Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein hat den Antrag eingereicht, die bisherige Regelung der
Sperrmüllabfuhr beizubehalten. Somit können die Vor- und Nachteile in den öffentlichen Gremien in einer transparenten
Diskussion gegeneinander abgewogen werden. Die Entscheidung über eine Neuregelung obliege nach Auffassung der ALK der
Stadtverordnetenversammlung.
Nach jeder Abfuhr von Sperrmüll kommen Stimmen auf, die sich an den vielen Sperrmüllsammlern stören. Sie fragen,
ob es nicht besser sei, wenn der Sperrmüll individuell auf Abruf und nicht - wie bisher - an vier bekanntgegebenen
Terminen im Jahr abgeholt werden würde?
Probeweise Umstellung auf Magistratsbeschluss
Nun hat die Stadtverwaltung nach einem Magistratsbeschluss die probeweise Umstellung der Sperrmüllsammlung nach
individueller Anmeldung ab Januar 2019 in der Königsteiner Woche vom 1. November 2018 angekündigt. Grund hierfür
seien die „zahlreichen“ Wünsche der Bürger, die mit der bisherigen Praxis nicht zufrieden seien.
Viele Bürger möchten das System beibehalten
Seit Ankündigung der neuen Regelung seien viele Bürger an die ALK herangetreten, die das jetzige System beibehalten
möchten. Kritisiert werde die Neuregelung aber auch in Leserbriefen und in Diskussionsbeiträgen in den sozialen Netzwerken.
Diese Bürgermeinungen werden jedoch nicht gleichwertig berücksichtigt, bemängelt der ALK-Stadtverordnete Andreas Colloseus.
Satzung war von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden
Ebenfalls zu beanstanden sei das Verfahren, wie diese Umstellung vollzogen werden soll, so Colloseus. Die Sperrmüllabfuhr
werde in der Abfallwirtschaftssatzung geregelt und diese sei von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden. Darin sei die jährlich viermalige Abholung und die öffentliche Bekanntgabe
der Termine festgeschrieben. Konsequenterweise müsse auch jede Regelung, die der Satzung widerspreche oder sie für eine
bestimmte Zeit außer Kraft setze, in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.
Vorteile der bisherigen Regelung
Für die bisherige Regelung spreche, dass die Abfuhrtermine, lange im Voraus bekannt seien, um sich darauf einzustellen.
Weiterhin müsse man seinen Sperrmüll nicht exakt beschreiben und könne ihn einfach vor die Tür stellen. Die regelmäßige,
unbürokratische Abholung vermindere die Verleitung zu illegaler Entsorgung.
Ein nicht zu vernachlässigender Vorteil des jetzigen Systems sei auch das Wiederverwerten von Gegenständen durch Sammler.
Maßnahmen zur Abfallvermeidung und zur Wiederverwendung seien in der Satzung ausdrücklich als erstes Ziel formuliert.
Für Kleinmengen sei andernfalls der Aufwand des Anmeldens unverhältnismäßig. Weiterhin sei zu bedenken, dass bei einer
individuellen Abfuhr die Gefahr des Draufsattelns zu Lasten der Anmelder bestehe. Denn nur der angemeldete Sperrmüll werde
abgeholt. Laut Ankündigung der Stadt heißt es:
„Nicht angemeldete Abfälle, die dennoch zur Abholung bereitgestellt werden, müssen von den Bürgerinnen und Bürgern
wieder eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden.“
Für die ALK überwiegen insgesamt die Argumente für den seitherigen Modus. Darin sehe sie sich mit vielen Bekundungen
von Bürgern einig, fasst Colloseus zusammen.
(4.12.2018)
Nachtrag vom 12.12.2018: ALK-Antrag findet Mehrheit
Der Antrag der ALK hat in der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2018 die Zustimmung einer großen Mehrheit erhalten.
Zugestimmt haben neben den Stadtverordneten der ALK, die der FDP und der Grünen. Abgelehnt haben CDU und SPD. Ein Stadtverordneter
der CDU hat sich enthalten. Das Abstimmungsergebnis war 21 Ja, 12 Nein und eine Enthaltung.
Damit bleibt es auch im Jahr 2019 bei der bisherigen Regelung der Sperrmüllabfuhr, wie sie in der Abfallwirtschaftssatzung
festgelegt ist.
Nachtrag vom 28.1.2019: Spermüllabfuhrtermine 2019
Königstein I, Königstein II und Altstadt
Dienstag, 5. Februar; Elektroschrott: Mittwoch, 6. Februar
Montag, 3. Juni Mittwoch, 5. Juni
Freitag, 9. August Donnerstag, 15. August
Freitag, 22. Novenber Mittwoch, 27. Novenber
Falkenstein und Mammolshain
Donnerstag, 7. Februar; Elektroschrott: Montag, 11. Februar
Freitag, 17. Mai Mittwoch, 22. Mai
Mittwoch, 21. August Donnerstag, 22. August
Freitag, 29. Novenber Mittwoch, 4. Dezember
Schneihain/Johanniswald
Montag, 11. Februar; Elektroschrott: Donnerstag, 14. Februar
Montag, 6. Mai Mittwoch, 8. Mai
Freitag, 16. August Dienstag, 20. August
Freitag, 15. November Montag, 18. November
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