ALK befremdet Informationspolitik zu Sportplatz-Bebauung

Als äußerst merkwürdig hat die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) das Vorgehen des Immobilienunternehmens Ten Brinke bewertet, das in Schneidhain den bestehenden Spiel- und Sportplatz samt Rollschuhbahn bebauen möchte. So soll das Unternehmen einem Schneidhainer Bürger mitgeteilt haben, wie hoch die geplanten Einzel-, Doppel und Mehrfamilien­häuser werden sollen.

Bebauungsplan S 12 "B 455/Wiesbadener Straße" (Geschossflächenzahl 0,8 bis 1,2)
Nach Bebauungsplan dürfen die geplanten Gebäude bis zu 11,20 Meter hoch werden


Und da diese Gebäude nun nicht ganz so hoch werden sollen wie nach Bebauungsplan zulässig, seien Ortsvorsteher Bach und jener Bürger kurz vor der Bürgermeisterwahl (u.a. bei der Vorstellung der Bürgermeister-Kandidaten am 9. Januar 2012) an die Öffentlichkeit getreten und hätten niedrigere Firsthöhen der geplanten Gebäude genannt, als bislang publiziert.

Versuchte Beeinflussung der Bürgermeisterwahl

Bach und der Vertreter einer Interessengruppe hätten sich bei ihrem offensichtlichen Versuch, den Ausgang der Bürgermeisterwahl zu beeinflussen, zu willfährigen PR-Leuten der Baufirma und deren Interessen gemacht, erklärte ALK-Ortsbeiratsmitglied Angelika Colloseus.

Unzutreffender „Faktencheck“ der Interessengruppe

Zwar rede die Interessengruppe von einem „Faktencheck“, doch würden diese Verlautbarungen den hochtrabenden Namen nicht verdienen. Fakt sei nämlich nach wie vor, dass die auf dem derzeitigen Sport- und Spielplatzgelände geplanten Gebäude bis zu 11,20 Meter hoch werden dürfen, da dies im Bebauungsplan eindeutig steht. Im Stadtparlament hatten ALK und Grüne vergebens beantragt, die höchstzulässige Firsthöhe von 11,20 herabzusetzen, dies war aber von der Parlamentsmehrheit zurückgewiesen worden, erinnerte Colloseus. Wichtig sei auch die Angabe, von welchem Punkt aus die Höhe gemessen werde und ob das Gelände, auf dem das jeweilige Haus errichtet werden solle, aufgeschüttet sei.

Festsetzungen des Bebauungsplans zählen

Fakt sei auch, dass ein Bauherr selbstverständlich freiwillig unter der laut Bebauungsplan zulässigen baulichen Ausnutzung bleiben dürfe, das sei dessen Sache, erläuterte die Ortsbeirätin. Es sei einem Bauherrn auch nicht verboten, aus Gründen der Public Relations niedrigere Ausnutzungsziffern verbreiten zu lassen, um dadurch eine höhere Akzeptanz bei derzeit kritischen Bürgern zu erreichen. Fakt sei aber auch, dass ein Bauinteressent an solche Aussagen in keiner Weise gebunden sei und zu einem späteren Zeitpunkt neue Bauanträge mit ganz anderen Gebäudehöhen einreichen dürfe. Diese müssten dann genehmigt werden, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. Fakt sei auch die von etlichen Erfahrungen in Königstein belegte Tatsache, dass Bauherren auch nachträglich zum genehmigten Bauantrag weitere Veränderungen der geplanten Bauwerke beantragen könnten. Dies sei beispielsweise bei einem Großprojekt in Mammolshain häufig geschehen.

