Stellplätze für ehemaliges Rathaus Hauptstraße 15 und Stadtgärtnerei In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag, den 3. Juni 2003 stellte die ALK die hier aufgeführten Anfragen zu Stellplätzen für die Neubauten in der Hauptstraße 15 und auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei: Wie viele Stellplätze sind laut Baugenehmigung für den Neubau Hauptstraße 15 und die Bauten auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei vorgesehen? Wie viele Stellplätze existieren nachweislich wo für die einzelnen Gebäude? Wer hat dies nachgeprüft? Wurden Stellplätze abgelöst, wenn ja, in welcher Höhe? Trifft es zu, dass es für das Gelände des früheren Rathauses hinsichtlich der Stellplätze keinen Bestandsschutz gab, da es sich um einen kompletten Neubau handelt? Trifft es zu, dass es entgegen der Ankündigung des Magistrats in verschiedenen Sitzungen der städtischen Gremien für die Mieter des Hauses Hauptstraße 15 keine anfahrbaren Stellplätze in der Tiefgarage Seilerbahnweg gibt? Trifft es zu, dass die Kunden der dort untergebrachten Bank und des Finanzdienstleisters entgegen den Ankündigungen des Magistrats keine Stellplätze in der Tiefgarage anfahren können? Was gedenkt der Magistrat zu tun, um seinen Ankündigungen hinsichtlich der Nutzung der Stellplätze Nachdruck zu verleihen? Erinnert sich der Magistrat an seine Vorlage vom 31.5.2001, nach der einer der Hauptgründe für den gemeinsamen Verkauf der beiden Grundstücke an einen Investor die gemeinsame Schaffung von Stellplätzen auf dem Gärtnerei-Grundstück war? Wie viele Stellplätze existieren für das Gebäude, in dem bislang die Commerzbank untergebracht war. Wurden seinerzeit für den Neubau des Gebäudes Stellplätze nachgewiesen oder abgelöst, falls ja, in welcher Höhe? |
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