amt
des Schöffen auszuwählen. Dieser Vorgang erfolgt am selben Tag auch für
andere Städte und Gemeinden des Hoch- und Main-Taunus-Kreises.
Bedauerlicherweise wird jenen, die nicht ausgesucht wurden, die
Ablehnung nicht mitgeteilt. Misslich ist auch dass jene sieben
ausgewählten Schöffen dies erst Mitte Derzember erfahren, wenn diesen
die elf oder zwölf Gerichtstermine für das Jahr 2019 mitgeteilt werden.
Dann wird auch eine Schulungsveranstaltung angeboten.
Schöffen, die an einem der ausgelosten Gerichtstermine nicht mitwirken
können, müssen dies rechtzeitig mit Grund und ggf. Belegen wie
Flugbuchung dem zuständigen Gericht mitteilen.
(24.6.2018)