Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) begrüßt den von der Stadtverordnetenversammlung
einstimmig beschlossenen Stromkonzessions- und Straßenbeleuchtungsvertrag mit dem Unternehmen Süwag Energy AG.
Durch den neuen Vertrag spare die Stadt Königstein künftig jährlich rund 50.000 Euro, erklärte der
ALK-Stadtverordnete Andreas Colloseus.
So habe Bürgermeister Leonhard Helm in der Begründung der Beschlussvorlage geschrieben, dass insbesondere
der neue Vertrag für die Straßenbeleuchtung zu erheblichen finanziellen Einsparungen für die Stadt führe.
Nach Darstellung der Süwag vermindere sich die laufende Belastung für die Bereiche Betriebs- und Unterhaltskosten
um mehr als 30.000 und im Bereich Energiebezug um mehr als 23.000 Euro. Diese Verbesserungen gebe das Unternehmen
an Königstein weiter.
Drei Jahre, ohne dass neue Vereinbarungen getroffen wurden
Diese deutlichen finanziellen Vorteile für die Stadt hätte die unabhängige Wählergemeinschaft ALK gerne schon
drei Jahre früher gehabt. Schließlich hätten die beiden bisherigen Verträge bereits am 31. Dezember 2011 geendet.
Zwischenzeitlich seien aber drei Jahre ins Land gegangen, ohne dass neue Vereinbarungen getroffen wurden, kritisierte
der ALK-Stadtverordnete. Bei einem frühzeitigeren Vertragsabschluss hätte die Stadt für die Jahre 2012 bis 2014
bei der Straßenbeleuchtung insgesamt bis zu rund 150.000 Euro sparen können.
Zum Ausgleich einmalige Beteiligung mit 100.000 Euro Höchstsumme
Unter bestimmten Umständen wirke sich der verspätete Vertragsabschluss nicht ganz so negativ aus, räumte Colloseus
ein: Offenbar weil der neue Vertrag auch mit einem konkurrierenden Stromlieferanten hätte abgeschlossen werden können,
seien in den vergangenen drei Jahren Erneuerungsmaßnahmen nur in geringem Umfang vorgenommen. Deshalb stelle Süwag
jetzt zum Ausgleich einmalig eine Beteiligung mit einer Höchstsumme von 100.000 Euro für das Jahr 2015 zur Verfügung.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Stadt den gleichen Betrag aufbringt. Mit dem neuen Vertrag entfalle
ab dem Jahr 2016 die für die Stadt bislang vorteilhafte Regelung, nach der die Kosten für Erneuerungsmaßnahmen jeweils
zur Hälfte von Stadt und Stromversorger getragen wurden.
Stadt selbst muss ebenfalls 100.000 Euro investieren
Falls Königstein eine Beteiligung der Süwag in Höhe von den genannten 100.000 Euro noch abrufen und damit den
Verlust durch den späten Vertragsabschluss abmildern wolle, so müssten noch im laufenden Jahr Maßnahmen für insgesamt
bis zu 200.000 Euro ausgeführt werden. Um 100.000 Euro als Zuschuss zu erhalten, müsse demnach die Stadt selbst ebenfalls
100.000 Euro investieren, da der Zuschuss sonst verfalle.
Knapper Zeitraum, um einen Zuschuss zu erhalten
Es werde spannend, ob in den verbleibenden neun Monaten des Jahres 2015 solche Erneuerungsmaßnahmen noch geplant
und von den zuständigen Gremien beschlossen werden könnten. Denn abgesehen von dem knappen Zeitraum müsste die finanziell
klamme Stadt Königstein selbst bis zu 100.000 Euro in die Hand nehmen, um einen ebenso hohen Zuschuss des Unternehmens
für Erneuerungsmaßnahmen bei der Straßenbeleuchtung zu erhalten, so der Stadtverordnete.
Geldbetrag hätte in der Jugendarbeit viel bewirken können
Sollten die Kosten für Erneuerungen 2015 ähnlich gering wie in den vergangenen drei Jahren weit unter 200.000 Euro
bleiben, so wäre auch der Restbetrag der entgangenen Süwag-Beteiligung von bis zu 100.000 Euro als Verlust für die
Stadt wegen des verspäteten Vertragsabschlusses anzusehen, meinte Colloseus. Dies seien durchaus Beträge, die
beispielsweise bei der Jugendarbeit, wo oft schon mit geringeren Summen viel bewirkt werden könne, äußerst bedauerlich,
erklärte Colloseus. (24.3.2015)