Manche Bürger haben ihre Wahlbenachrichtigung für die Bürgermeisterwahl im Wahllokal gelassen, weggeworfen oder
finden sie nicht mehr. Dies sei kein Problem, teilte die unabhängige Wählergemeinschaft ALK mit.
Wahlbenachrichtigung ist keine Voraussetzung für die Stimmabgabe
Am kommenden Sonntag (18. Februar 2018) könne jeder in seinem Wahllokal wählen, wenn er sich beispielsweise mit
Personalausweis oder Pass ausweisen kann. Die vor dem ersten Wahlgang verschickte Wahlbenachrichtigung sei keine
Voraussetzung für die Stimmabgabe.
Wahlbenachrichtigung vom ersten Wahlgang reicht aus
Für alle, die ihre Wahlbenachrichtigung vom ersten Wahlgang noch haben, reicht die Vorlage dieses Schriftstücks im
Wahllokal zur Identifizierung. Die ALK wies auf diesen Sachverhalt hin, nachdem mehrere Bürger an den Info-Ständen von
vorhandenen Unsicherheiten berichtet und eine Klarstellung empfohlen hatten.
Wahl-Möglichkeiten bei beantragter Briefwahl
Wer für den ersten Wahlgang Briefwahl beantragt hatte, sollte in der vergangenen Woche erneut Briefwahlunterlagen mit
der Post erhalten haben, so die ALK weiter. Auch wenn diese Bürger jetzt Zeit hätten, im Wahllokal direkt zu wählen, haben
sie automatisch die Unterlagen für die Briefwahl zugestellt bekommen. Es gebe jetzt die folgenden drei Möglichkeiten:
1. Ausfüllen und rechtzeitig in den Briefkasten oder am Rathaus einwerfen
2. Am Wahltag bis 15 Uhr in einem Wahllokal abgeben
3. Mit dem Wahlschein, der mit der Briefwahl verschickt wurde, in sein Wahllokal
gehen und dort wählen.
(12.2.2018)