Mangelnde Informationspolitik des Ortsvorstehers

Zudem beklagte die ALK die mangelnde Informationspolitik des Ortsvorstehers. Der CDU-Politiker habe nach Erhalt der Informationen über die vermeintlich neuen Gebäudehöhen nicht seine gewählten Kollegen im Ortsbeirat informiert. Bach habe seine Kollegen bis heute nicht informiert, die Ortsbeiratsmitglieder hätten die neuen Zahlen von Ten Brinke der Presse entnehmen müssen, bedauerte Colloseus. Eine für den 16. Januar 2012 terminierte Sitzung des Ortsbeirats wurde vom Ortsvorsteher abgesagt, weil kein Beratungsbedarf bestand. Nach eigenen Aussagen und laut der Mitteilung des Schneidhainer Privatmanns während der Sitzung des Ortsbeirats am 5. März 2012 habe Bach die Information über die neuen Höhenangaben von dem Privatmann am 9. Januar 2012 am späten Nachmittag erst eine Stunde vor der Bürgermeister-Debatte erhalten. Die Absage der Ortsbeiratssitzung sei aber bereits früher an diesem Tag erfolgt.

ALK-Antrag kritisiert Verhalten des Ortsvorstehers

Für die Sitzung des Ortsbeirats am 5. März 2012 hatte die unabhängige Wählergemeinschaft einen Antrag vorgelegt, in dem das Verhalten des Ortsvorstehers kritisiert werden sollte. Zudem sollte der Magistrat, dessen Hilfsorgan laut Hessischer Gemeindeordnung der Ortsbeirat ist, den Schneidhainer Ortsvorsteher auf seine Pflichten hinweisen. Der Ortsbeirat hat diesen Antrag am 5. März mit sechs gegen drei Stimmen zurückgewiesen.

Zerstörung des einzigartigen Ensembles

Die unabhängige Wählergemeinschaft ALK lehnt eine Zerstörung des einzigartigen Ensembles aus Sportplatz, Spielplatz, Rollschuhbahn in unmittelbarer Nähe von Grundschule, Heinrich-Dorn-Halle und Kindergarten ab. Nach Auffassung der ALK gehen bei einer Verlegung von Spielplatz und Rollschuhbahn vor die Heinrich-Dorn-Halle unter dem Strich Spielflächen für Kinder verloren. Auch die bisherige Rasenfläche vor der Halle stehe dann für freies Spiel nicht mehr zur Verfügung. Weiter hält die ALK die von der Firma Ten Brinke geplante Bebauung für unverträglich für Schneidhain. Dort werde das intensivst ausgenutzte Baugebiet in ganz Königstein entstehen, erklärte Angelika Colloseus.

Intensivst ausgenutztes Baugebiet in ganz Königstein

Selbst falls die Baufirma die derzeit möglichen Höhen nicht ausnutze, würden hohe und teilweise die in der Nachbarschaft bestehenden Häuser überragende Gebäude entstehen. Grundstücksgrößen von 300 Quadratmetern würden zu einer erheblichen Verdichtung führen. Das ALK-Ortsbeiratsmitglied erinnerte daran, dass diese im Bebauungsplan angegebene Mindestgröße für Grundstücke lediglich eine Begrenzung nach unten sei, die Baufirma könne selbstverständlich auch größere Grundstücke und eine verträgliche Ausnutzung planen. Dies würde auch eher ein familiengerechtes Wohnen ermöglichen, da die Zimmer größer und nicht über zu viele Stockwerke verteilt wären.

Bürgerbefragung in Schneidhain unverzichtbar

Das gemessen an der Wahlbeteiligung schwache Ergebnis der Bürgermeisterwahl kann nach Auffassung der ALK keineswegs als Votum für die Bauabsichten in Schneidhain gedeutet werden. Bei einer Bürgermeisterwahl gehe es um die angenommene allgemeine Eignung und Bekanntheit eines Kandidaten, der die nächsten sechs Jahre das Amt ausüben soll. Grundsätzlich könne ein Wahlergebnis nur schwerlich eine bestimmte Aussage zu einem Einzelaspekt wie Schneidhain oder Kurbad liefern. Niemand könne aber selbsterwählte Polit-Astrologen daran hindern, aus einem Wahlergebnis das herauszudeuten, was ihnen passe. Daher ist nach Auffassung der ALK eine gesonderte Bürgerbefragung in Schneidhain zur geplanten Bebauung unverzichtbar. (28.2.2012 · 7.3.2012)

Bebauungsplan S 13
"Sportplatz Schneidhain"


Baugebiet Neuenhainer Wald in Königstein (Geschossflächenzahl „nur“ 0,6)
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