ALK kritisiert die neue Sperrmüllregelung des Magistrats

Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein hat den Antrag eingereicht, die bisherige Regelung der Sperrmüllabfuhr beizubehalten. Somit können die Vor- und Nachteile in den öffentlichen Gremien in einer transparenten Diskus­sion gegeneinander abgewogen werden. Die Entscheidung über eine Neurege­lung obliege nach Auffassung der ALK der Stadtverordnetenversammlung.

Nach jeder Abfuhr von Sperrmüll kommen Stimmen auf, die sich an den vielen Sperrmüllsammlern stören. Sie fragen, ob es nicht besser sei, wenn der Sperrmüll individuell auf Abruf und nicht - wie bisher - an vier bekanntgegebenen Terminen im Jahr abgeholt werden würde?

Probeweise Umstellung auf Magistratsbeschluss

Nun hat die Stadtverwaltung nach einem Magistratsbeschluss die probeweise Umstellung der Sperrmüllsammlung nach individueller Anmeldung ab Januar 2019 in der Königsteiner Woche vom 1. November 2018 angekündigt. Grund hierfür seien die „zahlreichen“ Wünsche der Bürger, die mit der bisherigen Praxis nicht zufrieden seien.

Viele Bürger möchten das System beibehalten

Seit Ankündigung der neuen Regelung seien viele Bürger an die ALK herangetreten, die das jetzige System beibehalten möchten. Kritisiert werde die Neuregelung aber auch in Leserbriefen und in Diskussionsbeiträgen in den sozialen Netzwerken. Diese Bürgermeinungen werden jedoch nicht gleichwertig berücksichtigt, bemängelt der ALK-Stadtverordnete Andreas Colloseus.

Satzung war von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden

Ebenfalls zu beanstanden sei das Verfahren, wie diese Umstellung vollzogen werden soll, so Colloseus. Die Sperrmüllabfuhr werde in der Abfallwirtschaftssatzung geregelt und diese sei von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden. Darin sei die jährlich viermalige Abholung und die öffentliche Bekanntgabe der Termine festgeschrieben. Konsequenterweise müsse auch jede Regelung, die der Satzung widerspreche oder sie für eine bestimmte Zeit außer Kraft setze, in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.

Vorteile der bisherigen Regelung

Für die bisherige Regelung spreche, dass die Abfuhrtermine, lange im Voraus bekannt seien, um sich darauf einzustellen. Weiterhin müsse man seinen Sperrmüll nicht exakt beschreiben und könne ihn einfach vor die Tür stellen. Die regelmäßige, unbürokratische Abholung vermindere die Verleitung zu illegaler Entsorgung.

Ein nicht zu vernachlässigender Vorteil des jetzigen Systems sei auch das Wieder­verwerten von Gegenständen durch Sammler. Maßnahmen zur Abfallvermeidung und zur Wiederverwendung seien in der Satzung ausdrücklich als erstes Ziel formuliert.

Für Kleinmengen sei andernfalls der Aufwand des Anmeldens unverhältnismäßig. Weiterhin sei zu bedenken, dass bei einer individuellen Abfuhr die Gefahr des Draufsattelns zu Lasten der Anmelder bestehe. Denn nur der angemeldete Sperrmüll werde abgeholt. Laut Ankündigung der Stadt heißt es:

„Nicht angemeldete Abfälle, die dennoch zur Abholung bereitgestellt werden, müssen von den Bürgerinnen und Bürgern wieder eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden.“

Für die ALK überwiegen insgesamt die Argumente für den seitherigen Modus. Darin sehe sie sich mit vielen Bekundungen von Bürgern einig, fasst Colloseus zusammen.

(4.12.2018)

Nachtrag vom 12.12.2018: ALK-Antrag findet Mehrheit
Der Antrag der ALK hat in der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2018 die Zustimmung einer großen Mehrheit erhalten. Zugestimmt haben neben den Stadtverordneten der ALK, die der FDP und der Grünen. Abgelehnt haben CDU und SPD. Ein Stadtverordneter der CDU hat sich enthalten. Das Abstimmungsergebnis war 21 Ja, 12 Nein und eine Enthaltung.
Damit bleibt es auch im Jahr 2019 bei der bisherigen Regelung der Sperrmüllabfuhr, wie sie in der Abfallwirtschaftssatzung festgelegt ist.

Nachtrag vom 28.1.2019: Spermüllabfuhrtermine 2019

Königstein I, Königstein II und Altstadt

Dienstag, 5. Februar; Elektroschrott: Mittwoch,    6. Februar
Montag,   3. Juni                     Mittwoch,    5. Juni
Freitag,  9. August                   Donnerstag, 15. August 
Freitag, 22. Novenber                 Mittwoch,   27. Novenber

Falkenstein und Mammolshain

Donnerstag, 7. Februar; Elektroschrott: Montag,     11. Februar
Freitag,   17. Mai                      Mittwoch,   22. Mai
Mittwoch,  21. August                   Donnerstag, 22. August 
Freitag,   29. Novenber                 Mittwoch,    4. Dezember

Schneihain/Johanniswald

Montag,  11. Februar; Elektroschrott: Donnerstag, 14. Februar
Montag,   6. Mai                      Mittwoch,    8. Mai
Freitag, 16. August                   Dienstag,   20. August 
Freitag, 15. November                 Montag,     18. November

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