Keine Angst vorm neuen Wahlrecht Das neue hessische kommunale Wahlrecht wird erstmals bei der Wahl am 18. März angewandt. Es bietet den Wählerinnen und Wählern neue Beteiligungschancen. Durch Kumulieren (Anhäufen von bis zu drei Stimmen auf einzelne Kandidaten) und Panaschieren (es können Kandidaten von verschiedenen Wahlvorschlägen angekreuzt werden) können die von den Parteien und Wählergemeinschaften vorgelegten Kandidatenlisten verändern. Es besteht aber auch wie bisher die Möglichkeit, nur eine einzige Kandidatenliste anzukreuzen. Und wer in aller Ruhe nachdenken und sich in der Wahlkabine nicht vom nächsten Wähler drängeln lassen will, der kann sich seine Briefwahl-Unterlagen besorgen und in aller Ruhe zu Hause seine Kreuzchen machen. Aber bitte nicht zu viele - denn zu viele Kreuze können den Stimmzettel ungültig machen. Es gibt für Sie nur zwei Möglichkeiten, unbeabsichtigt ungültig zu wählen: Sie kreuzen mehr als eine Partei mit Ihrer einen Grundstimme in der oberen Leiste an Sie haben keine Grundstimme in der oberen Leiste an eine Liste vergeben, Sie haben aber an die Kandidaten mehr als 37 Einzelstimmen verteilt. Wenn Sie keine von diesen beiden Möglichkeiten falsch gemacht haben, dann haben Sie auf jeden Fall gültig gewählt. In Königstein kandidieren am 18. März neben der ALK auch die Parteien CDU, SPD, Grüne und FDP. Sie haben eine Grundstimme, die Sie an eine dieser fünf Listen in der oberen Reihe vergeben können, aber nicht müssen. Sie haben außerdem 37 Einzelstimmen. 37 deshalb, weil das Königsteiner Stadtparlament 37 Sitze hat. Sie können auf Nummer Sicher gehen und in der oberen Leiste eine der fünf Kandidatenlisten ankreuzen. Aber bitte nur eine. Das ist wie bisher, da durfte man auch nur eine einzige Partei oder Wählergemeinschaft ankreuzen. Haben Sie das getan, dann können Sie gar nichts mehr falsch machen! Wenn Sie Ihre Grundstimme vergeben haben, können Sie 37 Stimmen (Kreuze) auf bis zu 37 Kandidaten verteilen. Sie können auch zwei oder sogar drei Stimmen auf einzelne Kandidaten anhäufen - Das ist das Kumulieren. Sie können auch weniger Kreuze vergeben, sie sollten aber die Gesamtsumme ihrer 37 Stimmen nicht überschreiten. Haben Sie sich dennoch verrechnet, gibt es viele komplizierte Regelungen und Vorschriften, die Ihrem Wählerwillen gerecht werden sollen. Aber das ist nicht Ihr Problem sondern das Problem der Wahlhelfer. Und jetzt zum Panaschieren: Sie können auch Kandidaten von mehreren verschiedenen Listen mit ihren bis zu 37 Kreuzen beglücken. Die 37 Sitze des Stadtparlamentes werden danach verteilt, wie viele Stimmen die einzelnen Kandidaten auf der jeweiligen Liste für ihre Partei/Wählergemeinschaft insgesamt eingesammelt haben. Erst dann werden die Einzelstimmen wichtig, denn innerhalb der jeweiligen Partei oder Wählergemeinschaft werden die Sitze im Stadtparlament in der Reihenfolge der erzielten Einzelstimmen zugeteilt. Denken Sie daran, wenn Sie zunächst die Partei oder Wählergemeinschaft Ihrer Wahl angekreuzt haben, dann können Sie sicher sein, dass sie keine Stimme verschenkt haben. Auch wenn Sie nur 20 Einzelkreuze vergeben haben, dann werden Ihre übrigen Stimmen - nach komplizierten Vorschriften - an die Kandidaten der von Ihnen oben angekreuzten Partei oder Wählergemeinschaft verteilt. Aber das ist nicht Ihr Problem, das müssen die Wahlhelfer machen. Wenn Sie eine Liste angekreuzt haben, können Sie auch - und das ist eine weitere Neuerung des Wahlrechts - auf dieser Liste einzelne Ihnen nicht zusagende Kandidaten streichen. Dann erhöht sich automatisch die Stimmenzahl für andere Kandidaten dieser Liste. Das Streichen von Kandidaten hat aber nur einen Effekt, wenn Sie Ihre Grundstimme dieser speziellen Liste zugeteilt haben. Es ist zwar kein Fehler, aber völlig unerheblich, wenn Sie auf einer Liste, die Sie oben gar nicht angekreuzt haben, zehn Kandidaten streichen. Das führt weder zu einer Aufwertung noch zu einer Abwertung dieser zehn Kandidaten. Sie können die einzelnen Listen durch Kumulieren erheblich verändern: Sie können zwei oder sogar drei Stimmen auf Ihnen besonders sympathische Kandidaten aufhäufen (aber bitte nicht mehr als 37 Kreuze insgesamt auf dem ganzen Wahlzettel). Sie können schließlich auch weit unten platzierte Kandidaten mit drei gehäufelten Stimmen auf der Liste nach oben schieben. Für die Ortsbeiräte Falkenstein, Mammolshain und Schneidhain gilt das gleiche Wahlsystem: Sofern Sie kein Kernstädter sind (denn für die haben CDU/SPD/FDP einen Ortsbeirat mehrmals abgelehnt) haben Sie neben der Grundstimme für eine der fünf Kandidatenlisten neun Einzel-Stimmen (da die Ortsbeiräte neun Sitze haben). Diese neun Stimmen können Sie an bis zu neun Kandidaten verteilen. Sie können aber auch jeweils drei Stimmen auf drei Kandidaten häufeln. Sie können die neun Stimmen auf einer Liste verteilen. Sie können Ihre neun Stimmen aber auch auf den verschiedenen Kandidatenlisten platzieren. Für die dritte Wahl am 18. März, den Kreistag Hochtaunus, haben Sie sogar 71 Stimmen, die Sie auf die einzelnen Kandidaten verteilen können. Und natürlich Ihre Grundstimme für eine Partei - die Sie vergeben können, aber nicht müssen. Wenn Sie in einem Stadtteil mit Ortsbeirat wohnen, dürfen Sie am Wahltag insgesamt maximal 120 Kreuzchen machen. Bei den Kernstädtern sind es 110. Wenn Sie Fragen haben, können Sie den ALK-Vorsitzenden Robert Rohr unter der Telefonnummer 21863 anrufen. Dort ist auch ein Anrufbeantworter geschaltet - Rückruf garantiert. (Februar 2001) Ausführliche Informationen zum neuen Kommunalwahlrecht in Hessen mit Beispielen von ausgefüllten Stimmzetteln finden sie durch den unten stehenden Link. Sehr zu empfehlen ist darin auch die Probewahl. In ihr wird sofort die Gültigkeit der Wahl und die Stimmverteilung auf einzelne Kandidaten angezeigt. (Bild anklicken). www.media-consulta.com/hessen/kommunalwahlSie verlassen durch diesen Link den Bereich der ALK. Das Linkziel wurde sorgfältig ausgewählt. Dennoch übernimmt die ALK keine Gewähr für den Inhalt der gerufenen Seiten. |
Zur Startseite |